Insolvenz Acrysign Kunststofftechnik GmbH

Last Updated: Freitag, 09.02.2024By

Aktenzeichen: IN 37/24
Amtsgericht Weiden i.d. OPf., Insolvenzabteilung

Beschluss

Im Insolvenzantragsverfahren der Acrysign Kunststofftechnik GmbH, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Weiden i.d. OPf. unter der Nummer HRB 3448, mit Sitz in Einsteinstraße 5-9, 95643 Tirschenreuth und vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Szak, bezüglich der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen des Unternehmens, wurde folgender Beschluss gefasst:

Am 09. Februar 2024 um 10:00 Uhr wurde zur Sicherung des Vermögens der Schuldnerin vor nachteiligen Veränderungen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 InsO getroffen.

Als vorläufiger Insolvenzverwalter wurde Rechtsanwalt Peter Roeger, ansässig An der Feuerwache 19, 95445 Bayreuth, Telefon: +49(921)7877806, Telefax: +49(921)78778077, E-Mail: roeger@pluta.net, bestellt.

Es wurde weiterhin gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 2. Alternative InsO verfügt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Diese Anordnung umfasst auch die Einziehung von Außenständen.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen sofortige Beschwerde eingelegt werden. Die Beschwerdefrist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses, seiner Zustellung oder der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO auf www.insolvenzbekanntmachungen.de. Die Beschwerde ist beim Amtsgericht Weiden i.d. OPf., Ledererstr. 9, 92637 Weiden i.d. OPf., schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu geben. Sie kann auch an der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden, sofern das Protokoll fristgerecht beim Amtsgericht Weiden eingeht. Die Beschwerde muss von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten unterzeichnet sein und die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Rechtsbehelfe, die von Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten, Notarinnen, Notaren, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts eingereicht werden, müssen elektronisch übermittelt werden, es sei denn, technische Gründe verhindern dies vorübergehend. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.

Datum: 09.02.2024
Amtsgericht Weiden i.d. OPf., Insolvenzgericht

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