Insolvenzeröffnungsverfahren: GERBING Treuhand- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH – Anordnung

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Register des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 1450 eingetragenen GERBING Treuhand- und Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Gildenstr. 13, 45879 Gelsenkirchen, ehemals gesetzlich vertreten durch den am 31.12.2015 in Gelsenkirchen verstorbenen Geschäftsführer Peter Gerbing, derzeit führungslos Geschäftszweig: Unternehmensberatung, die Übernahme von Treuhandaufträgen, der An- und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken u. grundstücksgleichen Rechten, u.a.

ist am 02.09.2016, um 13:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Hassan Ben Djemia, Overwegstr. 24, 45879 Gelsenkirchen bestellt.

Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).

Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

162 IN 119/16
Amtsgericht Essen, 02.09.2016

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