Insolvenz Stahlbau Speicher GmbH

Last Updated: Donnerstag, 08.02.2024By Tags:

60 IN 2/24

Das Amtsgericht Saarbrücken, Zweigstelle Sulzbach, unter dem Aktenzeichen 60 IN 2/24, hat am 8. Februar 2024 um 09:09 Uhr folgende Anordnungen im Rahmen des Eröffnungsverfahrens zur Insolvenz der Stahlbau Speicher GmbH, mit Sitz in Matzenberg 137, 66115 Saarbrücken und eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter der Nummer HRB 16619, getroffen. Die Firma, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dieter Speicher und tätig im Bereich des Metallbaus, ist von diesen Anordnungen betroffen:

1. Rechtsanwalt Dr. Dennis B. Blank, ansässig in Europaallee 29, 66113 Saarbrücken, wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter ernannt.
2. Der Firma Stahlbau Speicher GmbH wurde ein generelles Veräußerungsverbot auferlegt. Dies bedeutet, dass die Firma nicht mehr über ihr Vermögen verfügen darf, einschließlich des Einzugs von Bankguthaben und anderen Forderungen, welche nun in die Zuständigkeit des vorläufigen Insolvenzverwalters übergehen.
3. Gläubiger der Firma werden aufgefordert, Zahlungen nur noch unter Berücksichtigung dieser neuen Regelung zu leisten.
4. Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung gegen die Firma, einschließlich der Durchführung von Arresten oder einstweiligen Verfügungen, sind untersagt, außer bei unbeweglichen Vermögensgegenständen. Bereits eingeleitete Vollstreckungsmaßnahmen werden vorläufig ausgesetzt.

Diese Entscheidungen wurden vom Amtsgericht Saarbrücken am 8. Februar 2024 festgelegt.

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