
Insolvenz WYE GmbH
IN 30/24
Im Rahmen des Antrags der WYE GmbH auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen hat das Amtsgericht München, wo die Firma unter der Nummer HRB 250945 eingetragen ist, einen wichtigen Beschluss gefasst. Am 8. Februar 2024, um 09:00 Uhr, wurde beschlossen, eine vorläufige Insolvenzverwaltung zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin gegen nachteilige Veränderungen einzurichten. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Michael Verken aus Weilheim ernannt.
Betroffene oder Interessierte, die gegen diese Entscheidung Einwände haben, können innerhalb von zwei Wochen nach Verkündung, Zustellung oder öffentlicher Bekanntmachung der Entscheidung eine sofortige Beschwerde beim Amtsgericht Weilheim i.OB einlegen. Die Frist beginnt mit dem ersten der genannten Ereignisse. Die Beschwerde muss schriftlich eingereicht werden, kann aber auch bei jeder Geschäftsstelle eines Amtsgerichts mündlich zu Protokoll gegeben werden. Für die Einreichung ist keine anwaltliche Vertretung erforderlich, jedoch muss die Beschwerde von dem Einreichenden oder einem Bevollmächtigten unterschrieben sein.
Zudem ist es möglich, Rechtsbehelfe als elektronisches Dokument einzureichen, allerdings erfüllt eine einfache E-Mail nicht die gesetzlichen Anforderungen. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg gesendet werden. Weitere Details zu den technischen Voraussetzungen und Übermittlungswegen für elektronische Dokumente sind auf der Justiz-Website www.justiz.de sowie in der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) nachzulesen.
Diese Informationen wurden vom Insolvenzgericht am Amtsgericht Weilheim i.OB am 8. Februar 2024 bereitgestellt.
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