
Insolvenz Immobilien GmbH & Co. KG
36h IN 922/24
Im Verfahren bezüglich des Insolvenzantrags der Hannover, Seilwinderstraße 8 Immobilien GmbH & Co. KG, mit Sitz in Josephspitalstraße 15, 80331 München und vertreten durch ihre persönlich haftende Gesellschafterin, die Hannover, Seilwinderstraße 8 Management GmbH, geleitet von Geschäftsführer Bernhard Chwátal, wurde vom Amtsgericht München unter der HRA 113743 folgender Beschluss gefasst: Zum Schutz des Unternehmensvermögens vor negativen Veränderungen wurde am 07.02.2024 um 14:35 Uhr eine vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Dies umfasst ein Vollstreckungsverbot für Zwangsmaßnahmen gegen das Unternehmen, ausgenommen bei unbeweglichen Gütern. Prof. Dr. Torsten Martini, Rechtsanwalt in Berlin, wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Jegliche Verfügungen über Unternehmensvermögen bedürfen seiner Zustimmung. Der Verwalter ist befugt, ein Sonderkonto für die Insolvenzmasse einzurichten, Forderungen einzuziehen und Geschäftsräume zu betreten, um das Vermögen zu sichern.
Gegen diesen Beschluss kann binnen zwei Wochen beim Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, Einspruch erhoben werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung, Zustellung oder wirksamen öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die Beschwerde kann schriftlich oder zu Protokoll bei einem Amtsgericht eingelegt werden, muss aber fristgerecht beim Amtsgericht Charlottenburg eingehen. Eine anwaltliche Vertretung ist nicht erforderlich.
Elektronische Rechtsbehelfe müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen zu den technischen Voraussetzungen finden sich auf www.justiz.de.
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