
Maßnahmen zur Vorbeugung einer SARS-CoV-2 Ansteckung und Richtlinien bei Infektion
SARS-CoV-2 breitet sich hauptsächlich durch direkten Kontakt, Gespräch, Husten und Niesen aus, wobei Aerosole (kleine, in der Luft schwebende Teilchen) ebenfalls eine Übertragungsrolle spielen. Um einer Infektion vorzubeugen, sollten folgende Schutzvorkehrungen berücksichtigt werden:
Befolgen von Etikette beim Husten und Niesen
Gewissenhafte Handhygiene
Tragen von Mund-Nasen-Schutz zum Schutz vulnerabler Personen
Diese Strategien schützen nicht nur vor COVID-19, sondern auch vor weiteren Infektionskrankheiten, insbesondere während der Erkältungs- und Grippesaison.
Auffrischungsimpfungen:
Ein COVID-19-Impfstoff, der an die neuesten Virusvarianten angepasst wurde, ist nun erhältlich. Die Ständige Impfkommission (STIKO) befürwortet Auffrischungsimpfungen für:
Individuen über 60 Jahre
Menschen mit erhöhtem Ansteckungsrisiko
Menschen mit vorbestehenden Erkrankungen
Bewohner von Pflegeheimen
Gesundheitspersonal
Kinder ab sechs Monaten sind ebenfalls für den Impfstoff qualifiziert. Für Personen, die nicht in die STIKO-Empfehlungen fallen, werden die Kosten bei medizinischer Indikation von den Krankenkassen getragen.
Verwendung von Corona-Tests:
Selbsttests liefern lediglich einen momentanen Infektionsstatus. Insbesondere in der Initialphase einer möglichen Infektion ist wiederholtes Testen sinnvoll. Bei positivem Selbsttest und vorliegenden Symptomen ist es ratsam, umgehend telefonisch einen Arzt zu kontaktieren. Kostenlose Schnelltests sind seit März 2023 nicht länger verfügbar.
Aufbewahrung von Tests und Masken:
Testkits und Masken sollten gemäß den Herstellerempfehlungen aufbewahrt werden, um ihre Effektivität sicherzustellen. Die Produkte sollten vor übermäßiger Hitze geschützt und nicht nach ihrem Ablaufdatum verwendet werden.
Vorgehensweise bei Krankheitssymptomen:
Personen mit Symptomen sollten sich selbst isolieren und den Kontakt zu Risikogruppen meiden. Eine Behandlung mit zugelassenen Medikamenten wie Remdesivir, Dexamethason, Ronapreve®, RoActemra®, Lagevrio® und Paxlovid® ist je nach Erkrankungsschwere möglich.
Besonderheiten beim Kinderkrankengeld:
Bis zum Ende des Jahres 2023 besteht ein Anspruch auf Kinderkrankengeld für bis zu 30 Arbeitstage pro Elternteil (60 Tage für Alleinerziehende). Ab 2024 treten wieder die standardmäßigen Regelungen in Kraft.
Telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung:
Die Option der telefonischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei leichten Atemwegserkrankungen ist momentan nicht verfügbar.
Fazit:
Um einer SARS-CoV-2-Infektion vorzubeugen, ist es essentiell, grundlegende Hygienemaßnahmen zu beachten und sich verantwortungsvoll bezüglich Tests und Impfungen zu verhalten. Bei Auftreten von Symptomen ist ein umsichtiges und gut informiertes Agieren notwendig, um sowohl sich selbst als auch andere zu schützen.
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