
Kündigungsbutton
Die Verbraucherzentrale hat in einer Untersuchung festgestellt, dass zahlreiche Mobilfunk- und Internetanbieter immer noch nicht ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachkommen, einen Kündigungsbutton auf ihren Websites bereitzustellen. Dies geht aus einem Bericht hervor, der der Funke Mediengruppe vorliegt. Etwa 40 Prozent der Telekommunikationsunternehmen sind von diesem Mangel betroffen. Seit der Einführung eines Gesetzes Mitte 2022 ist es möglich, kostenpflichtige Laufzeitverträge, die online abgeschlossen wurden, einfach per Knopfdruck zu kündigen. Dies betrifft nicht nur Mobilfunk- und Internetverträge, sondern auch andere Vertragsarten wie Strom-, Fitnessstudio- und Streamingverträge. Trotz dieser gesetzlichen Regelung fehlt es jedoch branchenübergreifend bei jedem fünften Unternehmen an einem solchen Kündigungsbutton, wie die Untersuchung zeigt. In diesen Fällen haben Verbraucher das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen, betonen die Verbraucherzentralen. Es bleibt zu hoffen, dass die betroffenen Unternehmen ihre Websites bald entsprechend anpassen, um Verbrauchern eine einfachere Kündigung ihrer Verträge zu ermöglichen.
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