
BaFin ermittelt gegen unbekannte Betreiber der Website verwaltungsnotar.online
Die BaFin, die Finanzaufsichtsbehörde, mahnt zur Vorsicht bei Angeboten des Verwaltungs Notars. Sie hegt den Verdacht, dass dieser Anbieter Finanz- und Wertpapierdienstleistungen möglicherweise ohne die notwendige Erlaubnis anbietet.
In Deutschland ist es ein Muss, über eine von der BaFin erteilte Erlaubnis zu verfügen, wenn man Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen anbietet. Dennoch agieren manche Firmen auf dem Markt ohne die entsprechende Lizenz. Um sicherzugehen, ob ein Unternehmen über die notwendige Zulassung der BaFin verfügt, können Sie die Unternehmensdatenbank durchsuchen.
Die vorliegende Mitteilung der BaFin fußt auf dem § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
Wichtige Hinweise für Sie!
Sowohl die BaFin als auch das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter empfehlen allen Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Online-Geldanlagen äußerste Vorsicht walten zu lassen und im Vorfeld gründlich zu prüfen, um möglichen Betrug frühzeitig zu identifizieren.
In der Podcast-Episode „Vorsicht, Betrug“ vom BaFin-Verbraucherschutz erhalten Sie zudem wertvolle Tipps, wie Sie sich vor Täuschungsmanövern im Finanzsektor bewahren können.
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