
Insolvenz cloudSME UG (haftungsbeschränkt)
64 IN 235/23
Im Insolvenzeröffnungsverfahren der cloudSME UG (haftungsbeschränkt), eingetragen beim Amtsgericht Duisburg unter HRB 28179 und gesetzlich vertreten durch Geschäftsführer Andreas Ocklenburg, wurde am 8. Februar 2024 um 12:35 Uhr beschlossen:
Rechtsanwältin Sarah Wolf aus Duisburg übernimmt als vorläufige Insolvenzverwalterin die Kontrolle über die Vermögensangelegenheiten der Gesellschaft. Jegliche Verfügungen über das Unternehmensvermögen bedürfen ihrer Zustimmung. Drittschuldner sind angewiesen, keine Zahlungen mehr direkt an die cloudSME UG zu leisten, sondern diese über die vorläufige Insolvenzverwalterin abzuwickeln, die ebenfalls berechtigt ist, ausstehende Forderungen einzuziehen.
Zudem sind alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen das Unternehmen, ausgenommen diejenigen, die unbewegliche Gegenstände betreffen, mit sofortiger Wirkung untersagt und bereits begonnene Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
Diese Anordnungen dienen der Sicherung des Vermögens der cloudSME UG (haftungsbeschränkt) während des Insolvenzverfahrens.
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