OWP SKUA GmbH, die Sache mit dem Offshore Windpark, der Enteignung, der Entschädigung und den Anlegern
Wir bleiben derzeit sehr intensiv an diesem Thema dran, denn hier könnte es um viel Geld für die Anleger der EEV AG gehen. Ein wichtiger Bestandteil des EEV AG-Konzeptes war der Offshore Windpark OWP Skua. Es sollte die Cash-Cow werden für die EEV AG und die Anleger. Genau dieser OWP Skua war dann in der Vergangenheit auch Anlass für so manche unseriöse Berichterstattung, wobei wir davon ausgehen müssen, dass eine seriöse Berichterstattung gar nicht gewollt war von den entsprechenden Medien. Eine objektive Berichterstattung hätte keine lohnenswerte Schlagzeile ergeben. Wir hingegen waren immer von dem Projekt überzeugt, so Thomas Bremer. Überzeugt waren wir deshalb, weil wir nicht nur das Konzept, sondern auch die handelnden Personen und Unternehmen in der OWP Skua GmbH kannten. Für uns war damals klar, dass, wenn sich ein Unternehmen wie die Strabag an solch einem Projekt beteiligt, das dann „Hand und Fuß“ hat. Da werden uns die Leser sicherlich zustimmen. Durch die Insolvenz der EEV AG Deutschland und des Biomassekraftwerkes Papenburg hat sich nun aber die Situation verändert. Aber nicht nur dadurch, sondern auch durch die neue politische Marschrichtung von Herrn Gabriel (damals noch als Wirtschaftsminister). Es hat eine „quasi Enteignung“ der Windparkbetreiber und Antragsteller stattgefunden, die aber auch zur Konsequenz hat, dass der Staat natürlich schadensersatzpflichtig ist. Enteignen ja, ohne Entschädigung nein. Zur Erinnerung, im Gesetz heißt es: „Eine Enteignung ist also die rechtmäßige Entziehung oder Belastung des Eigentums durch einen staatlichen Hoheitsakt zum Wohle der Allgemeinheit. Sie darf nur auf der Basis eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“.
Letztlich geht es ja hier dann um die Höhe der Entschädigung, die der Staat zahlen müsste. Natürlich wird dazu auch ein Prozess zu führen sein. Genau dies ist der Punkt, bei dem wir uns nun so unsere Gedanken machen. Die jetzige Konstellation sollte dem Insolvenzverwalter eigentlich Freude machen, denn in der OWP SKUA GmbH ist, wie bereits ausgeführt, das Unternehmen STRABAG einer der Gesellschafter. Das Unternehmen Strabag mit Hauptsitz in Österreich hat aber noch viele weitere Beteiligungen in seinem Umfeld. Diesem Umfeld rechnen wir auch das Unternehmen ADVOFIN zu, ein großer Prozessfinanzierer. Da könnte doch nicht nur uns der Gedanke kommen, dass das auch der Insolvenzverwalter weiß und dann diese Konstellation auch für die Insolvenzmasse und die Anleger nutzen könnte. Das wäre sicherlich doch ein Prozess, der dem Unternehmen ADVOFIN Spaß machen dürfte. Dem Insolvenzverwalter würden dabei nicht einmal Kosten entstehen. Nun haben wir aber gerüchteweise gehört, „dass der Insolvenzverwalter OWP SKUA“ verkaufen will.
Nun gehen wir natürlich davon aus, dass Insolvenzverwalter Denkhaus weiß, was er tut und bei einem möglichen Verkauf der Gesellschaft dann auch eine Nachbesserungsklausel aufnehmen lässt, wenn es zu Entschädigungszahlungen kommt, und dass er dann für die Anleger auch daran partizipiert. Aus unserer Sicht muss er aber die OWP SKUA gar nicht verkaufen, er muss nur ein Gespräch mit dem Unternehmen ADVOFIN führen, dass ja „quasi“ im eigenen Haus sitzt. Wir werden das nun weiter genauestens öffentlich beobachten, um hier auch für die Anleger das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Wir wollen verhindern, dass da vielleicht irgendetwas „abgedealt“ wird. Diese Angst besteht natürlich bei dem einen oder anderen Anleger. Bei so einem honorigen Insolvenzverwalter ist das aber eigentlich nicht denkbar aus unserer Sicht, so Thomas Bremer.
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