Insolvenz Fosera Solarsystems GmbH & Co. KGaA

Last Updated: Donnerstag, 08.02.2024By

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Im Fall der Fosera Solarsystems GmbH & Co. KGaA, mit Sitz in Hohnerstraße 6, 89079 Ulm, vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin Fosera Solarsystems Administration GmbH, diese wiederum vertreten durch Geschäftsführerin Catherine Adelmann, eingetragen beim Amtsgericht Ulm unter der Registernummer HRB 726528, wurde auf Antrag der Gesellschaft, vertreten durch Rechtsanwalt Oliver Bauer, Rosengasse 15, 89073 Ulm, Aktenzeichen 338/24 OB38, ein Insolvenzverfahren beantragt.

Das Amtsgericht Ulm hat folgende vorläufige Maßnahmen ergriffen, um das Vermögen der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Insolvenzantrag zu schützen:
1. Alle Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen die Schuldnerin, mit Ausnahme solcher gegen unbewegliche Vermögensgegenstände, sind untersagt und bereits eingeleitete Maßnahmen werden vorläufig eingestellt.
2. Herr Dipl. Wirtschaftsjurist Tobias Sorg, Frauenstraße 14, 89073 Ulm, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt. Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen bedürfen nun der Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, das Vermögen der Schuldnerin zu sichern und zu erhalten und zu prüfen, ob das Vermögen die Verfahrenskosten decken kann.

Zudem wurden folgende Anordnungen getroffen:
– Die Schuldnerin darf nicht mehr über ihre Bankkonten und Forderungen verfügen. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über diese geht auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über.
– Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Sonderkonten zu eröffnen und darüber zu verfügen, sowie Masseverbindlichkeiten zu begründen.
– Kreditinstitute, die Konten der Schuldnerin führen, müssen dem vorläufigen Insolvenzverwalter Auskünfte erteilen.
– Drittschuldner dürfen nicht an die Schuldnerin zahlen und werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten.

Der vorläufige Insolvenzverwalter ist auch beauftragt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, Bücher und Geschäftspapiere einzusehen und Auskünfte zur Sicherung der Insolvenzmasse zu erhalten. Er soll zudem prüfen, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und welche Fortführungsaussichten bestehen.

Gegen diese Entscheidung kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen Beschwerde beim Amtsgericht Ulm eingelegt werden, beginnend mit Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung. Beschwerden können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden und müssen die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde eingelegt wird.

Elektronische Einreichungen sind möglich, jedoch nicht per E-Mail. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr finden sich auf www.ejustice-bw.de.

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