Insolvenz Eleutheria Altconsult UG (haftungsbeschränkt)

Last Updated: Mittwoch, 07.02.2024By

36e IN 4274/23

Im Verfahren zur Insolvenzeröffnung der Eleutheria Altconsult UG (haftungsbeschränkt), ansässig in der Prenzlauer Allee 186, 10405 Berlin und vertreten durch Geschäftsführer Wendelin Fessl, hat das Amtsgericht Charlottenburg folgenden Beschluss gefasst: Zum Schutz des Unternehmensvermögens vor nachteiligen Veränderungen wurde am 4. Februar 2024 um 15:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Herr Rechtsanwalt Niklas Lütcke, Lennéstraße 7, 10785 Berlin, ist als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen benötigen nun die Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Zudem sind Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, sofern sie nicht unbewegliche Gegenstände betreffen, untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.

Gläubiger der Schuldnerin sind aufgefordert, ihre Zahlungen nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Dieser ist ermächtigt, Bankguthaben und Forderungen der Schuldnerin einzuziehen und wurde beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Gläubiger vorzunehmen und darüber Nachweis zu führen.

Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen nach Verkündung oder Zustellung Beschwerde beim Amtsgericht Charlottenburg eingelegt werden. Elektronisch eingereichte Rechtsbehelfe müssen bestimmte Anforderungen erfüllen, wie etwa eine qualifizierte elektronische Signatur.

Amtsgericht Charlottenburg, Insolvenzgericht, Datum: 04.02.2024

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