
Kapitalanlagebetrug- Definition und Folgen
Kapitalanlagebetrug beschreibt einen Täuschungsvorgang, bei dem Investoren am Finanzmarkt bewusst in die Irre geführt werden, um sie ihrer Anlagen zu berauben, alles im Interesse der finanzellen Vorteile für die Betrüger.
Laut § 264a des deutschen Strafgesetzbuches (StGB) handelt es sich beim Kapitalanlagebetrug um einen Straftatbestand, der eng mit Betrug verbunden ist und im Spektrum der Wirtschaftskriminalität angesiedelt ist. Das Gesetz hat hier insbesondere den Schutz der Investoren im Blick.
Ein Vorliegen von Kapitalanlagebetrug kann dann angenommen werden, wenn:
Falsche positive Informationen im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage von einem Täter geteilt oder negative Informationen bewusst verheimlicht werden, um
das Anlageverhalten oder die Investitionsentscheidung der Investoren zu beeinflussen, wobei
die Absicht besteht, sich selbst oder eine andere Person finanziell zu bereichern.
Einige gängige Beispiele für Kapitalanlagebetrug sind:
Anlageberater, die ihren Kunden unrealistische hohe Erträge bei minimalen Risiken versprechen.
Unternehmen, die fälschlicherweise behaupten, kurz vor einem Börsengang zu stehen.
Fondsmanager, die riskante Investitionen ihren Kunden gegenüber nicht offenlegen.
Ein Vergehen des Kapitalanlagebetrugs kann mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldbuße geahndet werden. In gravierenden Fällen kann das Strafmaß auf bis zu fünf Jahre Freiheitsentzug steigen.
Die Ermittlungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagebetrug können sich als kompliziert und langwierig erweisen. Denn oft sind die Täter gut organisiert und versuchen, ihre illegalen Aktivitäten zu verschleiern. Geschädigte Anleger sollten sich daher an die zuständige Staatsanwaltschaft wenden oder sich durch eine spezialisierte Anwaltskanzlei beraten und unterstützen lassen.
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