Insolvenz Will & Meyer GbR, Wodantaler Landbäckerei

Last Updated: Freitag, 09.02.2024By

165 IN 160/23

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 160/23 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Will & Meyer GbR, Wodantaler Landbäckerei, In der Liethe 29, 45527 Hattingen, gesetzlich vertreten durch die Gesellschafterinnen Frau Celina Meyer, Hochstand 6, 45525 Hattingen und Herrn Henrik Will, Am Schnüber 21, 45529 Hattingen ist am 08.02.2024, um 08:59 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Hauptstr. 8, 58313 Herdecke bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 165 IN 160/23 Amtsgericht Essen, 08.02.2024

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