Insolvenz Aytac Handels GmbH

Last Updated: Freitag, 09.02.2024By

Aktenzeichen: 1507 IN 2433/23
Amtsgericht München, Insolvenzabteilung

Beschluss

In der Angelegenheit der Insolvenzantragstellung der Aytac Handels GmbH, eingetragen im Handelsregister beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 158632, mit Sitz in Bajuwarenstraße 3, 85661 Forstinning, vertreten durch den Geschäftsführer Necati Aytac, betreffend die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft, wurde am 8. Februar 2024 um 13:00 Uhr folgender Beschluss gefasst:

Zum Schutz des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen wird die vorläufige Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 1 und 2 InsO angeordnet.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Michael George, mit Kanzleisitz in Landsberger Straße 191, 80687 München, Telefon: +49(89) 212 314-0, Telefax: +49(89) 212 314-30, ernannt.

Es wird zudem bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO. Diese Regelung erstreckt sich auch auf die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss steht die Möglichkeit der sofortigen Beschwerde innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen offen. Diese Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses, dessen Zustellung oder mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung auf www.insolvenzbekanntmachungen.de gemäß § 9 InsO. Die öffentliche Bekanntmachung ist ausreichend für die Zustellung an alle Beteiligten und gilt zwei Tage nach Veröffentlichung als bewirkt.

Die Beschwerde ist schriftlich beim Amtsgericht München, Pacellistraße 5, 80333 München, einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erklären. Sie kann auch bei jedem anderen Amtsgericht zu Protokoll gegeben werden, muss jedoch fristgerecht beim Amtsgericht München eingehen. Die Beschwerde muss vom Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und sowohl die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung als auch die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht ausreicht. Rechtsbehelfe, die von Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten, Notarinnen, Notaren, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingereicht werden, müssen elektronisch übermittelt werden. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Datum: 08.02.2024
Amtsgericht München, Insolvenzgericht

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