Änderungen 2024

Last Updated: Mittwoch, 27.12.2023By Tags: ,

Im Jahr 2024 wird der Grundfreibetrag für Steuerzahlerinnen und Steuerzahler selten dagewesene Anhebungen erfahren. Um knapp 700 Euro wird die Grenze, bis zu der Einkünfte steuerfrei bleiben, auf 11.604 Euro erhöht. Diese Erhöhung wirkt sich auch auf die nachfolgenden Tarifgrenzen aus, die jeweils um 6,29 Prozent nach oben verschoben werden. Eine Ausnahme bilden lediglich die Spitzeneinkommen, für die der Spitzensteuersatz von 45 Prozent unverändert bleibt, so wie bereits 2023.

Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität (FAU) Erlangen-Nürnberg prognostiziert sogar, dass der Grundfreibetrag im Laufe des Jahres erneut angehoben werden könnte. Er leitet den Lehrstuhl für betriebswirtschaftliche Steuerlehre und betont, dass viele von der steuerlichen Entlastung profitieren werden.

Zusätzlich zu den steuerlichen Änderungen gibt es weitere Entlastungen, darunter eine Erhöhung des Kinderfreibetrags auf 3.192 Euro (plus 180 Euro) bzw. 360 Euro bei gemeinsamer Veranlagung. Die Freigrenze beim Solidaritätszuschlag steigt um 587 Euro pro Person, und die Beitragsbemessungsgrenzen für verschiedene Sozialversicherungen werden erhöht. Die Geringfügigkeitsgrenze für Minijobs steigt von 520 auf 538 Euro. Zudem besteht die Aussicht auf Lohnanhebungen in einigen Branchen.

Frank Hechtner betont jedoch, dass neben den Einnahmen auch die Ausgaben berücksichtigt werden müssen. Der CO₂-Preis steigt, was zu Preiserhöhungen in verschiedenen Bereichen führen wird, und die Inflationsentwicklung ist unsicher.

Im Gesamtbild zeigt sich, dass kinderlose Spitzenverdiener ab 2024 im Verhältnis weniger Netto vom Brutto behalten werden. Die Mehrbelastung für einen Single bei den Sozialabgaben beträgt laut Hechtner im nächsten Jahr in der Spitze 722 Euro. Auch Gutverdiener-Familien müssen mit einer Erhöhung von 541 Euro bei den Sozialabgaben rechnen.

Trotz Haushaltskonsolidierungen werden die Rentensätze voraussichtlich um geschätzte 3,5 Prozent steigen. Das Rentenniveau soll 2024 knapp über 48 Prozent bleiben, und Erwerbsminderungsrenten zwischen 2001 und 2014 erhalten einen Zuschlag von 7,5 Prozent ab Juli. Der Grundsteuerfreibetrag liegt voraussichtlich bei knapp 11.800 Euro, was dazu führt, dass in vielen Fällen mehr Netto aus den Brutto-Rentenzahlungen übrigbleibt als im Vorjahr.

Die Anhebungen überraschen angesichts der Einsparungen der Bundesregierung, die 600 Millionen Euro bei der Rentenkasse gestrichen hat. Diese Einsparungen könnten bei der Mütterrente oder dem Grundrentenzuschlag spürbar sein.

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