DWS Investment GmbH – Jahresbericht 01.01.2022 bis 31.12.2022 Baloise-Aktienfonds DWS DE0008474057
DWS Investment GmbH
Frankfurt am Main
Jahresbericht 01.01.2022 bis 31.12.2022
Baloise-Aktienfonds DWS
ISIN Nr.: DE0008474057
Anlageziel und Anlageergebnis im Berichtszeitraum
Der Baloise-Aktienfonds DWS legt überwiegend in deutsche Standardwerte an. Selektive Investments in europäischen Aktien dienen darüber hinaus zur Beimischung und Risikostreuung. Im Fokus des Portfoliomanagements stehen Qualitätsaktien von Unternehmen mit solider Bilanzstruktur, nachhaltiger Dividendenfähigkeit und attraktivem Wachstumsprofil. Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale oder eine Kombination aus diesen Merkmalen, ohne dabei eine explizite ESG und/oder nachhaltige Anlagestrategie zu verfolgen*.
In den zurückliegenden zwölf Monaten bis Ende Dezember 2022 verzeichnete der Fonds Baloise-Aktienfonds DWS einen Wertrückgang von 18,0% (in Euro; nach BVI-Methode). Damit lag er hinter seiner Benchmark DAX (midday; -12,3%).
Anlagepolitik im Berichtszeitraum
Als wesentliche Risiken sah das Portfoliomanagement insbesondere den Russland/Ukraine-Krieg sowie die Unsicherheiten hinsichtlich des künftigen Kurses der Zentralbanken, gerade auch angesichts deutlich gestiegener Inflationsraten einerseits und Anzeichen einer aufkommenden Rezession andererseits, an.
Im Jahr 2022 gerieten die internationalen Kapitalmärkte in zunehmend raueres Fahrwasser. Dieser Abwärtstrend begann mit dramatisch steigenden Inflationszahlen aufgrund von zunehmenden Lieferengpässen im Rahmen der steilen Konjunkturerholung nach dem Höhepunkt der COVID-19-Pandemie. Mit der russischen Invasion in die Ukraine am 24. Februar 2022 und dem in der Folge andauernden Ukraine-Krieg wurde die Situation weiter verschärft. Zunehmende Sanktionen der westlichen Länder gegen Russland sowie Lieferboykotte Russlands ließen die Preise für Energie (Öl, Gas, Kohle) und auch für Lebensmittel dramatisch ansteigen. Um der Inflation und deren Dynamik entgegenzuwirken, hoben viele Zentralbanken die Zinsen spürbar an und verabschiedeten sich damit zum Teil von ihrer jahrelangen expansiven Geldpolitik. So erhöhte beispielsweise die US-Notenbank (Fed) in sieben Schritten ab Mitte März bis Mitte Dezember 2022 ihren Leitzins um 4,25 Prozentpunkte auf eine Bandbreite von 4,25% p.a. – 4,50% p.a. Die Europäische Zentralbank (EZB) zog in der zweiten Julihälfte 2022 nach und hob ihren Leitzins nach knapp dreijähriger Pause in vier Schritten um zweieinhalb Prozentpunkte auf insgesamt 2,50% p.a. an. Vor diesem Hintergrund und mit Blick auf ein im Verlauf des Jahres 2022 sich abschwächendes Wirtschaftswachstum weltweit mehrten sich bei den Marktakteuren zunehmend Befürchtungen einer um sich greifenden Rezession. In diesem Anlageumfeld verzeichneten die internationalen Aktienbörsen im Berichtszeitraum deutliche Kursrückgänge und schlossen zumeist tief im Minus. Besser behaupten konnte sich allerdings Japans Aktienmarkt dank der Yen-Schwäche, die japanische Export-Unternehmen begünstigte.
Im Rahmen des langfristigen Anlagekonzepts des Fonds engagierte sich das Portfoliomanagement in Qualitätsaktien und richtete den Investmentfokus auf Wachstumstitel. Dieser Qualitätsfokus litt allerdings am Markt unter Bewertungsabschlägen aufgrund der spürbaren Zinserhöhung. Dies war auch der maßgebliche Grund für die Underperformance des Aktienfonds. Hinsichtlich der Branchenallokation war das Portefeuille grundsätzlich breit aufgestellt. Gleichwohl wurde der Bereich Telekommunikation übergewichtet und der Immobiliensektor untergewichtet. Dies wirkte sich günstig auf die Wertentwicklung des Fonds aus. Immobilienaktien schnitten im Berichtszeitraum signifikant schwächer ab als der Gesamtmarkt. Gründe hierfür waren das erhöhte Risiko steigender Zinsen sowie die Verunsicherung im politischen bzw. regulatorischen Umfeld. Der Kommunikationsdienstleistungssektor hingegen profitierte von seinem Ansehen bei den Marktakteuren als „safe haven“ in Krisenzeiten. Bei der Titelselektion enttäuschte die Kursentwicklung der Aktie des global tätigen Schweizer Spezialchemieunternehmens Sika ebenso wie die Aktie des niederländischen Chemiekonzerns DSM, nicht zuletzt angesichts der drastisch gestiegenen Energiepreise. Kurseinbußen musste auch die Aktie der Deutschen Post hinnehmen, welche als globales Logistikunternehmen das deutlich eingetrübte Sentiment an den Börsen in Anbetracht des Russland/Ukraine-Krieges zu spüren bekam.
Baloise-Aktienfonds DWS
Wertentwicklung auf 5-Jahres-Sicht
Angaben auf Euro-Basis
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 31.12.2022
Baloise-Aktienfonds DWS VS. Vergleichsindex
Wertentwicklung im Überblick
ISIN | 1 Jahr | 3 Jahre | 5 Jahre |
DE0008474057 | -18,0% | 0,5% | -1,4% |
DAX | -12,3% | 5,1% | 7,8% |
Wertentwicklung nach BVI-Methode, d. h. ohne Berücksichtigung des Ausgabeaufschlages.
Wertentwicklungen der Vergangenheit ermöglichen keine Prognose für die Zukunft.
Stand: 31.12.2022
Angaben auf Euro-Basis
Wesentliche Quellen des Veräußerungsergebnisses
Die wesentlichen Quellen des Veräußerungsergebnisses waren realisierte Gewinne aus dem Verkauf von ausländischen Aktien sowie von inländischen Investmentanteilen. Dem standen allerdings – wenn auch in geringerem Umfang – realisierte Verluste aus dem Verkauf inländischer Aktien gegenüber.
Informationen zu ökologischen und/oder sozialen Merkmalen
Dieses Produkt berichtete gemäß Artikel 8(1) der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („SFDR“).
Die Darstellung der offenzulegenden Informationen für regelmäßige Berichte für Finanzprodukte im Sinne des Artikels 8(1) der Verordnung (EU) 2019/2088 (Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, „Offenlegungsverordnung“) sowie im Sinne des Artikels 6 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie Verordnung) kann im hinteren Teil des Berichts entnommen werden.
* Weitere Details sind im aktuellen Verkaufsprospekt dargestellt.
Vermögensübersicht zum 31.12.2022
Bestand in EUR | %-Anteil am Fondsvermögen | |
I. Vermögensgegenstände | ||
1. Aktien (Branchen): | ||
Grundstoffe | 71.828.127,88 | 16,85 |
Dauerhafte Konsumgüter | 71.771.260,00 | 16,85 |
Informationstechnologie | 70.745.942,38 | 16,61 |
Finanzsektor | 65.094.000,00 | 15,28 |
Industrien | 44.846.050,00 | 10,53 |
Gesundheitswesen | 37.135.107,83 | 8,72 |
Versorger | 29.716.280,00 | 6,98 |
Kommunikationsdienste | 25.963.845,00 | 6,10 |
Summe Aktien: | 417.100.613,09 | 97,92 |
2. Bankguthaben | 8.701.047,84 | 2,04 |
3. Sonstige Vermögensgegenstände | 673.694,84 | 0,16 |
4. Forderungen aus Anteilscheingeschäften | 60.983,38 | 0,01 |
II. Verbindlichkeiten | ||
1. Sonstige Verbindlichkeiten | -539.420,58 | -0,12 |
2. Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften | -36.892,88 | -0,01 |
III. Fondsvermögen | 425.960.025,69 | 100,00 |
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Vermögensaufstellung zum 31.12.2022
Wertpapier- bezeichnung |
Stuck bzw. Whg. in 1.000 |
Bestand | Käufe/ Zugänge | Verkäufe/ Abgänge |
Kurs | Kurswert in EUR |
%-Anteil am Fonds- vermögen |
|
im Berichtszeitraum | ||||||||
Börsengehandelte Wertpapiere |
417.100.613,09 | 97,92 | ||||||
Aktien | ||||||||
Lonza Group Reg. (CH0013841017) |
Stück | 9.000 | 4.000 | CHF | 456,2000 | 4.174.257,83 | 0,98 | |
Sika Reg. (CH0418792922) |
Stück | 35.000 | 10.000 | CHF | 222,9000 | 7.931.577,88 | 1,86 | |
adidas Reg. (DE000A1EWWW0) |
Stück | 87.000 | EUR | 127,5800 | 11.099.460,00 | 2,61 | ||
Allianz (DE0008404005) |
Stück | 190.000 | EUR | 201,5000 | 38.285.000,00 | 8,99 | ||
BASF Reg. (DE000BASF111) |
Stück | 240.000 | 70.000 | EUR | 46,5350 | 11.168.400,00 | 2,62 | |
Bayer (DE000BAY0017) |
Stück | 170.000 | EUR | 48,6650 | 8.273.050,00 | 1,94 | ||
BMW Pref. (DE0005190037) |
Stück | 110.000 | EUR | 79,6500 | 8.761.500,00 | 2,06 | ||
Brenntag (DE000A1DAHH0) |
Stück | 215.000 | 125.000 | EUR | 59,7800 | 12.852.700,00 | 3,02 | |
Bureau Veritas (FR0006174348) |
Stück | 220.000 | 130.000 | EUR | 24,7900 | 5.453.800,00 | 1,28 | |
Deutsche Bank Reg. (DE0005140008) |
Stück | 1.000.000 | 150.000 | EUR | 10,6440 | 10.644.000,00 | 2,50 | |
Deutsche Börse Reg. (DE0005810055) |
Stück | 100.000 | 30.000 | EUR | 161,6500 | 16.165.000,00 | 3,79 | |
Deutsche Post Reg. (DE0005552004) |
Stück | 565.000 | 50.000 | 55.000 | EUR | 35,2700 | 19.927.550,00 | 4,68 |
Deutsche Telekom Reg. (DE0005557508) |
Stück | 1.050.000 | 100.000 | EUR | 18,7480 | 19.685.400,00 | 4,62 | |
Dr. Ing. h.c. F. Porsche (DE000PAG9113) |
Stück | 87.000 | 87.464 | 464 | EUR | 94,9000 | 8.256.300,00 | 1,94 |
E.ON Reg. (DE000ENAG999) |
Stück | 1.530.000 | EUR | 9,3260 | 14.268.780,00 | 3,35 | ||
Fresenius (DE0005785604) |
Stück | 180.000 | EUR | 26,3600 | 4.744.800,00 | 1,11 | ||
Infineon Technologies Reg. (DE0006231004) |
Stück | 700.000 | 90.000 | EUR | 28,5400 | 19.978.000,00 | 4,69 | |
Just Eat Takeaway.com (NL0012015705) |
Stück | 65.000 | EUR | 19,5800 | 1.272.700,00 | 0,30 | ||
Koninklijke DSM (NL0000009827) |
Stück | 60.000 | 60.000 | EUR | 115,2500 | 6.915.000,00 | 1,62 | |
Linde (IE00BZ12WP82) |
Stück | 135.000 | 36.000 | EUR | 305,6500 | 41.262.750,00 | 9,69 | |
Mercedes-Benz Group (DE0007100000) |
Stück | 330.000 | 10.000 | EUR | 61,4700 | 20.285.100,00 | 4,76 | |
Merck (DE0006599905) |
Stück | 110.000 | 10.000 | EUR | 181,3000 | 19.943.000,00 | 4,68 | |
Porsche Automobil Holding Pref. (DE000PAH0038) |
Stück | 250.000 | EUR | 51,0600 | 12.765.000,00 | 3,00 | ||
RWE Ord. (DE0007037129) |
Stück | 370.000 | 85.000 | EUR | 41,7500 | 15.447.500,00 | 3,63 | |
SAP (DE0007164600) |
Stück | 375.506 | EUR | 96,2300 | 36.134.942,38 | 8,48 | ||
Schneider Electric (FR0000121972) |
Stück | 50.000 | 10.000 | EUR | 132,2400 | 6.612.000,00 | 1,55 | |
Scout24 (DE000A12DM80) |
Stück | 71.000 | EUR | 47,0700 | 3.341.970,00 | 0,78 | ||
Siltronic Reg. (DE000WAF3001) |
Stück | 75.000 | 75.000 | EUR | 68,2000 | 5.115.000,00 | 1,20 | |
Stellantis (NL00150001Q9) |
Stück | 350.000 | 350.000 | EUR | 13,3600 | 4.676.000,00 | 1,10 | |
STMicroelectronics (NL0000226223) |
Stück | 150.000 | EUR | 33,0950 | 4.964.250,00 | 1,17 | ||
thyssenkrupp (DE0007500001) |
Stück | 800.000 | 300.000 | EUR | 5,6880 | 4.550.400,00 | 1,07 | |
United Internet Reg. (DE0005089031) |
Stück | 155.000 | 20.000 | EUR | 18,9450 | 2.936.475,00 | 0,69 | |
Volkswagen Pref. (DE0007664039) |
Stück | 40.000 | 40.000 | EUR | 116,3800 | 4.655.200,00 | 1,09 | |
Worldline (FR0011981968) |
Stück | 125.000 | 25.000 | EUR | 36,4300 | 4.553.750,00 | 1,07 | |
Summe Wertpapiervermögen |
417.100.613,09 | 97,92 | ||||||
Bankguthaben und nicht verbriefte Geldmarktinstrumente |
8.701.047,84 | 2,04 | ||||||
Bankguthaben | 8.701.047,84 | 2,04 | ||||||
Verwahrstelle (täglich fällig) |
||||||||
EUR – Guthaben |
EUR | 8.224.413,66 | % | 100 | 8.224.413,66 | 1,93 | ||
Guthaben in sonstigen EU/ EWR-Währungen |
EUR | 108.691,31 | % | 100 | 108.691,31 | 0,03 | ||
Guthaben in Nicht-EU/ EWR-Währungen |
||||||||
Schweizer Franken |
CHF | 96.806,95 | % | 100 | 98.421,06 | 0,02 | ||
Britische Pfund |
GBP | 9.694,39 | % | 100 | 10.947,31 | 0,00 | ||
US Dollar | USD | 275.485,27 | % | 100 | 258.574,50 | 0,06 | ||
Sonstige Vermögensgegenstände |
673.694,84 | 0,16 | ||||||
Zinsansprüche | EUR | 2.654,84 | % | 100 | 2.654,84 | 0,00 | ||
Dividenden-/ Ausschüttungsansprüche |
EUR | 648.040,00 | % | 100 | 648.040,00 | 0,15 | ||
Quellensteueransprüche | EUR | 23.000,00 | % | 100 | 23.000,00 | 0,01 | ||
Forderungen aus Anteilscheingeschäften | EUR | 60.983,38 | % | 100 | 60.983,38 | 0,01 | ||
Sonstige Verbindlichkeiten |
-539.420,58 | -0,12 | ||||||
Verbindlichkeiten aus Kostenpositionen | EUR | -539.420,58 | % | 100 | -539.420,58 | -0,12 | ||
Verbindlichkeiten aus Anteilscheingeschäften | EUR | -36.892,88 | % | 100 | -36.892,88 | -0,01 | ||
Fondsvermögen | 425.960.025,69 | 100,00 | ||||||
Anteilwert | 68,79 | |||||||
Umlaufende Anteile |
6.192.197,685 |
Durch Rundung der Prozentanteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Devisenkurse (in Mengennotiz)
per 30.12.2022 | |||
Schweizer Franken | CHF | 0,983600 | = EUR 1 |
Dänische Kronen | DKK | 7,435750 | = EUR 1 |
Britische Pfund | GBP | 0,885550 | = EUR 1 |
Norwegische Kronen | NOK | 10,512500 | = EUR 1 |
Schwedische Kronen | SEK | 11,131300 | = EUR 1 |
US Dollar | USD | 1,065400 | = EUR 1 |
Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen
Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag)
Wertpapierbezeichnung | Stück bzw. Whg. in 1.000 |
Käufe bzw. Zugänge |
Verkäufe bzw. Abgänge |
Börsengehandelte Wertpapiere | |||
Aktien | |||
Geberit Reg. Disp. (CH0030170408) | Stück | 13.000 | |
Daimler Truck Hldg Jge Na (DE000DTR0CK8) | Stück | 170.000 | |
Lanxess (DE0005470405) | Stück | 130.000 | |
Ryanair Holdings (IE00BYTBXV33) | Stück | 300.000 | |
Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment (AT0000946652) | Stück | 70.000 | |
Teamviewer (DE000A2YN900) | Stück | 110.000 | |
Nicht notierte Wertpapiere | |||
Aktien | |||
Siltronic AG Z.Verkauf (DE000WAF3019) | Stück | 75.000 | |
Investmentanteile | |||
Gruppeneigene Investmentanteile (inkl. KVG-eigene Investmentanteile) | |||
DWS Invest ESG European Small/Mid Cap XC (LU1863262454) (0,350%) | Stück | 30.000 |
Wertpapier-Darlehen (Geschäftsvolumen, bewertet auf Basis des bei Abschluss des Darlehensgeschäftes vereinbarten Wertes)
Volumen in 1.000 | ||
unbefristet | EUR | 5.073 |
Gattung: Ryanair Holdings (IE00BYTBXV33) |
Baloise-Aktienfonds DWS
Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)
für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022
I. Erträge | ||||
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaftsteuer) | EUR | 11.881.918,67 | ||
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) | EUR | 1.683.760,77 | ||
3. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | EUR | 50.059,30 | ||
4. Erträge aus Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften | EUR | 2.356,89 | ||
davon: | ||||
aus Wertpapier-Darlehen | EUR | 2.356,89 | ||
5. Abzug inländischer Körperschaftsteuer | EUR | -1.782.287,86 | ||
6. Abzug ausländischer Quellensteuer | EUR | -68.721,09 | ||
7. Sonstige Erträge | EUR | 71.452,70 | ||
Summe der Erträge | EUR | 11.838.539,38 | ||
II. Aufwendungen | ||||
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 1) | EUR | -60.780,64 | ||
davon: | ||||
Bereitstellungszinsen | EUR | -3.053,58 | ||
2. Verwaltungsvergütung | EUR | -6.664.371,31 | ||
davon: | ||||
Kostenpauschale | EUR | -6.664.371,31 | ||
3. Sonstige Aufwendungen | EUR | -1.478,67 | ||
davon: | ||||
erfolgsabhängige Vergütung aus Wertpapier-Darlehen | EUR | -777,79 | ||
Aufwendungen für Rechts- und Beratungskosten | EUR | -700,88 | ||
Summe der Aufwendungen | EUR | -6.726.630,62 | ||
III. Ordentlicher Nettoertrag | EUR | 5.111.908,76 | ||
IV. Veräußerungsgeschäfte 1. Realisierte Gewinne | EUR | 15.821.827,94 | ||
2. Realisierte Verluste | EUR | -7.966.338,98 | ||
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften | EUR | 7.855.488,96 | ||
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 12.967.397,72 | ||
1. Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | -87.254.620,37 | ||
2. Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste | EUR | -20.737.604,57 | ||
VI. Nichtrealisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -107.992.224,94 | ||
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -95.024.827,22 |
Hinweis: Die Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) errechnet sich aus Gegenüberstellung der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zum Ende des Geschäftsjahres und der Summe aller nichtrealisierten Gewinne (Verluste) zu Beginn des Geschäftsjahres. In die Summe der nichtrealisierten Gewinne (Verluste) fließen die positiven (negativen) Differenzen ein, die aus dem Vergleich der Wertansätze der einzelnen Vermögensgegenstände zum Berichtsstichtag mit den Anschaffungskosten resultieren.
Die nichtrealisierten Ergebnisse werden ohne Ertragsausgleich ausgewiesen.
1) Enthalten sind negative Zinsen auf Bankguthaben.
Entwicklungsrechnung für das Sondervermögen
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres | EUR | 530.766.286,53 |
1. Ausschüttung/Steuerabschlag für das Vorjahr | EUR | -315.374,42 |
2. Mittelzufluss (netto) | EUR | -9.684.544,78 |
a) Mittelzuflüsse aus Anteilscheinverkäufen | EUR | 14.124.474,12 |
b) Mittelabflüsse aus Anteilscheinrücknahmen | EUR | -23.809.018,90 |
3. Ertrags- und Aufwandsausgleich | EUR | 218.485,58 |
4. Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | -95.024.827,22 |
davon: | ||
Nettoveränderung der nichtrealisierten Gewinne | EUR | -87.254.620,37 |
Nettoveränderung der nichtrealisierten Verluste. | EUR | -20.737.604,57 |
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres | EUR | 425.960.025,69 |
Verwendungsrechnung für das Sondervermögen
Berechnung der Ausschüttung | Insgesamt | Je Anteil | |
I. Für die Ausschüttung verfügbar | |||
1. Vortrag aus dem Vorjahr | EUR | 77.926.528,20 | 12,58 |
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres | EUR | 12.967.397,72 | 2,10 |
3. Zuführung aus dem Sondervermögen | EUR | 0,00 | 0,00 |
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet | |||
1. Der Wiederanlage zugeführt | EUR | -19.321.596,94 | -3,12 |
2. Vortrag auf neue Rechnung | EUR | -63.894.003,85 | -10,32 |
III. Gesamtausschüttung | EUR | 7.678.325,13 | 1,24 |
Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre
Fondsvermögen am Ende des Geschäftsjahres EUR | Anteilwert EUR | |
2022 | 425.960.025,69 | 68,79 |
2021 | 530.766.286,53 | 83,90 |
2020 | 461.867.914,39 | 71,60 |
2019 | 455.440.042,45 | 69,18 |
Anhang gemäß § 7 Nr. 9 KARBV
Angaben nach der Derivateverordnung
Das durch Derivate erzielte zu Grunde liegende Exposure:
EUR 0,00
Angaben nach dem qualifizierten Ansatz:
Zusammensetzung des Vergleichsvermögens
DAX 40 Index
Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko
kleinster potenzieller Risikobetrag | % | 81,974 |
größter potenzieller Risikobetrag | % | 94,407 |
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag | % | 88,273 |
Die Risikokennzahlen wurden für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 auf Basis der VaR-Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99% Konfidenzniveau, 10 Tage Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraumes von einem Jahr berechnet. Als Bewertungsmaßstab wird das Risiko eines derivatefreien Vergleichsvermögens herangezogen. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigsten Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt. Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials wendet die Gesellschaft den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung an.
Die durchschnittliche Hebelwirkung aus der Nutzung von Derivaten betrug im Berichtszeitraum 1,0, wobei zur Berechnung der Hebelwirkung die Bruttomethode verwendet wurde.
Erträge aus Wertpapier-Darlehen einschließlich der angefallenen direkten und indirekten Kosten und Gebühren:
Diese Positionen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung aufgeführt.
Sonstige Angaben
Anteilwert: EUR 68,79
Umlaufende Anteile: 6.192.197,685
Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände:
Die Bewertung erfolgt durch die Verwahrstelle unter Mitwirkung der Kapitalverwaltungsgesellschaft. Die Verwahrstelle stützt sich hierbei grundsätzlich auf externe Quellen.
Sofern keine handelbaren Kurse vorliegen, werden Bewertungsmodelle zur Preisermittlung (abgeleitete Verkehrswerte) genutzt, die zwischen Verwahrstelle und Kapitalverwaltungsgesellschaft abgestimmt sind und sich so weit als möglich auf Marktparameter stützen. Diese Vorgehensweise unterliegt einem permanenten Kontrollprozess. Preisauskünfte Dritter werden durch andere Preisquellen, modellhafte Rechnungen oder durch andere geeignete Verfahren auf Plausibilität geprüft.
Die in diesem Bericht ausgewiesenen Anlagen werden nicht zu abgeleiteten Verkehrswerten bewertet.
Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote:
Die Gesamtkostenquote belief sich auf 1,50% p.a. Die Gesamtkostenquote drückt die Summe der Kosten und Gebühren (ohne Transaktionskosten) einschließlich eventueller Bereitstellungszinsen als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvolumens innerhalb eines Geschäftsjahres aus.
Zudem fiel aufgrund der Zusatzerträge aus Wertpapierleihegeschäften eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von 0,000% des durchschnittlichen Fondsvermögens an.
Für das Sondervermögen ist gemäß den Anlagebedingungen eine an die Kapitalverwaltungsgesellschaft abzuführende Pauschalgebühr von 1,50% p.a. vereinbart. Davon entfallen bis zu 0,15% p.a. auf die Verwahrstelle und bis zu 0,05% p.a. auf Dritte (Druck- und Veröffentlichungskosten, Abschlussprüfung sowie Sonstige).
Im Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 erhielt die Kapitalverwaltungsgesellschaft DWS Investment GmbH für das Investmentvermögen Baloise-Aktienfonds DWS keine Rückvergütung der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle oder an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen, bis auf von Brokern zur Verfügung gestellte Finanzinformationen für Research-Zwecke.
Die Gesellschaft zahlt von dem auf sie entfallenden Teil der Kostenpauschale mehr als 10% an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.
Für die Investmentanteile sind in der Vermögensaufstellung in Klammern die aktuellen Verwaltungsvergütungs-/Kostenpauschalsätze zum Berichtsstichtag für die im Wertpapiervermögen enthaltenen Sondervermögen aufgeführt. Das Zeichen + bedeutet, dass darüber hinaus ggf. eine erfolgsabhängige Vergütung berechnet werden kann. Da das Sondervermögen im Berichtszeitraum andere Investmentanteile („Zielfonds“) hielt, können weitere Kosten, Gebühren und Vergütungen auf Ebene des Zielfonds angefallen sein.
Die wesentlichen sonstigen Erträge und sonstigen Aufwendungen sind in der Ertrags- und Aufwandsrechnung dargestellt.
Die im Berichtszeitraum gezahlten Transaktionskosten beliefen sich auf EUR 32.726,67. Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen. Eventuell gezahlte Finanztransaktionssteuern werden in die Berechnung einbezogen.
Der Anteil der Transaktionen, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Fondsvermögens über Broker ausgeführt wurden, die eng verbundene Unternehmen und Personen (Anteil von fünf Prozent und mehr) sind, betrug 0.00 Prozent der Gesamttransaktionen. Ihr Umfang belief sich hierbei auf insgesamt 0.00 EUR.
Angaben zur Mitarbeitervergütung
Die DWS Investment GmbH („die Gesellschaft“) ist eine Tochtergesellschaft der DWS Group GmbH & Co. KGaA („DWS KGaA“), Frankfurt am Main, einem der weltweit führenden Vermögensverwalter mit einer breiten Palette an Investmentprodukten und -dienstleistungen über alle wichtigen Anlageklassen sowie auf Wachstumstrends zugeschnittenen Lösungen.
Die DWS KGaA, an der die Deutsche Bank AG eine Mehrheitsbeteiligung hält, ist an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert.
Infolge einer branchenspezifischen Regulierung gemäß OGAW V (fünfte Richtlinie betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) sowie gemäß § 1 und § 27 der deutschen Institutsvergütungsverordnung („InstVV“) findet die Vergütungspolitik und -strategie des Deutsche Bank-Konzerns („DB-Konzern“) keine Anwendung auf die Gesellschaft. Die DWS KGaA und ihre Tochterunternehmen („DWS-Konzern“ oder nur „Konzern“) verfügen über eigene vergütungsbezogene Governance-Regeln, Richtlinien und Strukturen, unter anderem einen konzerninternen DWS-Leitfaden zur Ermittlung von Mitarbeitern mit wesentlichem Einfluss auf Ebene der Gesellschaft sowie auf Ebene des DWS-Konzerns im Einklang mit den in der OGAW V und den Leitlinien der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde für solide Vergütungspolitiken („ESMA-Leitlinien“) aufgeführten Kriterien.
Governance-Struktur
Das Management des DWS-Konzerns erfolgt durch die DWS Management GmbH als Komplementärin der DWS KGaA. Die Geschäftsführung der Komplementärin besteht aus sechs Mitgliedern, die die Geschäftsführung („GF“) des Konzerns bilden. Die durch das DWS Compensation Committee („DCC“) unterstützte Geschäftsführung ist für die Einführung und Umsetzung des Vergütungssystems für Mitarbeiter verantwortlich. Dabei wird sie vom Aufsichtsrat der DWS KGaA kontrolliert, der ein Remuneration Committee („RC“) eingerichtet hat. Das RC unterstützt den Aufsichtsrat bei der Überwachung der angemessenen Ausgestaltung der Vergütungssysteme für die Konzernmitarbeiter. Dies erfolgt unter Berücksichtigung der Auswirkung des Vergütungssystems auf das konzernweite Risiko-, Kapital- und Liquiditätsmanagement sowie die Übereinstimmung der Vergütungsstrategie mit der Geschäfts- und Risikostrategie des DWS-Konzerns.
Aufgabe des DCC ist die Entwicklung und Gestaltung von nachhaltigen Vergütungsrahmenwerken und Grundsätzen der Unternehmenstätigkeit, die Aufstellung von Empfehlungen zur Gesamtvergütung sowie die Sicherstellung einer angemessenen Governance und Kontrolle im Hinblick auf Vergütung und Zusatzleistungen für den Konzern. Das DCC legt quantitative und qualitative Faktoren zur Leistungsbeurteilung als Basis für vergütungsbezogene Entscheidungen fest und gibt Empfehlungen für die Geschäftsführung bezüglich des jährlichen Pools der variablen Vergütung und dessen Zuteilung zu verschiedenen Geschäftsbereichen und Infrastrukturfunktionen ab. Stimmberechtigte Mitglieder des DCC sind der Chief Executive Officer („CEO“), Chief Financial Officer („CFO“), Chief Operating Officer („COO“), und Global Head of HR. Der Head of Reward & Analytics ist nicht stimmberechtigtes Mitglied. Kontrollfunktionen wie Compliance, Anti-Financial Crime und Risk Management werden durch den CFO und den COO im DCC vertreten und sind im Hinblick auf ihre jeweiligen Aufgaben und Funktionen bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Vergütungssysteme des Konzerns angemessen einbezogen. Damit soll einerseits sichergestellt werden, dass es durch die Vergütungssysteme nicht zu Interessenkonflikten kommt, und andererseits die Auswirkungen auf das Risikoprofil des Konzerns überprüft werden. Das DCC überprüft das Vergütungsrahmenwerk des Konzerns mindestens einmal jährlich. Dazu gehört die Überprüfung der für die Gesellschaft geltenden Grundsätze sowie eine Beurteilung, ob aufgrund von Unregelmäßigkeiten wesentliche Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen sind.
Das DCC wird von zwei Unter-Ausschüssen unterstützt: Dem DWS Compensation Operating Committee („COC“), das implementiert wurde, um das DCC bei der Überprüfung der technischen Gültigkeit, der Operationalisierung und der Genehmigung von neuen oder bestehenden Vergütungsplänen zu unterstützen. Dem Integrity Review Committee („IRC“), das eingerichtet wurde, um Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Aussetzung und dem Verfall von aufgeschobenen DWS-Vergütungselementen zu prüfen und darüber zu entscheiden.
Im Rahmen der jährlichen internen Überprüfung auf Ebene des DWS-Konzerns wurde festgestellt, dass die Ausgestaltung des Vergütungssystems angemessen ist und keine wesentlichen Unregelmäßigkeiten vorliegen.
Vergütungsstruktur
Für die Mitarbeiter der Gesellschaft gelten die Vergütungsstandards und -grundsätze der DWS-Vergütungspolitik, die jährlich überprüft wird. Im Rahmen der Vergütungspolitik verwendet der Konzern, einschließlich der Gesellschaft, einen Gesamtvergütungsansatz („GV“), der Komponenten für eine fixe („FV“) und variable Vergütung („VV“) umfasst.
Der Konzern stellt sicher, dass FV und VV für alle Kategorien und Gruppen von Mitarbeitern angemessen aufeinander abgestimmt werden. Die Strukturen und Ebenen des GV entsprechen den subdivisionalen und regionalen Vergütungsstrukturen, internen Zusammenhängen sowie Marktdaten und tragen zu einer einheitlichen Gestaltung innerhalb des Konzerns bei. Eines der Hauptziele der Konzernstrategie besteht darin, nachhaltige Leistung über alle Ebenen einheitlich anzuwenden und die Transparenz bei Vergütungsentscheidungen und deren Auswirkung auf Aktionäre und Mitarbeiter im Hinblick auf die Geschäftsentwicklung des DWS-Konzerns zu erhöhen. Ein wesentlicher Aspekt der Konzern-Vergütungsstrategie ist die Schaffung eines langfristigen Gleichgewichts zwischen den Interessen von Mitarbeitern, Aktionären und Kunden.
Die fixe Vergütung entlohnt die Mitarbeiter entsprechend ihren Qualifikationen, Erfahrungen und Kompetenzen sowie den Anforderungen, der Bedeutung und dem Umfang ihrer Funktionen. Bei der Festlegung eines angemessenen Betrags für die fixe Vergütung werden das marktübliche Vergütungsniveau für jede Rolle sowie interne Vergleiche und geltende regulatorische Vorgaben herangezogen.
Mit der variablen Vergütung hat der Konzern ein diskretionäres Instrument an der Hand, mit dem er Mitarbeiter für ihre Leistungen und Verhaltensweisen zusätzlich entlohnen kann, ohne eine zu hohe Risikotoleranz zu fördern. Bei der Festlegung der VV werden solide Risikomaßstäbe durch Einbeziehung der Risikotoleranz des Konzerns, dessen Tragfähigkeit und Finanzlage sowie durch eine völlig flexible Politik im Hinblick auf die Gewährung bzw. „Nicht-Gewährung“ der VV angesetzt. Die VV besteht generell aus zwei Bestandteilen: der DWS-Komponente (im Englischen „Franchise Variable Compensation“ / „FVC“) und der „individuellen Komponente“. Es gibt weiterhin keine Garantien für eine VV im laufenden Beschäftigungsverhältnis.
Für das Geschäftsjahr 2021 wird die DWS-Komponente überwiegend anhand von drei Erfolgskennzahlen („Key Performance Indicators“ – „KPIs“) auf Ebene des DWS-Konzerns bestimmt: Bereinigte Aufwands-Ertrags-Relation („Cost Income Ratio“ – „CIR“), Nettomittelzuflüsse und ESG-Kriterien. Diese drei KPIs stellen wichtige Gradmesser für die Finanzziele des DWS-Konzerns dar und bilden dessen nachhaltige Leistung ab.
Daneben wird eine individuelle VV („IVV“) gewährt. Die IVV berücksichtigt zahlreiche finanzielle und nichtfinanzielle Faktoren. Dazu gehören der Vergleich mit der Referenzgruppe des Mitarbeiters und Überlegungen zur Mitarbeiterbindung.
Sowohl die DWS- als auch die individuelle Komponente der VV kann in bar oder in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten im Rahmen der Konzern-Vereinbarungen in Bezug auf die aufgeschobene Vergütung ausgezahlt bzw. gewährt werden. Der Konzern behält sich das Recht vor, den Gesamtbetrag der VV, einschließlich der DWS-Komponente, auf null zu reduzieren, wenn gemäß geltendem lokalen Recht ein erhebliches Fehlverhalten, leistungsbezogene Maßnahmen, Disziplinarmaßnahmen oder ein nicht zufriedenstellendes Verhalten seitens eines Mitarbeiters vorliegen.
Festlegung der VV und angemessene Risikoadjustierung
Die VV-Pools des Konzerns werden einer angemessenen Anpassung der Risiken unterzogen, die die Adjustierung ex ante als auch ex post umfasst. Die angewandte robuste Methode soll sicherstellen, dass bei der Festlegung der VV sowohl der risikoadjustierten Leistung als auch der Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns Rechnung getragen wird. Die Ermittlung des Gesamtbetrags der VV orientiert sich primär an (i) der Tragfähigkeit des Konzerns (das heißt, was „kann“ der DWS-Konzern langfristig an VV im Einklang mit regulatorischen Anforderungen gewähren) und (ii) der Leistung (das heißt, was „sollte“ der Konzern an VV gewähren, um für eine angemessene leistungsbezogene Vergütung zu sorgen und gleichzeitig den langfristigen Erfolg des Unternehmens zu sichern).
Der Konzern hat für die Festlegung der VV auf Ebene der individuellen Mitarbeiter die „Grundsätze für die Festlegung der variablen Vergütung“ eingeführt. Diese enthalten Informationen über die Faktoren und Messgrößen, die bei Entscheidungen zur IVV berücksichtigt werden müssen. Dazu zählen beispielsweise Investmentperformance, Kundenbindung, Erwägungen zur Unternehmenskultur sowie Zielvereinbarungen und Leistungsbeurteilungen im Rahmen des „Ganzheitliche Leistung“-Ansatzes. Zudem werden Hinweise der Kontrollfunktionen und Disziplinarmaßnahmen sowie deren Einfluss auf die VV einbezogen.
Das DWS DCC verwendet im Rahmen eines diskretionären Entscheidungsprozesses finanzielle und nichtfinanzielle Kennzahlen zur Ermittlung differenzierter und leistungsbezogener VV-Pools für die Geschäfts- und Infrastrukturbereiche.
Nachhaltige Vergütung
Nachhaltigkeit und Nachhaltigkeitsrisiken sind elementarer Bestandteil bei der Bestimmung der variablen Vergütung. Dementsprechend steht die DWS-Vergütungsrichtlinie mit den für den Konzern geltenden Nachhaltigkeitskriterien im Einklang. Dadurch schafft der DWS-Konzern Verhaltensanreize, die sowohl die Investoreninteressen als auch den langfristigen Erfolg des Unternehmens fördern. Relevante Nachhaltigkeitsfaktoren werden regelmäßig überprüft und in die Gestaltung der Vergütungsstruktur integriert.
Vergütung für das Jahr 2021
Trotz der anhaltenden Pandemie führte das vielfältige Angebot an Anlageprodukten und -lösungen zu neuen Rekordwerten beim Nettomittelaufkommen im Jahr 2021. Es war das dritte Jahr in Folge, in dem der DWS-Konzern seine Geschäftsergebnisse verbessern konnte und ein guter Start in Phase zwei der Unternehmensentwicklung (Transformation, Wachstum und Führung) in der die Organisation ihre strategischen Prioritäten effektiv umsetzen konnte.
Der verstärkte Fokus auf die Anlageperformance, die erhöhte Nachfrage der Anleger nach anvisierten Anlageklassen und nachhaltigen Anlagestrategien sowie erhebliche Beiträge aus strategischen Partnerschaften waren wesentliche Treiber für diesen Erfolg.
Vor diesem Hintergrund hat das DCC die Tragfähigkeit der VV für das Jahr 2021 kontrolliert und festgestellt, dass die Kapital- und Liquiditätsausstattung des Konzerns über den regulatorisch vorgeschriebenen Mindestanforderungen und dem internen Schwellenwert für die Risikotoleranz liegt.
Als Teil der im März 2022 für das Performance-Jahr 2021 gewährten VV wurde die DWS-Komponente allen berechtigten Mitarbeitern auf Basis der Bewertung der festgelegten Leistungskennzahlen gewährt. Die Geschäftsführung des DWS-Konzerns hat für 2021 unter Berücksichtigung der beträchtlichen Leistung der Mitarbeiter und in ihrem Ermessen einen Zielerreichungsgrad von 100% festgelegt.
Identifizierung von Risikoträgern
Im Einklang mit den Anforderungen des Kapitalanlagegesetzbuches in Verbindung mit den Leitlinien für solide Vergütungspolitiken unter Berücksichtigung der OGAW-Richtlinie der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde („ESMA“) hat die Gesellschaft, die einen wesentlichen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft haben („Risikoträger“). Das Identifizierungsverfahren basiert auf der Bewertung des Einflusses folgender Kategorien von Mitarbeitern auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder einen von ihr verwalteten Fonds: (a) Geschäftsführung/Senior Management, (b) Portfolio-/Investmentmanager, (c) Kontrollfunktionen, (d) Mitarbeiter mit Leitungsfunktionen in Verwaltung, Marketing und Human Resources, (e) sonstige Mitarbeiter (Risikoträger) mit wesentlichem Einfluss, (f) sonstige Mitarbeiter in der gleichen Vergütungsstufe wie sonstige Risikoträger, deren Tätigkeit einen Einfluss auf das Risikoprofil der Gesellschaft oder des Konzerns hat. Mindestens 40% der VV für Risikoträger werden aufgeschoben vergeben. Des Weiteren werden für wichtige Anlageexperten mindestens 50% sowohl des direkt ausgezahlten als auch des aufgeschobenen Teils in Form von aktienbasierten oder fondsbasierten Instrumenten des DWS-Konzerns gewährt. Alle aufgeschobenen Komponenten sind bestimmten Leistungs- und Verfallbedingungen unterworfen, um eine angemessene nachträgliche Risikoadjustierung zu gewährleisten. Bei einem VV-Betrag von weniger als EUR 50.000 erhalten Risikoträger ihre gesamte VV in bar und ohne Aufschub.
Zusammenfassung der Informationen zur Vergütung für die Gesellschaft für 20211)
Jahresdurchschnitt der Mitarbeiterzahl | 484 | |
Gesamtvergütung | EUR | 91.151.926 |
Fixe Vergütung | EUR | 55.826.772 |
Variable Vergütung | EUR | 35.325.154 |
davon: Carried Interest | EUR | 0 |
Gesamtvergütung für Senior Management2) | EUR | 6.214.631 |
Gesamtvergütung für sonstige Risikoträger | EUR | 12.146.217 |
Gesamtvergütung für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen | EUR | 2.531.675 |
1) Vergütungsdaten für Delegierte, an die die Gesellschaft Portfolio- oder Risikomanagementaufgaben übertragen hat, sind nicht in der Tabelle erfasst.
2) „Senior Management“ umfasst nur die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Geschäftsführung erfüllt die Definition als Führungskräfte der Gesellschaft. Über die Geschäftsführung hinaus wurden keine weiteren Führungskräfte identifiziert.
Angaben gemäß Verordnung (EU) 2015/2365 über die Transparenz von
Wertpapierfinanzierungsgeschäften (WpFinGesch.) und der Weiterverwendung
sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 – Ausweis nach Abschnitt A
Wertpapierleihe | Pensionsgeschäfte | Total Return Swaps | |
Angaben in Fondswährung | |||
1. Verwendete Vermögensgegenstände | |||
absolut | – | – | – |
in % des Fondsvermögens | – | – | – |
2. Die 10 größten Gegenparteien | |||
1. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
2. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
3. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
4. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
5. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
6. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
7. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
8. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
9. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
10. Name | |||
Bruttovolumen offene Geschäfte | |||
Sitzstaat | |||
3. Art(en) von Abwicklung und Clearing | |||
(z.B. zweiseitig, dreiseitig, zentrale Gegenpartei) | – | – | – |
4. Geschäfte gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge) | |||
unter 1 Tag | – | – | – |
1 Tag bis 1 Woche | – | – | – |
1 Woche bis 1 Monat | – | – | – |
1 bis 3 Monate | – | – | – |
3 Monate bis 1 Jahr | – | – | – |
über 1 Jahr | – | – | – |
unbefristet | – | – | – |
5. Art(en) und Qualität(en) der erhaltenen Sicherheiten | |||
Art(en): | |||
Bankguthaben | – | – | – |
Schuldverschreibungen | – | – | – |
Aktien | – | – | – |
Sonstige | – | – | – |
Qualität(en): | |||
Dem Fonds werden – soweit Wertpapier-Darlehensgeschäfte, umgekehrte Pensionsgeschäfte oder Geschäfte mit OTC-Derivaten (außer Währungstermingeschäften) abgeschlossen werden – Sicherheiten in einer der folgenden Formen gestellt: | |||
– liquide Vermögenswerte wie Barmittel, kurzfristige Bankeinlagen, Geldmarktinstrumente gemäß Definition in Richtlinie 2007/16/EG vom 19. März 2007, Akkreditive und Garantien auf erstes Anfordern, die von erstklassigen, nicht mit dem Kontrahenten verbundenen Kreditinstituten ausgegeben werden, beziehungsweise von einem OECD-Mitgliedstaat oder dessen Gebietskörperschaften oder von supranationalen Institutionen und Behörden auf kommunaler, regionaler oder internationaler Ebene begebene Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit | |||
– Anteile eines in Geldmarktinstrumente anlegenden Organismus für gemeinsame Anlagen (nachfolgend „OGA“), der täglich einen Nettoinventarwert berechnet und der über ein Rating von AAA oder ein vergleichbares Rating verfügt | |||
– Anteile eines OGAW, der vorwiegend in die unter den nächsten beiden Gedankenstrichen aufgeführten Anleihen / Aktien anlegt | |||
– Anleihen unabhängig von ihrer Restlaufzeit, die ein Mindestrating von niedrigem Investment-Grade aufweisen | |||
– Aktien, die an einem geregelten Markt eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder an einer Börse eines OECD-Mitgliedstaats zugelassen sind oder gehandelt werden, sofern diese Aktien in einem wichtigen Index enthalten sind. | |||
Die Verwaltungsgesellschaft behält sich vor, die Zulässigkeit der oben genannten Sicherheiten einzuschränken. Des Weiteren behält sich die Verwaltungsgesellschaft vor, in Ausnahmefällen von den oben genannten Kriterien abzuweichen. | |||
Weitere Informationen zu Sicherheitenanforderungen befinden sich in dem Verkaufsprospekt des Fonds/Teilfonds. | |||
6. Währung(en) der erhaltenen Sicherheiten | |||
Währung(en): | – | – | – |
7. Sicherheiten gegliedert nach Restlaufzeiten (absolute Beträge) | |||
unter 1 Tag | – | – | – |
1 Tag bis 1 Woche | – | – | – |
1 Woche bis 1 Monat | – | – | – |
1 bis 3 Monate | – | – | – |
3 Monate bis 1 Jahr | – | – | – |
über 1 Jahr | – | – | – |
unbefristet | – | – | – |
8. Ertrags- und Kostenanteile (vor Ertragsausgleich) | |||
Ertragsanteil des Fonds | |||
absolut | 1.609,29 | – | – |
in % der Bruttoerträge | 67,00 | – | – |
Kostenanteil des Fonds | – | – | – |
Ertragsanteil der Verwaltungsgesellschaft | |||
absolut | 792,62 | – | – |
in % der Bruttoerträge | 33,00 | – | – |
Kostenanteil der Verwaltungsgesellschaft | – | – | – |
Ertragsanteil Dritter | |||
absolut | – | – | – |
in % der Bruttoerträge | – | – | – |
Kostenanteil Dritter | – | – | – |
9. Erträge für den Fonds aus Wiederanlage von Barsicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps | |||
absolut | – | ||
10. Verliehene Wertpapiere in % aller verleihbaren Vermögensgegenstände des Fonds | |||
Summe | – | ||
Anteil | – | ||
11. Die 10 größten Emittenten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps | |||
1. Name | |||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | |||
2. Name | |||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | |||
3. Name | |||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | – | ||
4. Name | |||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | – | ||
5. Name | |||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | — | ||
6. Name | |||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | – | ||
7. Name | |||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | – | ||
8. Name | |||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | – | ||
9. Name | |||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | – | ||
10. Name | |||
Volumen empfangene Sicherheiten (absolut) | |||
12. Wiederangelegte Sicherheiten in % der empfangenen Sicherheiten, bezogen auf alle WpFinGesch. und Total Return Swaps | |||
Anteil | – | ||
13. Verwahrart begebener Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps (In % aller begebenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps) | |||
gesonderte Konten / Depots | – | – | |
Sammelkonten / Depots | – | – | |
andere Konten / Depots | – | – | |
Verwahrart bestimmt Empfänger | – | – | |
14. Verwahrer/Kontoführer von empfangenen Sicherheiten aus WpFinGesch. und Total Return Swaps | |||
Gesamtzahl Verwahrer/ Kontoführer | – | – | – |
1. Name | |||
verwahrter Betrag absolut |
* Eventuelle Abweichungen zu den korrespondierenden Angaben der detaillierten Ertrags- und Aufwandsrechnung beruhen auf Effekten im Rahmen des Ertragsausgleichs.
Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/852 genannten Finanzprodukten
Name des Produkts: Baloise-Aktienfonds DWS | |
Unternehmenskennung (LEI-Code): 549300534J67A5W3CU92 | |
ISIN: DE0008474057 |
|
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Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt?
Die Gesellschaft bewarb mit diesem Fonds ökologische und soziale Merkmale in den Bereichen Klimaschutz, soziale Normen, Unternehmensführung (Governance) sowie Staaten-Bewertung, indem eine Ausschlussstrategie unter Berücksichtigung folgender Ausschlusskriterien, angewendet wurde:: (1) Klima- und Transitionsrisiken, Es wurden keine Derivate verwendet, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen. |
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Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Die Gesellschaft berücksichtigte für den Fonds zum Berichtsstichtag keine wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung. Vor dem Hintergrund der zum 01.01.2023 geplanten Prospektanpassung und der davor liegenden Feiertage wurden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht ab dem 30.12.2022 berücksichtigt wie im Art. 7 der Verordnung (EU) 2019/2088 vorgesehen. Die Gesellschaft wird für den Fonds ab dem 01.01.2023 die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren aus Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288 der Kommission zur Ergänzung der Offenlegungsverordnung berücksichtigen: •CO2-Fußabdruck (Nr. 2); •THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wurde (Nr. 3); •Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig waren (Nr. 4); • Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen (Nr. 10) und •Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) (Nr. 14) Die vorstehenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen wurden durch die Ausschlussstrategie des Fonds berücksichtigt. |
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Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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für den Zeitraum vom 01. Januar 2022 bis zum 30. Dezember 2022 |
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Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen? | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Dieser Fonds legte 98,2% in Vermögensgegenstände an, die den ESG-Standards entsprachen (#1 Ausgerichtet auf ökologische und soziale Merkmale). 1,8% der Vermögensgegenstände des Fonds erfüllten die ESG-Standards nicht (#2 Andere Investitionen).
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Aufgrund des Mangels an verlässlichen Daten bestand kein Mindestmaß für nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die mit der EU-Taxonomie konform waren. Daher betrug der aktuelle Anteil ökologisch nachhaltiger Investitionen, gemäß der Verordnung (EU) 2020/852 (sogenannte Taxonomie- Verordnung), 0% des Wertes des Fonds. Es konnte jedoch sein, dass einige nachhaltige Investitionen dennoch mit einem Umweltziel der Taxonomie-Verordnung konform waren. |
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Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale ergriffen?
Dieser Fonds verfolgte eine Aktienstrategie als Hauptanlagestrategie. Dabei wurde das Fondsvermögen zu mindestens 51% des Wertes des Fonds in Aktien in- und ausländischer Emittenten angelegt. Bis zu 10% des Wertes des Fonds durfte in Anteilen an anderen Fonds („Investmentanteile“) investiert werden. Dabei durfte der über 5% des Wertes des Fonds hinausgehende Teil an Investmentanteilen nur aus Geldmarktfondsanteilen bestehen. Je bis zu 49% des Wertes des Fonds durften in Geldmarktinstrumenten und Bankguthaben angelegt werden. Weitere Details der Hauptanlagepolitik können dem Besonderen Teil des Verkaufsprospekts entnommen werden. Das Fondsvermögen wurde vorwiegend in Anlagen investiert, die die definierten Standards für die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erfüllten, wie in den folgenden Abschnitten dargelegt. Die Strategie des Fonds im Hinblick auf die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale war ein integraler Bestandteil der ESG-Bewertungsmethode und wurde über die Anlagerichtlinien des Fonds fortlaufend überwacht. Mindestens 51% des Wertes des OGAW-Sondervermögens mussten in Vermögensgegenstände angelegt werden, die definierte ESG-Standards in Bezug auf ökologische, soziale und die Unternehmensführung betreffende Merkmale erfüllten. Dabei wurden entsprechende Anlagegrenzen in den Besonderen Anlagebedingungen festgelegt und durch die Gesellschaft überwacht. Um festzustellen, ob und in welchem Maße Vermögensgegenstände die definierten ESG-Standards erfüllten, bewertete eine unternehmensinterne ESG-Datenbank Vermögensgegenstände nach ESGKriterien, unabhängig von wirtschaftlichen Erfolgsaussichten. Die ESG-Datenbank verarbeitete ESG-Daten mehrerer ESG-Datenanbieter sowie öffentlicher Quellen, und berücksichtigte interne Bewertungen nach einer definierten Bewertungs- und Klassifizierungsmethodik. Die ESG-Datenbank beruhte daher zum einen auf Daten und Zahlen und zum anderen auf Beurteilungen, die Faktoren berücksichtigten, die über die verarbeiteten Zahlen und Daten hinausgingen, wie zum Beispiel zukünftige erwartete ESG-Entwicklungen, Plausibilität der Daten im Hinblick auf vergangene oder zukünftige Ereignisse, Dialogbereitschaft zu ESG-Themen und Entscheidungen des Emittenten. Die Vermögensgegenstände erhielten in den einzelnen Bewertungsansätzen jeweils eine von sechs möglichen Bewertungen, wobei „A“ die beste Bewertung war und „F“ die schlechteste Bewertung war. Die ESG-Datenbank nutzte zur Beurteilung, ob ESG-Standards bei den Vermögensgegenständen vorlagen, unterschiedliche Bewertungsansätze, unter anderem: •Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung Die ESG-Datenbank bewertete das Verhalten von Emittenten im Zusammenhang mit dem Klimawandel und Umweltveränderungen, zum Beispiel der Reduzierung von Treibhausgasen und Wasserschutz. Dabei wurden Emittenten, die zum Klimawandel und anderen negativen Umweltveränderungen weniger beitragen beziehungsweise die diesen Risiken weniger ausgesetzt sind, besser bewertet. •Norm-Bewertung Die ESG-Datenbank bewertete das Verhalten von Emittenten zum Beispiel im Rahmen der Prinzipien des United Nations Global Compact, der Standards der International Labour Organisation sowie das Verhalten im Rahmen allgemein anerkannter internationaler Normen und Grundsätze. Die Norm- Bewertung prüfte zum Beispiel Menschenrechtsverletzungen, Verletzungen von Arbeitnehmerrechten, Kinder- oder Zwangsarbeit, nachteilige Umweltauswirkungen und Geschäftsethik. •Staaten-Bewertung Die ESG-Datenbank bewertete die ganzheitliche Regierungsführung für Staaten unter anderem unter Berücksichtigung der Bewertung der politischen und bürgerlichen Freiheiten. • Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren Die ESG-Datenbank definierte bestimmte Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten als relevant. Als relevant wurden Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten definiert, die die Produktion oder den Vertrieb von Produkten in einem umstrittenen Bereich betrafen („kontroverse Sektoren“ aus dem englischen „controversial sectors“). Als kontroverse Sektoren waren zum Beispiel die zivile Schusswaffenindustrie, die Rüstungsindustrie und Tabakwaren definiert. Als relevant wurden weitere Geschäftsbereiche und Geschäftstätigkeiten definiert, die die Produktion oder den Vertrieb von Produkten in anderen Bereichen betrafen. Weitere relevante Bereiche waren zum Beispiel der Abbau von Kohle und kohle-basierte Energiegewinnung. Die ESG-Datenbank berücksichtigte bei der Bewertung von Emittenten den Anteil am Gesamtumsatz, den die Emittenten in den relevanten Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten erzielen. Je niedriger der prozentuale Anteil des Umsatzes aus den relevanten Geschäftsbereichen und Geschäftstätigkeiten war, desto besser war die Bewertung. • Ausschluss-Bewertung für den Sektor „kontroverse Waffen“ Die ESG-Datenbank bewertete die Beteiligung eines Unternehmens an kontroversen Waffen. Zu kontroversen Waffen zählten beispielsweise Antipersonenminen, Streumunition, Waffen aus abgereichertem Uran, Nuklearwaffen, chemische und biologische Waffen. Emittenten wurden vor allem nach dem Grad ihrer Beteiligung unter anderem bei der Produktion von kontroversen Waffen und ihren Bauteilen bewertet. • Bewertung von Investmentanteilen Die ESG-Datenbank bewertete Investmentanteile gemäß der Klima- und Transitionsrisiko- und Norm- Bewertung. „Green Bonds“ (Grüne Anleihen), „Social Bonds“ (Soziale Anleihen) oder ähnliche Anleihen, deren Emittenten die ESG Kriterien nicht erfüllten, konnten erworben werden, wenn diese Bonds den jeweiligen ICMA Bond Principles („International Capital Market Association“) entsprachen. Bankguthaben wurden nicht bewertet. Derivate wurden nicht eingesetzt, um die von dem Fonds beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale zu erreichen und wurden somit bei der Berechnung des Mindestanteils von Vermögenswerten, die diese Merkmale erfüllten, nicht berücksichtigt. Derivate auf einzelne Emittenten durften jedoch nur dann für den Fonds erworben werden, wenn die Emittenten der Basiswerte die ESG-Standards erfüllten. Die jeweiligen Bewertungen des Vermögensgegenstands wurden dabei einzeln betrachtet. Hat der Vermögensgegenstand in einem Bewertungsansatz eine Bewertung, die in diesem Bewertungsansatz als nicht geeignet betrachtet wurde, konnte der Vermögensgegenstand nicht erworben werden, auch wenn er in einem anderen Bewertungsansatz eine Bewertung hatte, die geeignet war. Vermögensgegenstände, die in der Klima- und Transitionsrisiko-Bewertung und der Norm-Bewertung eine Bewertung von A-E, in der Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren von Tabakwaren und zivilen Schusswaffen eine Bewertung von A-C und von Rüstungsindustrie eine Bewertung von A-D sowie in der Bewertung für den Sektor „kontroverse Waffen“ eine Bewertung von A-C und in der Staaten-Bewertung eine Bewertung von A-D hatten, erfüllten die ESG-Standards. In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von D oder E in der Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren von Tabakwaren und zivilen Schusswaffen hatten, wurde nicht angelegt. In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von E in der Ausschluss-Bewertung für kontroverse Sektoren von Rüstungsindustrie hatten, wurde nicht angelegt. In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von D oder E in der Ausschluss-Bewertung für den Sektor „kontroverse Waffen“ hatten, wurde nicht angelegt. In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von E in der Staaten-Bewertung hatten, wurde nicht angelegt. In Vermögensgegenstände, die eine Bewertung von F in einem Bewertungsansatz hatten, wurde nicht angelegt. Bis zu 49% des Wertes des OGAW-Sondervermögens konnten in Vermögensgegenstände angelegt werden, die den ESG Standards nicht entsprachen oder nicht bewertet wurden. Zusätzlich stellte die Gesellschaft fest, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit eine nachhaltige Investition gemäß Art. 2 Absatz 17 Offenlegungsverordnung darstellte. Mindestens 0% des Wertes des Fonds wurden in nachhaltige Investitionen im Sinne von Art. 2 Nummer 17 der Offenlegungsverordnung angelegt, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beitrugen, wobei die nachhaltigen Investitionen die oben genannten ESG-Standards erfüllten. Die Anlagestrategie sah keine verbindliche Mindestreduzierung vor. |
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Hinweise
Wertentwicklung
Der Erfolg einer Investmentfondsanlage wird an der Wertentwicklung der Anteile gemessen. Als Basis für die Wertberechnung werden die Anteilwerte (= Rücknahmepreise) herangezogen, unter Hinzurechnung zwischenzeitlicher Ausschüttungen; bei inländischen thesaurierenden Fonds wird die – nach etwaiger Anrechnung ausländischer Quellensteuer – vom Fonds erhobene inländische Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag hinzugerechnet. Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode. Angaben zur bisherigen Wertentwicklung erlauben keine Prognosen für die Zukunft.
Darüber hinaus sind in den Berichten auch die entsprechenden Vergleichsindizes – soweit vorhanden – dargestellt. Alle Grafik- und Zahlenangaben geben den Stand vom 31.Dezember2022 wieder (sofern nichts anderes angegeben ist).
Verkaufsprospekte
Alleinverbindliche Grundlage des Kaufs ist der aktuelle Verkaufsprospekt einschließlich Anlagebedingungen sowie das Dokument „Wesentliche Anlegerinformationen“, die Sie bei der DWS Investment GmbH oder den Geschäftsstellen der Deutsche Bank AG und weiteren Zahlstellen erhalten.
Angaben zur Kostenpauschale
In der Kostenpauschale sind folgende Aufwendungen nicht enthalten:
a) im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehende Kosten;
b) im Zusammenhang mit den Kosten der Verwaltung und Verwahrung evtl. entstehende Steuern;
c) Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen des Sondervermögens.
Details zur Vergütungsstruktur sind im aktuellen Verkaufsprospekt geregelt.
Ausgabe- und Rücknahmepreise
Börsentäglich im Internet
www.dws.de
Gesonderter Hinweis für betriebliche Anleger:
Anpassung des Aktiengewinns wegen des EuGH-Urteils in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH und der Rechtsprechung des BFH zu § 40a KAGG
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in der Rs. STEKO Industriemontage GmbH (C-377/07) entschieden, dass die Regelung im KStG für den Übergang vom körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren in 2001 europarechtswidrig ist. Das Verbot für Körperschaften, Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an ausländischen Gesellschaften nach § 8b Absatz 3 KStG steuerwirksam geltend zu machen, galt nach § 34 KStG bereits in 2001, während dies für Gewinnminderungen im Zusammenhang mit Beteiligungen an inländischen Gesellschaften erst in 2002 galt. Dies widerspricht nach Auffassung des EuGH der Kapitalverkehrsfreiheit.
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 28. Oktober 2009 (Az. I R 27/08) entschieden, dass die Rs. STEKO grundsätzlich Wirkungen auf die Fondsanlage entfaltet. Mit BMF-Schreiben vom 01.02.2011 „Anwendung des BFH-Urteils vom 28. Oktober 2009 – I R 27/08 beim Aktiengewinn („STEKO-Rechtsprechung“)“ hat die Finanzverwaltung insbesondere dargelegt, unter welchen Voraussetzungen nach ihrer Auffassung eine Anpassung eines Aktiengewinns aufgrund der Rs. STEKO möglich ist.
Der BFH hat zudem mit den Urteilen vom 25.6.2014 (I R 33/09) und 30.7.2014 (I R 74/12) im Nachgang zum Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Dezember 2013 (1 BvL 5/08, BGBl I 2014, 255) entschieden, dass Hinzurechnungen von negativen Aktiengewinnen aufgrund des § 40a KAGG i. d. F. des StSenkG vom 23. Oktober 2000 in den Jahren 2001 und 2002 nicht zu erfolgen hatten und dass steuerfreie positive Aktiengewinne nicht mit negativen Aktiengewinnen zu saldieren waren. Soweit also nicht bereits durch die STEKO-Rechtsprechung eine Anpassung des Anleger-Aktiengewinns erfolgt ist, kann ggf. nach der BFH-Rechtsprechung eine entsprechende Anpassung erfolgen. Die Finanzverwaltung hat sich hierzu bislang nicht geäußert.
Im Hinblick auf mögliche Maßnahmen aufgrund der BFH-Rechtsprechung empfehlen wir Anlegern mit Anteilen im Betriebsvermögen, einen Steuerberater zu konsultieren.
Zweite Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II)
Bezüglich der gemäß § 101 Abs. 2 Satz 5 des Kapitalanlagegesetzbuches erforderlichen Angaben nach § 134c Abs. 4 des Aktiengesetzes verweisen wir auf die Informationen, die auf der DWS-Homepage unter „Rechtliche Hinweise“ (www.dws.de/footer/rechtliche-hinweise) gegeben werden.
Die Angaben zur Umschlagsrate des betreffenden Fondsportfolios werden auf der Website „dws.de“ bzw. „dws.com“ unter „Fonds-Fakten“ veröffentlicht. Sie finden diese auch unter folgender Adresse:
Baloise-Fonds (https://www.dws.de/aktienfonds/de0008474057-baloise-aktienfonds-dws/)
Russland/Ukraine-Krise
Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine markiert einen dramatischen Wendepunkt in Europa, der unter anderem die Sicherheitsarchitektur und die Energiepolitik Europas nachhaltig beeinflusst und für erhebliche Volatilität gesorgt hat und auch weiterhin sorgen dürfte. Allerdings sind die konkreten bzw. möglichen mittel- bis langfristigen Auswirkungen der Krise auf die Konjunktur, einzelne Märkte und Branchen sowie die sozialen Implikationen angesichts der Unsicherheit zum Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Berichts nicht abschließend beurteilbar. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft des Sondervermögens setzt deshalb ihre Bemühungen im Rahmen ihres Risikomanagements fort, um diese Unsicherheiten bewerten und ihren möglichen Auswirkungen auf die Aktivitäten, die Liquidität und die Wertentwicklung des Sondervermögens begegnen zu können. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft ergreift alle als angemessen erachteten Maßnahmen, um die Anlegerinteressen bestmöglich zu schützen.
Frankfurt am Main, den 18. April 2023
DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
Die Geschäftsführung
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die DWS Investment GmbH, Frankfurt am Main
Prüfungsurteil
Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Baloise-Aktienfonds DWS – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der DWS Investment GmbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht
Die gesetzlichen Vertreter der DWS Investment GmbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulation der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.
Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der DWS Investment GmbH abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der DWS Investment GmbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die DWS Investment GmbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die DWS Investment GmbH nicht fortgeführt wird. |
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beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 18. April 2023
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kuppler | Neuf |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüfer |
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