Insolvenz Kaufhof Saarbrücken GmbH

Last Updated: Donnerstag, 08.02.2024By

36k IN 532/24

Im Rahmen des Insolvenzantragsverfahrens der Kaufhof Saarbrücken GmbH, ansässig am Kaiser-Wilhelm-Ring 17-21 in 50672 Köln und vertreten durch den Geschäftsführer Bernhard Chwátal, eingetragen beim Amtsgericht Köln unter der Nummer HRB 87306, wurde ein ergänzender Beschluss gefasst. Die Firma, deren Geschäftsbereich den Erwerb, die Verwaltung sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien umfasst, unterliegt seit dem 07.02.2024 um 13:15 Uhr einem allgemeinen Verfügungsverbot. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Gesellschaft wurde auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übertragen. Dieser Schritt erfolgt als Ergänzung zu den bereits am 23.01.2024 getroffenen vorläufigen Maßnahmen, um negative Veränderungen der Vermögenslage zu verhindern.

Gegen diesen Beschluss kann innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Verkündung, Zustellung oder wirksamer öffentlicher Bekanntmachung Einspruch erhoben werden. Der Einspruch ist beim Amtsgericht Charlottenburg in Berlin einzulegen. Die Beschwerde kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll gegeben werden, wobei eine anwaltliche Vertretung nicht zwingend erforderlich ist.

Für den elektronischen Rechtsverkehr sind bestimmte Anforderungen zu beachten, insbesondere muss das Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder über einen sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu sind auf der Webseite www.justiz.de zu finden.

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