Betrüger-Identitätsmissbrauch: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Website Finoa.ag

Last Updated: Donnerstag, 31.08.2023By Tags: , , ,

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) führt momentan eine Untersuchung gegen die bisher unbekannten Betreiber der Webseite finoa.ag durch. Auf dieser Webseite wird eine Handelsplattform sowie die Möglichkeit zur sicheren Aufbewahrung von Kryptowährungen angeboten. Die Betreiber behaupten fälschlicherweise, im Besitz einer offiziellen Erlaubnis der BaFin zu sein, was jedoch nicht der Realität entspricht.

Es liegt hier ein klarer Fall von Identitätsmissbrauch vor, bei dem der guten Reputation der Finoa GmbH schadet. Die Finoa GmbH ist von der BaFin tatsächlich dazu berechtigt, im Bereich der Kryptowährungsverwahrung tätig zu sein. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass keinerlei Verbindung zwischen der Finoa GmbH und der Webseite finoa.ag besteht.

Jegliche Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte, Finanzdienstleistungen oder Wertpapierdienstleistungen anbieten möchten, müssen dazu die erforderliche Genehmigung der BaFin besitzen. Leider gibt es jedoch immer wieder Fälle von Unternehmen, die solche Dienstleistungen ohne die notwendige Erlaubnis anbieten.

Diese wichtige Information der BaFin stützt sich auf § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.

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