
Allgemeinverfügung zur reziproken Anwendung eines norwegischen Kapitalpuffers für systemische Risiken
Die Finanzaufsicht BaFin hat heute eine Allgemeinverfügung gemäß Kreditwesengesetz (§ 10e Abs. 9) veröffentlicht. Damit erkennt die BaFin einen in Norwegen angeordneten Kapitalpuffer für systemische Risiken an. Die Finanzaufsicht wendet den Puffer aber nur bei den deutschen Instituten an, die über ein materielles Exposure in Norwegen verfügen.
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