Mehrwert Konzeptmanagement GmbH & Captura GmbH: Vermittler (BEMK Rechtsanwälte) vor dem LG Stuttgart erfolgreich

Es ging um über 330.000,00 Euro Schadensersatz. Diesen Betrag hatten die Kläger auf Vermittlung des beklagten Finanzdienstleisters in Nachrangdarlehen der Mehrwert Konzeptmanagement GmbH und der Captura GmbH (sowie eine Anlage bei der Lombard Concept GmbH) investiert. Überwiegend erfolgte die Vermittlungen in 2011 und 2012 (MKM), aber auch in 2013 und 2014. Der Beklagte war hierfür nicht haftpflichtversichert. Er wurde von BEMK Rechtsanwälte vertreten; federführend war der Kollege Malar vom Standort Markdorf. 

Vorgeworfen wurde dem Finanzdienstleister im Wesentlichen, dass er nicht über das Totalverlustrisiko aufgeklärt habe sowie über die Provisionsstrukturen. Das Gericht erläuterte in der mündlichen Verhandlung im Juli 2016, entsprechend dem anwaltlichen Vortrag für den Beklagten, dass sich Hinweise auf das Totalverlustrisiko auf den Darlehensanträgen befinden. Insoweit wären teilweise Aufklärungspflichtverletzungen auch verjährt (MKM). Eine per se aufklärungspflichtige Provisionsstruktur ergab sich aus dem Klägervortrag nicht. Das verwendete Captura-Exposé fiel zugunsten des Beklagten ins Gewicht.

Im Ergebnis entschloss sich der Beklagte dazu, zur Beendigung des Rechtsstreits und Vermeidung der nächsten Instanz den Betrag in Höhe von 10.000,00 Euro (bei fristgerechter Zahlung in Raten) an die Kläger zu leisten. Angesichts der geforderten 335.000,00 Euro erschien dies gut vertretbar. Die Kläger tragen 97 % der Kosten des Rechtsstreits, d.h. auch der Anwaltskosten des Beklagten.

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