Insolvenz GM Hoch- und Tiefbau GmbH

Last Updated: Donnerstag, 08.02.2024By

10 IN 22/24

Im Insolvenzverfahren bezüglich des Unternehmens GM Hoch- und Tiefbau GmbH mit Sitz in der Raunheimer Straße 46-48, 65439 Flörsheim, vertreten durch den Geschäftsführer Niyazi Kizilkaya, Bahnhofstraße 20, 65439 Flörsheim, wurde am [Datum] um [Uhrzeit] die vorläufige Verwaltungsanordnung über das Firmenvermögen erlassen. Fortan sind jegliche Transaktionen seitens der Firma nur mit der Zustimmung der interimistischen Insolvenzverwalterin, Rechtsanwältin Annemarie Dhonau von der Kanzlei Schiebe und Collegen Insolvenzverwaltung in Mainz, gültig. Gläubiger werden gebeten, Zahlungen nur im Einklang mit diesem Beschluss zu tätigen.

Der detaillierte Gerichtsbeschluss ist beim Insolvenzgericht einsehbar.

Hinsichtlich dieser Entscheidung steht der Antragstellerin und unter bestimmten Bedingungen auch den Gläubigern das Recht auf sofortige Beschwerde zu. Diese ist binnen einer Frist von zwei Wochen beim Amtsgericht Wiesbaden einzureichen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder Verkündung des Beschlusses. Bei öffentlicher Bekanntmachung beginnt die Frist nach zwei weiteren Tagen ab Veröffentlichung. Die Beschwerde ist schriftlich beim genannten Gericht einzureichen und muss den angefochtenen Beschluss spezifizieren sowie die Erklärung beinhalten, dass gegen diesen Beschwerde eingelegt wird. Bei Teilanfechtungen ist der Umfang genau zu benennen. Eine Begründung der Beschwerde ist anzuführen.

Leave A Comment