
Die BaFin warnt vor unerlaubten Geschäften der Ex Sot Limited
Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin hat Ermittlungen gegen die Betreiber der Website ex-sot.com eingeleitet. Der Verdacht: Das Unternehmen Ex Sot Limited bietet ohne die notwendige Lizenz Finanz- und Wertpapierdienstleistungen auf ihrer Plattform an.
In Deutschland ist es erforderlich, eine Genehmigung von der BaFin zu haben, wenn man Bankgeschäfte oder Dienstleistungen im Finanz- und Wertpapierbereich anbietet. Es gibt jedoch immer wieder Unternehmen, die solche Angebote ohne die nötige Lizenzierung präsentieren. Interessierte sollten daher stets die Unternehmensdatenbank der BaFin konsultieren, um sicherzustellen, dass sie mit einem zugelassenen Anbieter Geschäfte machen.
Die aktuelle Warnung der BaFin stützt sich auf den § 37 Absatz 4 des Kreditwesengesetzes.
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