EXPORO,Zinsland und weitere Anbieter im Crowdinvesting- auch hier gibt es das Risiko des Totalverlustes für den Anleger
Crowdfunding für Immobilien ist derzeit ein angesagtes Investment, natürlich auch aufgrund der Werbung, die EXPORO im Fernsehen dafür macht. Aber, so Thomas Bremer von diebewertung.de aus Leipzig, war das nicht der eigentliche Sinn des Crowdfundings, den der Gesetzgeber damals im Auge hatte. Crowdfunding war für verrückte Ideen gedacht, für Startups usw.; für Unternehmen, die dafür kein Geld von den Banken bekommen. Überträgt man das einmal zum jetzigen Hype im Immobiliencrowdfunding und würde auch hier die Parallele ziehen, „die bekommen kein Geld von der Bank“, dann wäre das natürlich eine fatale Situation. Man muss sich einmal überlegen, welchem Risiko dann Ihr Kapital ausgesetzt wäre?!
Vorrangig dürfte es wohl so sein, dass sich die Crowdinvesting-Immobilienunternehmen sich über dieses Geldeinsammelvehikel die Kosten für ein teures und aufwändiges Prospekt ersparen wollen. Wir sind aber der Meinung, dass gerade zu Immobilieninvestitionen ein guter und verständlicher Prospekt gehören sollte, so Thomas Bremer aus Leipzig weiter. Sparwille der Geldsucher hin oder her. Plattformen wie EXPORO, Zinsland usw. freuen sich natürlich über solche Kunden, denn das bedeutet gute Einnahmen für sie bei nahezu keinem eigenen Risiko. Crowdinvesting ist nicht billig für die Unternehmen.
Was aber jeder Anleger wissen sollte, b e v o r er ein Crowdinvesting zeichnet, ist, dass dieses immer mit einem Totalverlustrisiko für den Anleger verbunden ist. Hierüber wird zwar auf jeder dieser Plattformen korrekt belehrt, aber aus unserer Sicht nicht an einer solch signifikanten Stelle, wie man zum Beispiel die Vorteile hervorhebt.
Wissen sollte der Anleger auch, dass er sich hier nicht an einer Immobilie beteiligt, sondern er gibt einem Initiator ein nachrangiges Darlehen für etwas, was der mit der Immobilie machen will, und hofft, dass er das dann irgendwann mit versprochenen Zinsen auch zurückbekommt. Die Zeit der Hoffnung beginnt für den Anleger mit dem Tag, an dem er sich an solch einem Investment beteiligt.
Übrigens bei EXPORO heißt es in der Risikobelehrung:
Hinweis gemäß § 12 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz:
Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
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