Insolvenz gut salzig UG (haftungsbeschränkt)

Last Updated: Donnerstag, 08.02.2024By

94 IN 3/24
Im Verfahren zur Insolvenzeröffnung der gut salzig UG (haftungsbeschränkt), ansässig in Uferkoppel 10, 24235 Stein und vertreten durch den Geschäftsführer Jonas Petong, wurde vom Amtsgericht Kiel (Register-Nr.: HRB 24618 KI) am 08.02.2024 um 09:00 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung beschlossen. Diese Maßnahme dient dem Schutz des Unternehmensvermögens vor nachteiligen Veränderungen. Rechtsanwalt Wilhelm Salim Khan Durani wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter ernannt. Entscheidungen der gut salzig UG bedürfen fortan seiner Zustimmung.

Betroffene können gegen diesen Beschluss innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch erheben. Der Einspruch ist beim Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster, einzureichen. Die Frist beginnt mit der Bekanntmachung der Entscheidung, sei es durch Verkündung, Zustellung oder durch öffentliche Bekanntmachung im Internet. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll bei jedem Amtsgericht eingelegt werden, muss jedoch rechtzeitig beim Amtsgericht Neumünster eingehen. Eine anwaltliche Vertretung ist hierfür nicht erforderlich.

Rechtsmittel können auch elektronisch eingereicht werden, wobei eine einfache E-Mail nicht ausreicht. Die Einreichung muss entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein oder über einen sicheren Übermittlungsweg erfolgen. Weitere Details zur elektronischen Einreichung finden sich in den rechtlichen Rahmenbedingungen und auf der Webseite www.justiz.de.

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