Kleinanlegerschutzgesetz – Ausnahme für Crowdfunding?
Viel wird sich verändern in der Finanzbranche, wenn das jetzt im Entwurf vorliegende Kleinanlegerschutzgesetz wirklich umgesetzt wird. Man kann nur hoffen, das dies bald der Fall ist.
Crowdfunding als Ausnahme?
Nicht verstehen können wir allerdings, das es eine Ausnahme für Crowdfunding geben soll. Unglaublich, denn hier lauern für einen Kapitalanleger die größten Gefahren. Oft sind das Ideen die dort mit Geld unterstützt werden, deren Sinn man auch nach reiflichster Überlegung nicht sehen und verstehen kann.
Crowdfunding muss genauso in der Vermittlung unter das Vermögensanlagegesetz, wie alle anderen Kapitalanlageprodukte auch.
Das Risiko des Verlustes von eingesetztem Kapital ist bei Crowdfunding genauso hoch wie bei anderen Kapitalanlagen, möglicherweise sogar höher.
Fraglich ist natürlich warum man eine Idee unterstützen sollte, wenn man den Sinn nach reiflichster Überlegung nicht sehen und verstehen kann.
Man könnte annehmen, dass ein rationaler, mündiger Mensch entscheidet dieses Projekt dann nicht zu unterstützen.