
Insolvenz DAFÜR GmbH
Im Insolvenzantragsverfahren der DAFÜR GmbH, ansässig in der Mina-Rees-Straße 8, 64295 Darmstadt und eingetragen beim Amtsgericht Darmstadt unter der Nummer HRB 3884, wurde am 8. Februar 2024 um 16:00 Uhr die Anordnung zur vorläufigen Verwaltung des Unternehmensvermögens erlassen. Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Lason Gutsche, mit Büro in der Heinrichstraße 38, 64283 Darmstadt, Telefonnummer 06151-501233-0 und Faxnummer 06151-501233-9, Website www.hgw.de, bestimmt.
Entsprechend Paragraph 21 Absatz 2 Satz 2 der Insolvenzordnung (InsO) ist festgelegt, dass die DAFÜR GmbH nur mit der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters über ihr Vermögen verfügen darf. Weiterhin ist es den Gläubigern untersagt, Zahlungen direkt an das insolvente Unternehmen zu leisten. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist befugt, Bankguthaben und andere Forderungen des Unternehmens einzuziehen und Zahlungen entgegenzunehmen. Drittschuldner sind aufgefordert, ihre Leistungen unter Beachtung dieser Regelung zu erbringen. Hierfür wird dem vorläufigen Insolvenzverwalter die Eröffnung und Führung eines Insolvenzsonderkontos gestattet, das den Anforderungen des Bundesgerichtshof-Urteils vom 7. Februar 2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Finanzbehörden, Banken, Sparkassen, sonstige Kreditinstitute sowie das Kraftfahrt-Bundesamt sind angewiesen, dem vorläufigen Insolvenzverwalter sämtliche Informationen über bestehende Geschäftsbeziehungen mit der DAFÜR GmbH zu erteilen und erforderlichenfalls Kopien anzufertigen. Alle Auskünfte, die normalerweise dem insolventen Unternehmen zustehen würden, sind dem vorläufigen Insolvenzverwalter zu gewähren.
Das Amtsgericht Darmstadt hat diesen Beschluss am 8. Februar 2024 gefasst.
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