Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH – Jahresbericht zum 31. Dezember 2022 Kölner Nachhaltigkeitsfonds A;Kölner Nachhaltigkeitsfonds I DE000A2PEMJ0; DE000A2PEMH4

Last Updated: Sonntag, 07.05.2023By

Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH

Köln

Kölner Nachhaltigkeitsfonds

Jahresbericht  zum 31. Dezember 2022

Tätigkeitsbericht

Sehr geehrte Anlegerin,
sehr geehrter Anleger,

hiermit legen wir Ihnen den Jahresbericht des Kölner Nachhaltigkeitsfonds für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 vor.

 

Die Gesellschaft hat mit der Beratung des Sondervermögens die RP Rheinische Portfolio Management GmbH, Köln, beauftragt.

 

Ziel des Fonds ist die Erwirtschaftung einer aktienähnlichen Rendite bei möglichst (gleichem oder) geringerem Risiko durch den Einbezug von Nachhaltigkeitskriterien bei Investmententscheidungen sowie durch eine besondere ausgewogene Portfolioallokation. Um dies zu erreichen, legt der Fonds mindestens 51 Prozent seines Vermögens in ETF-Anteile an, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden, wie z.B. ESG-fokussierte Fonds, Impact-Fonds oder nachhaltige Branchenfonds. Mindestens 51 Prozent des Wertes des Fonds werden zudem in Kapitalbeteiligungen i. S. d. § 2 Absatz 8 (Aktienfonds) des deutschen Investmentsteuergesetzes angelegt. Aufgrund der Anlagestrategie kann es insbesondere bei volatilen Märkten zu einer zunehmenden Umschlagshäufigkeit und höheren Transaktionskosten kommen. Ziel der Anlagepolitik des Fondsmanagements dieses Sondervermögens ist es, möglichst hohe Wertzuwächse zu erzielen. Hierzu werden die nach dem KAGB und den Anlagebedingungen zugelassenen Vermögensgegenstände erworben und veräußert. Zulässige Vermögensgegenstände sind Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen, Genussscheine und Zertifikate), Geldmarktinstrumente, Bankguthaben, Investmentanteile, Derivate und sonstige Anlageinstrumente. Derivate dürfen auf Fondsebene nicht erworben werden.

 

Der Fonds ist an keine Benchmark gebunden. Je nach Marktlage kann er sowohl zyklisch als auch antizyklisch handeln.

Die Mandatsstruktur zum Berichtsstichtag stellt sich wie folgt dar:

Fondsvermögen Anteile Anteilwert
Kölner Nachhaltigkeitsfonds 15.884.698,38 EUR
Kölner Nachhaltigkeitsfonds I 7.287.758,80 EUR 55.367,00 131,63 EUR
Kölner Nachhaltigkeitsfonds A 8.596.939,58 EUR 134.280,42 64,02 EUR

Zum Berichtsstichtag besteht folgende Asset Allocation:

Tageswert EUR Tageswert % FV
Aktien in EUR 636.000,00 4,00%
Akiten in Währung 640.418,83 4,03%
Fondsanteile 14.041.034,28 88,39%
Kasse/​ Forder. u. Verbindl. 567.245,27 3,57%
Summe 15.884.698,38 100,00%

 

Die größten Einzelpositionen im Portfolio (gemessen am Tageswert in Euro) sind zum Berichtsstichtag:

Bezeichnung Tageswert % FV
INVESCOM2 IQS ESG GL A 10,40%
ISHS V-M.WHCS ESG ETF DLD 10,06%
ISHSIV-M W.VAL.F.DLA 10,01%
LGUE-CL.EN.E. DLA 9,84%
ISIV-MWMFEETF DLA 9,75%

 

Die Anteilklasse I erzielte im Berichtszeitraum einen Wertverlust in Höhe von -15,51%. Im gleichen Zeitraum erzielte die Anteilklasse A einen Wertverlust von -16,18%.

 

Die durchschnittliche Volatilität der Anteilklasse I lag im Berichtszeitraum bei 16,00 %. Die durchschnittliche Volatilität der Anteilklasse A lag im Berichtszeitraum ebenfalls bei 16,00 %.

 

Im Berichtszeitraum wurde für die Anteilklasse I ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von -152.038,29Euro realisiert. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Investmentanteile zurückzuführen.

 

Im Berichtszeitraum wurde für die Anteilklasse A ein saldiertes Veräußerungsergebnis in Höhe von -177.749,86 Euro realisiert. Das Veräußerungsergebnis ist im Wesentlichen auf die Veräußerungen von Investmentanteile zurückzuführen.

 

Aus der im Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV genannten Verwaltungsvergütung der KVG zahlt die KVG eine Basisvergütung in Höhe von 62.953,03 .EUR an den Berater.

 

 

Die Berichtserstattung nach Offenlegungsverordnung sowie der EU-Taxonomieverordnung im Berichtszeitraum sind dem Anhang „Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1,2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 202/​852 genannten Finanzprodukten“ zu entnehmen.

 

Die Wertentwicklung des Fonds kann durch folgende Risiken und Unsicherheiten beeinträchtigt werden:

 

Die Auswirkungen der Corona-Pandemie treten immer mehr in den Hintergrund, da zum einen die „Durchimpfung“ der Bevölkerungen gut voran gekommen ist und zum anderen die aktuellen Corona Mutationen zwar sehr ansteckend, aber für die Gesundheitssysteme deutlich weniger belastend sind. In der Folge führt dies weltweit zu Lockerungen der Pandemie-Regime. Risiken im Hinblick auf weitere Mutationen bestehen natürlich weiter, können allerdings derzeit im Hinblick auf Marktpreisrisiken nicht spezifiziert werden.

Der Angriff Russlands gegen die Ukraine im Februar 2022 wirkt sich auch auf das Kapitalmarktumfeld aus. Weitere negative Effekte auf die Preise der Kapitalmarktinstrumente sind nicht auszuschließen. Die mit dem Krieg einhergehenden Sanktionen gegen Russland und Belarus sowie die drastisch verringerte Produktion in der Ukraine bewirken bereits erhebliche Preissteigerungen relevanter (Vor-) Produkte wie zum Beispiel diverser Rohstoffe. In Kombination mit den Lieferengpässen erhöhen sich der Druck auf weiterhin steigende bzw. hohe Inflation sowie die Abschwächung des wirtschaftlichen Wachstums. Die Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Sondervermögens hängen somit auch an Verlauf und Dauer des Krieges und den Handlungen der weiteren (geld-) politischen und wirtschaftlichen Akteure. Insofern unterliegt auch die zukünftige Wertentwicklung des Sondervermögens erhöhten Schwankungsrisiken.

 

Im Folgenden werden die Risiken dargestellt, die mit einer Anlage in einen Investmentvermögen typischerweise verbunden sind. Diese Risiken können sich nachteilig auf den Anteilwert, auf das vom Anleger investierte Kapital sowie auf die vom Anleger geplante Haltedauer der Fondsanlage auswirken. Diese Risiken umfassen auch die in der aktuellen Marktlage gegeben Auswirkungen i. Z. m. der Covid-19 Pandemie und dem Ukraine-Russland Konflikt (siehe Ereignis nach Berichtsstichtag), wobei deren unklare noch nicht absehbare ökonomische Folgen diese Risiken zusätzlich negativ beeinflussen können:

 

 

 

Kursänderungsrisiko von Aktien

Aktien unterliegen erfahrungsgemäß starken Kursschwankungen und somit auch dem Risiko von Kursrückgängen. Diese Kursschwankungen werden insbesondere durch die Entwicklung der Gewinne des emittierenden Unternehmens sowie die Entwicklungen der Branche und der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beeinflusst. Das Vertrauen der Marktteilnehmer in das jeweilige Unternehmen kann die Kursentwicklung ebenfalls beeinflussen. Dies gilt insbesondere bei Unternehmen, deren Aktien erst über einen kürzeren Zeitraum an der Börse oder einem anderen organisierten Markt zugelassen sind; bei diesen können bereits geringe Veränderungen von Prognosen zu starken Kursbewegungen führen. Ist bei einer Aktie der Anteil der frei handelbaren, im Besitz vieler Aktionäre befindlichen Aktien (sogenannter Streubesitz) niedrig, so können bereits kleinere Kauf- und Verkaufsaufträge eine starke Auswirkung auf den Marktpreis haben und damit zu höheren Kursschwankungen führen.

 

Risiken im Zusammenhang mit der Investition in Investmentanteile

Die Risiken der Anteile an anderen Investmentvermögen, die für den Fonds erworben werden (sogenannte „Zielfonds“), stehen in engem Zusammenhang mit den Risiken der in diesen Zielfonds enthaltenen Vermögensgegenstände bzw. der von diesen verfolgten Anlagestrategien. Da die Manager der einzelnen Zielfonds voneinander unabhängig handeln, kann es aber auch vorkommen, dass mehrere Zielfonds gleiche oder einander entgegengesetzte Anlagestrategien verfolgen. Hierdurch können bestehende Risiken kumulieren, und eventuelle Chancen können sich gegeneinander aufheben. Es ist der Gesellschaft im Regelfall nicht möglich, das Management der Zielfonds zu kontrollieren. Deren Anlageentscheidungen müssen nicht zwingend mit den Annahmen oder Erwartungen der Gesellschaft übereinstimmen. Der Gesellschaft wird die aktuelle Zusammensetzung der Zielfonds oftmals nicht zeitnah bekannt sein. Entspricht die Zusammensetzung nicht ihren Annahmen oder Erwartungen, so kann sie gegebenenfalls erst deutlich verzögert reagieren, indem sie Zielfondsanteile zurückgibt.

Offene Investmentvermögen, an denen der Fonds Anteile erwirbt, könnten zudem zeitweise die Rücknahme der Anteile aussetzen. Dann ist die Gesellschaft daran gehindert, die Anteile an dem Zielfonds zu veräußern, indem sie diese Auszahlung des Rücknahmepreises bei der Verwaltungsgesellschaft oder Verwahrstelle des Zielfonds zurückgibt.

Währungsrisiko

 

Sofern Vermögenswerte eines Fonds in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält der Fonds die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Fonds.

 

Eine Vermögensaufstellung über das Portfolio zum 31. Dezember 2022 sowie eine Übersicht über während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen, finden Sie auf den Folgeseiten dieses Berichts.

 

Anmerkungen

 

Die Berechnung der Wertentwicklung erfolgt nach der BVI-Methode ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen oder Rücknahmeabschlägen.

 

WIR WEISEN DARAUF HIN, DASS DIE HISTORISCHE WERTENTWICKLUNG DES FONDS KEINE PROGNOSE FÜR DIE ZUKUNFT ERMÖGLICHT.

 

Im Berichtszeitraum wurden keine Transaktionen für Rechnung des Fonds über Broker ausgeführt, die eng verbundene Unternehmen und Personen sind.

 

 

Ergänzende Angaben nach der Aktionärsrichtlinie:

Portfolioumschlagsrate in Prozent 157,8251

Nähere Angaben hinsichtlich unseres Umgangs mit Stimmrechten, Interessenkonflikten sowie der mittel- und langfristigen Entwicklung der Investments bei der Anlageentscheidung finden Sie auf unserer Internetpräsens unter www.monega.de/​mitwirkungspolitik.

 

 

 

 

Vermögensübersicht

Kurswert % des
in EUR Fondsver-
mögens
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
I. Vermögensgegenstände 16.538.302,51 104,11
1. Aktien 1.276.418,83 8,04
Technologie 640.418,83 4,03
Versorgungsunternehmen 636.000,00 4,00
2. Anleihen 0,00 0,00
3. Derivate 0,00 0,00
4. Forderungen 12.059,97 0,08
5. Kurzfristig liquidierbare Anlagen 0,00 0,00
6. Bankguthaben 1.208.789,43 7,61
7. Sonstige Vermögensgegenstände 14.041.034,28 88,39
Zielfondsanteile 14.041.034,28 88,39
Indexfonds 14.041.034,28 88,39
II. Verbindlichkeiten -653.604,13 -4,11
Sonstige Verbindlichkeiten -653.604,13 -4,11
III. Fondsvermögen 15.884.698,38 100,00 *)

Vermögensaufstellung

Gattungsbezeichnung
ISIN
Markt
Stück bzw. Bestand Käufe/​ Verkäufe/​ Kurs Kurswert % des
Anteile 31.12.2022 Zugänge Abgänge in EUR Fondsver-
bzw. Whg. im Berichtszeitraum mögens
*) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.
Börsengehandelte Wertpapiere 1.276.418,83 8,04
Aktien
Euro 636.000,00 4,00
V​E​O​L​I​A ​E​N​V​I​R​.
FR0000124141
STK 26.500 26.500 EUR 24,000 636.000,00 4,00
US-Dollar 640.418,83 4,03
M​I​C​R​O​S​O​F​T
US5949181045
STK 2.850 2.850 USD 239,820 640.418,83 4,03
Investmentanteile 14.041.034,28 88,39
Gesellschaftsfremde Investmentanteile
US-Dollar 14.041.034,28 88,39
I​N​V​E​S​C​O​M​I​2 ​I​Q​S ​E​S​G ​G​L​.
IE00BJQRDN15
ANT 34.750 2.750 USD 50,753 1.652.536,25 10,40
I​S​H​.​4​-​M​S​C​I ​W​O​.​V​A​.​F​.​E​.​U​C​I​T​S
IE000H1H16W5
ANT 370.000 370.000 USD 4,584 1.589.335,00 10,01
I​S​H​.​I​V​-​M​S​C​I ​W​L​D​.​M​.​F​.​E​.​U​.
IE000L5NW549
ANT 425.850 425.850 USD 3,881 1.548.603,52 9,75
I​S​H​.​I​V​-​M​S​C​I ​W​L​D​.​S​R​I ​U​C​I​T​S
IE00BDZZTM54
ANT 230.000 230.000 USD 6,923 1.491.848,21 9,39
I​S​H​.​V​I​-​E​D​G​.​M​S​C​I ​W​L​D​.​M​.​V​.​E
IE00BKVL7778
ANT 275.000 300.000 25.000 USD 5,974 1.539.450,00 9,69
I​S​H​.​V​-​M​S​C​I ​W​.​H​.​C​.​S​.​E​S​G ​U​.
IE00BJ5JNZ06
ANT 240.000 240.000 USD 7,104 1.597.440,00 10,06
I​S​H​A​R​E​S​I​I​-​S​&​P ​G​L​.​W​A​T​E​R
IE00B1TXK627
ANT 29.500 56.500 27.000 USD 55,764 1.541.375,00 9,70
L​&​G ​E​T​F​-​L​&​G ​C​L​E​A​N ​E​N​.
IE00BK5BCH80
ANT 146.000 296.000 150.000 USD 11,424 1.562.784,00 9,84
X​T​R​.​(​I​E​)​-​E​S​G ​M​S​C​I ​W​O​R​L​D ​’​1​C​‘
IE00BZ02LR44
ANT 56.980 6.850 1.870 USD 28,426 1.517.662,30 9,55
Summe Wertpapiervermögen 15.317.453,11 96,43
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds 1.208.789,43 7,61
Bankguthaben 1.208.789,43 7,61
EUR-Guthaben bei:
Verwahrstelle
K​R​E​I​S​S​P​A​R​K​A​S​S​E ​K​Ö​L​N EUR 1.208.789,43 % 100,000 1.208.789,43 7,61
Sonstige Vermögensgegenstände 12.059,97 0,08
A​U​S​S​C​H​Ü​T​T​U​N​G​S​A​N​S​P​R​Ü​C​H​E EUR 12.059,97 12.059,97 0,08
Sonstige Verbindlichkeiten -653.604,13 -4,11
V​E​R​B​I​N​D​L​I​C​H​K​E​I​T​E​N ​A​U​S ​S​C​H​W​E​B​E​N​D​E​N ​G​E​S​C​H​Ä​F​T​E​N EUR -640.139,91 -640.139,91 -4,03
K​O​S​T​E​N​A​B​G​R​E​N​Z​U​N​G​E​N EUR -13.464,22 -13.464,22 -0,08
Fondsvermögen EUR 15.884.698,38 100,00*)
Kölner Nachhaltigkeitsfonds A
ISIN DE000A2PEMJ0
Fondsvermögen (EUR) 8.596.939,58
Anteilwert (EUR) 64,02
Umlaufende Anteile (STK) 134.280,4230
Kölner Nachhaltigkeitsfonds I
ISIN DE000A2PEMH4
Fondsvermögen (EUR) 7.287.758,80
Anteilwert (EUR) 131,63
Umlaufende Anteile (STK) 55.367,0000

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf der Grundlage nachstehender Kurse/​Marktsätze bewertet:
Alle Vermögenswerte: Kurse bzw. Marktsätze per 30.12.2022 oder letztbekannte.

Devisenkurs(e) bzw. Konversionsfaktor(en) (in Mengennotiz) per 30.12.2022
US-Dollar (USD) 1,06725 = 1 (EUR)

Im Berichtszeitraum haben gegebenenfalls Kapitalmaßnahmen und eventuelle unterjährige Änderungen der Stammdaten eines Wertpapiers stattgefunden. Diese Kapitalmaßnahmen und die Umbuchungen aufgrund von Stammdatenänderungen sind ohne Umsatzzahlen in der „Vermögensaufstellung“ und in den „Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen“ enthalten.

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind

Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):
Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Käufe/​ Verkäufe/​
Anteile Zugänge Abgänge
bzw. Whg.
Investmentanteile
Gesellschaftsfremde Investmentanteile
Euro
B​N​P ​E​A​S​Y​-​E​C​P​I ​G​L​.​E​S​G ​I​N​F​R​A​S​T​R​. LU1291109293 ANT 24.500 24.500
D​E​K​A ​M​S​C​I ​W​O​R​L​D ​C​.​C​H​.​E​S​G ​U​. DE000ETFL581 ANT 60.000
V​A​N​E​C​K ​S​U​S​T​.​W​L​D​.​E​Q​. NL0010408704 ANT 53.800
US-Dollar
A​M​.​I​D​X ​S​O​L​.​-​M​.​W​O​.​C​L​I​.​P​.​A​L​I​.​P​A​B LU2182388400 ANT 2.750 29.250
C​S​I​F​(​I​E​)​-​F​T​S​E ​E​P​R​A ​N​D​G​B ​’​A​‘ IE00BMDX0K95 ANT 3.000 16.200
I​S​H​.​I​I​I​-​M​W​S​C​E​S​G​E​N​H​. IE000T9EOCL3 ANT 400.000 400.000
I​S​H​A​R​E​S​I​I​-​I​S​H​S ​S​&​P ​G​L​.​T​.​&​F​O​R​. IE00B27YCF74 ANT 60.000 121.500
I​S​H​S ​I​V​-​E​.​M​S​C​I ​W​D ​M​O​M​.​F​A​C​.​U​.​E​. IE00BP3QZ825 ANT 30.000 30.000
L​&​G​-​L​&​G ​C​L​E​A​N ​W​A​T​E​R ​U​C​I​T​S IE00BK5BC891 ANT 116.000
L​Y​X​.​I​D​X​.​F​D​.​-​S​M​.​C​I​T​. ​(​D​R​) ​U​. LU2023679256 ANT 137.500 137.500
L​Y​X​.​I​D​X ​F​D​-​F​U​T​.​M​O​B​.​(​D​R​) ​U​. LU2023679090 ANT 82.000
M​U​L​-​L​Y​X​.​M​S​C​I ​W​.​E​S​G ​L​.​E​.​U​.​E​. LU1792117779 ANT 6.500 62.000
U​B​S​(​L​)​F​S​-​M​S​C​I ​W​L​D​.​S​O​C​.​R​. ​’​A​‘ LU0629459743 ANT 14.100 14.100

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)

Kölner Nachhaltigkeitsfonds A

EUR
insgesamt
Anteile im Umlauf 134.280,4230
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -827,50
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 60.231,29
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00
9. Abzug ausländischer Quellensteuer -2,97
10. Sonstige Erträge 0,00
Summe der Erträge 59.400,82
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 9,45
2. Verwaltungsvergütung -123.976,28
3. Verwahrstellenvergütung -6.965,88
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -9.543,50
5. Sonstige Aufwendungen -3.819,34
Summe der Aufwendungen -144.295,55
III. Ordentlicher Nettoertrag -84.894,73
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 611.481,19
2. Realisierte Verluste -789.231,05
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -177.749,86
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -262.644,59
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -1.100.355,89
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -176.414,87
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.276.770,76
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -1.539.415,35

Ertrags- und Aufwandsrechnung
(inkl. Ertragsausgleich)

Kölner Nachhaltigkeitsfonds I

EUR
insgesamt
Anteile im Umlauf 55.367,0000
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren 0,00
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) 0,00
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland -696,53
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen 50.851,99
8. Erträge aus Wertpapier-Darlehen- und -Pensionsgeschäften 0,00
9. Abzug ausländischer Quellensteuer -2,39
10. Sonstige Erträge 0,00
Summe der Erträge 50.153,07
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen 8,02
2. Verwaltungsvergütung -42.680,14
3. Verwahrstellenvergütung -5.884,72
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -8.072,83
5. Sonstige Aufwendungen -3.490,34
Summe der Aufwendungen -60.120,01
III. Ordentlicher Nettoertrag -9.966,94
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne 514.732,74
2. Realisierte Verluste -666.771,03
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften -152.038,29
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -162.005,23
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne -1.089.073,31
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste -188.868,37
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -1.277.941,68
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres -1.439.946,91

Entwicklungsrechnung

Kölner Nachhaltigkeitsfonds A

EUR
insgesamt
I. Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres 8.273.758,37
1. Ausschüttung für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) 1.895.437,70
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 2.231.841,81
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -336.404,11
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich -32.841,14
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -1.539.415,35
davon nicht realisierte Gewinne -1.100.355,89
davon nicht realisierte Verluste -176.414,87
II. Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres 8.596.939,58

Entwicklungsrechnung

Kölner Nachhaltigkeitsfonds I

EUR
insgesamt
I. Wert der Anteilklasse am Beginn des Geschäftsjahres 9.362.540,63
1. Ausschüttung für das Vorjahr 0,00
2. Zwischenausschüttungen 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) -660.084,54
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen 394.142,59
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen -1.054.227,13
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich 25.249,62
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -1.439.946,91
davon nicht realisierte Gewinne -1.089.073,31
davon nicht realisierte Verluste -188.868,37
II. Wert der Anteilklasse am Ende des Geschäftsjahres 7.287.758,80

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Kölner Nachhaltigkeitsfonds A

31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022
Vermögen in Tsd. EUR 2.868 5.563 8.274 8.597
Anteilwert in EUR 53,71 62,35 76,38 64,02

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Kölner Nachhaltigkeitsfonds I

31.12.2019 31.12.2020 31.12.2021 31.12.2022
Vermögen in Tsd. EUR 8.464 5.439 9.363 7.288
Anteilwert in EUR 107,78 126,15 155,79 131,63

Verwendungsrechnung

Kölner Nachhaltigkeitsfonds A

EUR EUR
insgesamt pro Anteil
Anteile im Umlauf 134.280,4230
I. Für die Ausschüttung verfügbar 1.275.834,32 9,50
1. Vortrag aus dem Vorjahr 1.538.478,91 11,46
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -262.644,59 -1,96
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 1.122.384,43 8,36
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung 1.122.384,43 8,36
III. Gesamtausschüttung 153.449,89 1,14
1. Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2. Endausschüttung 153.449,89 1,14

Verwendungsrechnung

Kölner Nachhaltigkeitsfonds I

EUR EUR
insgesamt pro Anteil
Anteile im Umlauf 55.367,0000
I. Für die Ausschüttung verfügbar 1.131.842,52 20,44
1. Vortrag aus dem Vorjahr 1.293.847,75 23,37
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -162.005,23 -2,93
3. Zuführung aus dem Sondervermögen 0,00 0,00
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet 1.001.752,47 18,09
1. Der Wiederanlage zugeführt 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung 1.001.752,47 18,09
III. Gesamtausschüttung 130.090,05 2,35
1. Zwischenausschüttung 0,00 0,00
2. Endausschüttung 130.090,05 2,35

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

Das durch Derivate erzielte
zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen 96,43 %
Bestand der Derivate am Fondsvermögen 0,00 %

Die Auslastung der Obergrenze für das Marktrisikopotential wurde für dieses Sondervermögen gemäß der Derivateverordnung nach dem einfachen Ansatz ermittelt.

Sonstige Angaben

Kölner Nachhaltigkeitsfonds A
ISIN DE000A2PEMJ0
Fondsvermögen (EUR) 8.596.939,58
Anteilwert (EUR) 64,02
Umlaufende Anteile (STK) 134.280,4230
Ausgabeaufschlag bis zu 5,00%, derzeit 5,00%
Verwaltungsvergütung (p.a.) bis zu 1,35%, derzeit 1,35%
Mindestanlagesumme (EUR) keine
Ertragsverwendung Ausschüttung
Kölner Nachhaltigkeitsfonds I
ISIN DE000A2PEMH4
Fondsvermögen (EUR) 7.287.758,80
Anteilwert (EUR) 131,63
Umlaufende Anteile (STK) 55.367,0000
Ausgabeaufschlag bis zu 5,00%, derzeit 0,00%
Verwaltungsvergütung (p.a.) bis zu 1,35%, derzeit 0,55%
Mindestanlagesumme (EUR) 100.000,00
Ertragsverwendung Ausschüttung

Angaben zum Bewertungsverfahren gemäß §§ 26-31 und 34 KARBV

Das im Folgenden dargestellte Vorgehen bei der Bewertung der Vermögensgegenstände des Sondervermögens findet auch in Zeiten ggf. auftretender Marktverwerfungen i.Z.m. den Auswirkungen der Covid-19 Pandemie Anwendung. Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen waren nicht erforderlich.

Alle Vermögensgegenstände, die zum Handel an einer Börse oder einem anderem organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, werden mit dem zuletzt verfügbaren Preis bewertet, der aufgrund von fest definierten Kriterien als handelbar eingestuft werden kann und der eine verlässliche Bewertung sicherstellt (§§ 27, 34 KARBV).

Die verwendeten Preise sind Börsenpreise, Notierungen auf anerkannten Informationssystemen oder Kurse aus emittentenunabhängigen Bewertungssystemen (§§ 28, 34 KARBV). Anteile an Investmentvermögen werden mit ihrem zuletzt verfügbaren veröffentlichten Rücknahmekurs der jeweiligen Kapitalverwaltungsgesellschaft bewertet.

Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich zugeflossener Zinsen, kündbare Festgelder zum Verkehrswert und Verbindlichkeiten zum Rückzahlungsbetrag bewertet (§§ 29, 34 KARBV). Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum letzten gehandelten Preis gemäß festgelegtem Bewertungszeitpunkt (Vortag oder gleichtägig).

Vermögensgegenstände, die nicht zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen sind oder für die keine handelbaren Kurse festgestellt werden können, werden mit Hilfe von anerkannten Bewertungsmodellen auf Basis beobachtbarer Marktdaten bewertet. Ist keine Bewertung auf Basis von Modellen möglich, erfolgt eine Bewertung durch andere geeignete Verfahren zur Preisfeststellung (§§ 28, 34 KARBV). Andere geeignete Verfahren kann die Verwendung eines von einem Dritten ermittelten Preises sein und unterliegt einer Plausibilitätsprüfung durch die KVG.

Optionen und Futures, die zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einem organisierten Markt einbezogen sind, werden zu dem jeweils verfügbaren handelbaren Kurs (Settlementpreis der jeweiligen Börse), der eine verlässliche Bewertung gewährleistet, bewertet.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütung und Aufwandserstattungen.

Die KVG gewährt sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler aus der von dem Sondervermögen an sie geleisteten Vergütung in wesentlichem Umfang (mehr als 10 %).

Verwaltungsvergütungssatz für im Sondervermögen gehaltene Investmentanteile:

Investmentanteile Verwaltungsvergütung 1)
AM.IDX SOL.-M.WO.CLI.P.ALI.PAB 0,10000 % p.a.
BNP Easy-ECPI Gl.ESG Infrastr. 0,18000 % p.a.
CSIF(IE)-FTSE EPRA NDGB ‚A‘ 0,25000 % p.a.
Deka MSCI World C.Ch.ESG U. 0,25000 % p.a.
InvescoMI2 IQS ESG Gl. 0,60000 % p.a.
iSharesII-iShs S&P Gl.T.&For. 0,65000 % p.a.
iSharesII-S&P Gl.Water 0,65000 % p.a.
iSh.III-MWSCESGEnh. 0,35000 % p.a.
iSh.IV-MSCI WLD.M.F.E.U. 0,30000 % p.a.
iSh.IV-MSCI Wld.SRI UCITS 0,20000 % p.a.
iShs IV-E.MSCI Wd Mom.Fac.U.E. 0,30000 % p.a.
iSh.VI-Edg.MSCI Wld.M.V.E 0,30000 % p.a.
iSh.V-MSCI W.H.C.S.ESG U. 0,25000 % p.a.
iSh.4-MSCI Wo.Va.F.E.UCITS 0,30000 % p.a.
L&G ETF-L&G Clean En. 0,49000 % p.a.
L&G-L&G Clean Water UCITS 0,49000 % p.a.
Lyx.Idx Fd-Fut.Mob.(DR) U. 0,45000 % p.a.
Lyx.Idx.Fd.-Sm.Cit. (DR) U. 0,45000 % p.a.
MUL-Lyx.MSCI W.ESG L.E.U.E. 0,20000 % p.a.
UBS(L)FS-MSCI Wld.Soc.R. ‚A‘ 0,22000 % p.a.
VanEck Sust.Wld.Eq. 0,30000 % p.a.
Xtr.(IE)-ESG MSCI World ‚1C‘ 0,10000 % p.a.

1) Von anderen Kapitalverwaltungsgegesellschaften bzw. ausländischen Investmentgesellschaften berechnete Verwaltungsvergütung.

Bei den Angaben zu Verwaltungsvergütungen handelt es sich um den von den Gesellschaften maximal belasteten Prozentsatz.
Quelle: WM Datenservice, Verkaufsprospekte

Im Berichtszeitraum wurden keine Ausgabeaufschläge gezahlt.
Im Berichtszeitraum wurden keine Rücknahmeabschläge gezahlt.

Transaktionskosten EUR 7.433,54

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Berichtszeitraum für Rechnung des Sondervermögens separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

Kölner Nachhaltigkeitsfonds A
Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 1,89 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Kölner Nachhaltigkeitsfonds I
Gesamtkostenquote (ohne Performancefee und Transaktionskosten) 1,10 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen sowie Zusammensetzung der Verwaltungsvergütung

Kölner Nachhaltigkeitsfonds A

Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen:
Verwaltungsvergütung KVG EUR -123.976,28
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00
Wesentliche sonstige Aufwendungen:
Gebühren externer Dienstleister, z.B. V&R, S&P EUR -2.275,97

Kölner Nachhaltigkeitsfonds I

Die Verwaltungsvergütung setzt sich wie folgt zusammen:
Verwaltungsvergütung KVG EUR -42.680,14
Performanceabhängige Vergütung Asset Manager EUR 0,00
Wesentliche sonstige Aufwendungen:
Gebühren externer Dienstleister, z.B. V&R, S&P EUR -2.191,51

Angaben zur Vergütung gemäß § 101 KAGB

Die nachfolgenden Informationen – insbesondere die Vergütung und deren Aufteilung sowie die Bestimmung der Anzahl der Mitarbeiter – basieren auf dem Jahresabschluss der Gesellschaft vom 31. Dezember 2021 betreffend das Geschäftsjahr 2021.

Die Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr 2021 gezahlten Vergütungen beträgt 4,04 Mio. EUR (nachfolgend „Gesamtsumme“) und verteilt sich auf 37 Mitarbeiter.

Hiervon entfallen 3,22 Mio. EUR auf feste und 0,82 Mio. EUR auf variable Vergütungen. Die Grundlage der ermittelten Vergütungen bildet der in der Gewinn- und Verlustrechnung niedergelegte Personalaufwand. Die Vergütungsangaben beinhalten dabei neben den an die Mitarbeiter ausgezahlten fixen und variablen Vergütungen individuell versteuerte Sachzuwendungen wie z.B. Dienstwagen. Aus dem Sondervermögen wurden keine direkten Beträge, auch nicht als Carried Interest, an Mitarbeiter gezahlt.

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschafts-
jahr der KVG gezahlten Vergütung an Mitarbeiter
(in Mio. EUR) EUR 4,04
davon fix EUR 3,22
davon variabel EUR 0,82
Zahl der begünstigten Mitarbeiter inkl. Geschäftsführer: 37
Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2021
von der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker
(in Mio. EUR) EUR 3,32
davon an Geschäftsführer EUR 0,99
davon an sonstige Führungskräfte EUR 1,28
davon an Mitarbeiter mit Kontrollfunktion* EUR 1,57
davon an übrige Risktaker EUR 0,85

*Hinweis: Soweit zwischen Führungskräften und Mitarbeitern mit Kontrollfunktion Personenidentität besteht, werden die entsprechenden Vergütungen in beiden Positionen und damit doppelt ausgewiesen.

Summe der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr 2021 von der KVG gezahlten Vergütungen an Mitarbeiter in der gleichen Einkommensstufe wie Risktaker (in Mio. EUR): 0,50

Die Vergütungen der Mitarbeiter folgen einer festgelegten Vergütungspolitik, deren Grundsätze als Zusammenfassung auf der Homepage der Gesellschaft veröffentlicht werden. Sie besteht aus einer festen Vergütung, die sich bei Tarifangestellten nach dem Tarifvertrag und bei außertariflichen Mitarbeitern nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag richtet. Darüber hinaus ist für alle Mitarbeiter grundsätzlich eine variable Vergütung vorgesehen, die sich an dem Gesamtergebnis des Unternehmens und dem individuellen Leistungsbeitrag des einzelnen Mitarbeiters orientiert. Je nach Geschäftsergebnis bzw. individuellem Leistungsbeitrag kann die variable Vergütung jedoch auch komplett entfallen. Der Prozess zur Bestimmung der individuellen variablen Vergütung folgt einem einheitlich vorgegebenen Prozess in einer jährlich stattfindenden Beurteilung mit festen Beurteilungskriterien. Zusätzlich werden allen Mitarbeitern einheitlich Förderungen im Hinblick auf vermögenswirksame Leistungen, Altersvorsorge, Versicherungsschutz, Kantinennutzung, öffentlichen Nahverkehr etc. angeboten. Mitarbeiter ab einer bestimmten Karrierestufe haben zudem einen Anspruch auf Gestellung eines Dienstwagens gemäß der geltenden CarPolicy der Gesellschaft.

Die Vergütungspolitik wurde im Rahmen eines jährlichen Reviews überprüft.

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Name des Produkts: Unternehmenskennung (LEI-Code):
Kölner Nachhaltigkeitsfonds 52990026LWIEAPVRKL78

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. In dieser Verordnung ist kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten festgelegt. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [X] Nein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 31,53% an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [X] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​% [ ] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Mit Nachhaltigkeitsindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Dieses Finanzprodukt tätigte im Rahmen seiner Anlagestrategie zu mindestens 51 Prozent nachhaltigkeitsbezogene Investitionen in Vermögensgegenstände, welche den nachfolgend näher beschriebenen Merkmalen entsprachen. Soweit es sich bei einem Teil dieser Anlagen um „nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie- und Offenlegungsverordnung“ handelt, wird deren prozentualer Mindestanteil in dieser Anlage entsprechend ausgewiesen. Die Einhaltung der Anlagegrenze wurde laufend über entsprechende Positiv- bzw. Negativlisten durch das Fonds- und Risikomanagement der Monega KAG geprüft. Im Einzelnen wurden folgende ökologische bzw. soziale Merkmale beworben: Ziel des Fonds war die Erwirtschaftung einer aktienähnlichen Rendite bei möglichst (gleichem oder) geringerem Risiko durch den Einbezug von Nachhaltigkeitskriterien bei Investmententscheidungen sowie durch eine besondere ausgewogene Portfolioallokation. Um dies zu erreichen, legte der Fonds mindestens 51 Prozent seines Vermögens in ETF-Anteile an, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien ausgewählt werden, wie z.B. ESG-fokussierte Fonds, Impact-Fonds oder nachhaltige Branchenfonds. Für das Sondervermögen wurde kein Referenzwert benannt, um die beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu erreichen. Die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale wurden im Berichtszeitraum voll erfüllt.
Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?
Die in den Besonderen Anlagebedingungen des Sondervermögens gewährleisteten Ausschlusskriterien wurden während des gesamten Berichtszeitraums eingehalten. Zur Messung der Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale wurde geprüft, ob die ETFs und Zielfonds von ihren Emittenten als Artikel 8 oder Artikel 9 gem. Verordnung (EU) 2010/​2088 (Offenlegungsverordnung) kategorisiert wurden. Außerdem mussten die Zielfonds ESG-Kriterien berücksichtigen, bei deren Nichtbeachtung bestimmte Unternehmen, Branchen oder Staaten ausgeschlossen werden, zum Beispiel anhand eines Best-in-Class-Ansatzes. Ausgeschlossen waren insbesondere Unternehmen, deren Schwerpunkt Produkte mit negativen sozialen oder ökologischen Auswirkungen darstellen oder die in schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Im Berichtszeitraum konnten keine Verstöße gegen die angewandten Nachhaltigkeitsindikatoren festgestellt werden.
… und im Vergleich zu vorangegangenen Zeiträumen?
Zum aktuellen Berichtszeitpunkt liegen keine vergleichbaren Zeiträume in der Vergangenheit vor.
Welche Ziele verfolgten die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?
Der Fonds strebte Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten von mindestens 2 Prozent zu den Umweltzielen Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel im Sinne der Verordnung (EU) 2020/​852 („Taxonomieverordnung“) an, soweit für diese Investitionen Daten in ausreichendem Maße verfügbar waren. Der prozentuale Anteil der Investitionen in ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten, die mit der Taxonomie-Verordnung in Einklang stehen, wird anhand von jeweils aktuell verfügbaren Informationen, entweder direkt von den Beteiligungsunternehmen oder von Drittanbietern, eingeholt und anhand dessen plausibilisiert.

 

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

Inwiefern haben die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt wurden, ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?
Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen ökologischer oder sozialer nachhaltiger Anlageziele durch die nachhaltigen Investitionen, wurden für dieses Sondervermögen nur Zielfonds ausgewählt, die in ihren Investmentstrategien ESG-Kriterien berücksichtigten, bei deren Nichtbeachtung bestimmte Unternehmen, Branchen oder Staaten ausgeschlossen werden. Ausgeschlossen waren insbesondere Unternehmen, deren Schwerpunkt Produkte mit negativen sozialen oder ökologischen Auswirkungen darstellen oder die in schwerwiegende ESG-Kontroversen verwickelt sind. Bezüglich ihrer Nachhaltigkeitsstrategie wurden die Zielfonds laufend überwacht und ggf. eine Investition hinterfragt.
Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?
Bei den Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact (PAI)) handelt es sich um 18 verpflichtende Kennzahlen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Gute Unternehmensführung sowie 46 weiteren freiwilligen, vordefinierten Indikatoren, die nachteilige Auswirkungen des Finanzproduktes auf Umwelt und Gesellschaft abbilden sollen. Die verpflichtenden Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren werden sehr gut durch die Einhaltung internationaler Normen repräsentiert. So wurden Themen wie Biodiversität, Energieverbrauch, Wasserverschmutzung (Umwelt), Einhaltung und Förderung von Menschenrechten, Beachtung von Arbeitsnormen wie z.B. faire Bezahlung und gute Unternehmensführung durch Beachtung der UN Global Compact Regeln und eines Kontroversenscreenings eines externen ESG-Datenanbieters, die speziell auf die Themengebiete der nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren gerichtet sind, laufend geprüft. Weitergehende Arbeitsnormen stellt der Kriterienkatalog der Internationalen Arbeiterorganisation (ILO) zur Verfügung. Bei den Methoden zur Analyse von guter Unternehmensführung wurden häufig Werte (sogenannte „Scores“ bzw. „Flags“) aus mehreren Kriterien gebildet, wobei jeder Einzelwert keine schlechte Beurteilung aufweisen darf.
Stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang? Nähere Angaben:
Die nachhaltigen Investitionen waren zu jedem Zeitpunkt im Einklang mit den 10 Prinzipien des UN-Global Compact und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte, die laufend über die Nachhaltigkeitsfaktoren Wasser, Abfall, Biodiversität, Soziales und Beschäftigung berücksichtigt wurden. Die nachhaltigen Investitionen waren ebenfalls im Einklang mit den Grundprinzipien und Rechten aus den acht Kernübereinkommen, die in der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit festgelegt sind. Die Einhaltung wurde laufend über entsprechende Positiv- bzw. Negativlisten durch das Fonds- und Risikomanagement überwacht. Ausführliche Informationen zu dem Investitionsprozess finden Sie unter www.monega.de/​nachhaltigkeit.

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impact (PAI)) wurden durch eine entsprechende Nachhaltigkeitsanalyse berücksichtigt. Dabei wurde überprüft, inwieweit Investitionen negative Auswirkungen auf die PAI haben können. Die Ergebnisse, welche die ökologische und soziale Leistung eines Wertpapieremittenten sowie dessen Corporate Governance (sogenannte ESG-Kriterien für die entsprechende englische Bezeichnung Environmental, Social und Governance) umfassen, wurden systematisch im gesamten Investmentprozess berücksichtigt und dokumentiert. Diese ESG-Analyse basiert sowohl auf umfangreichen Nachhaltigkeitsdaten marktführender, externer ESG-Datenanbieter, allgemeinen Screeningkriterien sowie einer Überwachung der Verletzung globaler Normen (z.B. UNGC, ILO) als auch weiteren Screeningkriterien (z.B. Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte, Ad-Hoc-Mitteilungen etc.) von Normverletzungen.

 

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel: 01.01.2022 – 31.12.2022

 

In der Tabelle werden die Investitionen aufgeführt, die zum Berichtsstichtag den größten Anteil am Gesamtvolumen der Investitionen des Sondervermögens hatten.
Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
INVESCOM2 IQS ESG GL A (IE00BJQRDN15) Fondsanteil 10,40% Irland
ISHS V-M.WHCS ESG ETF DLD (IE00BJ5JNZ06) Fondsanteil 10,06% Irland
ISHSIV-M W.VAL.F.DLA (IE000H1H16W5) Fondsanteil 10,01% Irland
LGUE-CL.EN.E. DLA (IE00BK5BCH80) Fondsanteil 9,84% Irland
ISIV-MWMFEETF DLA (IE000L5NW549) Fondsanteil 9,75% Irland

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?
Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitragen. Dieses Finanzprodukt tätigte im Rahmen seiner Anlagestrategie mindestens 51 Prozent nachhaltigkeitsbezogene Investitionen in Vermögensgegenstände bezogen auf den Berichtsstichtag, welche den oben näher beschriebenen Merkmalen entsprachen. Zur Ermittlung der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen wurde unter Verwendung der Daten des ESG-Datenanbieters MSCI ESG Research LLC geprüft, ob das investierte Unternehmen oder der Emittent die Positiv- und Ausschlusskriterien gemäß der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale, die dieses Finanzprodukt bewirbt, erfüllt und entsprechend seines Gesamtanteils am Fondsvolumen angerechnet. Die Einhaltung der beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale wurde laufend durch das Fonds- und Risikomanagement der Monega KAG überwacht. Soweit es sich bei einem Teil dieser Anlagen um „nachhaltige Investitionen im Sinne der Taxonomie- und Offenlegungsverordnung“ handelt, wird deren prozentualer Anteil in dieser Anlage entsprechend ausgewiesen. Welche anderen Investitionen getätigt wurden klärt die Frage “Welche Investitionen fielen unter “Andere Investitionen“.

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst die Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

Die Kategorie #1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst folgende Unterkategorien:

– Die Unterkategorie #1A Nachhaltige Investitionen umfasst nachhaltige Investitionen mit ökologischen oder sozialen Zielen.

– Die Unterkategorie #1B Andere ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen, die auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind, aber nicht als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?
Investitionen wurden in den folgenden Wirtschaftssektoren getätigt.
Sektor Anteil
Fondsanteile 88,39%
Technologie 4,03%
Versorger 4,00%
Andere Investitionen 3,58%

 

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:
– Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
– Investitionsausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
– Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln.

 

Inwiefern waren nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel mit der EU-Taxonomie konform?
Da der Umfang der Investitionen in Staatsanleihen im Fonds in den Anlagebedingungen nicht begrenzt ist und damit Veränderungen unterliegt, ist es nicht möglich, einen Mindestprozentsatz für taxonomie-konforme Investitionen ohne Staatsanleihen anzugeben. Im Berichtszeitraum wurde nicht in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert. Die ausgewiesenen Quoten beinhalten ausschließlich von den Emittenten berichteten Daten. Von der ausgewiesene Quote in den Grafiken entfallen 1,33% auf taxonomiekonforme und 3,25% auf taxonomiefähige Umsätze.

In den nachstehenden Diagrammen ist in abgesetzter Farbe der Prozentsatz der Investitionen zu sehen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang gebracht wurden. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomie-Konformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomie-Konformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomie-Konformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

*Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgasemissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?
Im Berichtszeitraum lagen dem Fondsmanager nicht genügend zuverlässige, aktuelle und überprüfbare Daten vor, um den Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind vollumfänglich gem. Offenlegungsverordnung zu bewerten.
Art der Wirtschaftstätigkeit Anteil
Ermöglichende Tätigkeiten 0,00%
Übergangstätigkeiten 0,00%

 

sind nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel, die die Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß der Verordnung (EU) 2020/​852 nicht berücksichtigen.

 

Wie hoch ist der Anteil der nicht mit der EU-Taxonomie konformen nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel?
Der Anteil nachhaltiger Investitionen, die nicht mit der EU-Taxonomie konform waren, betrug im Berichtszeitraum 30,2%. Der Gesamtanteil nachhaltiger Investitionen bezogen auf Umwelt- und Sozialziele des Fonds betrug im Berichtszeitraum 31,53%.
Wie hoch war der Anteil der sozial nachhaltigen Investitionen?
Der Anteil sozial nachhaltiger Investitionen betrug im Berichtszeitraum 9,4%.
Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurde mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?
Unter “Andere Investitionen“ fielen Investitionen, für die nicht ausreichend Daten zur Bewertung vorliegen sowie Barmittel zur Liquiditätssteuerung. Es ist nicht ausgeschlossen, dass hier auch Investitionen getätigt wurden, die zum Investitionszeitpunkt negative ESG-Merkmale aufwiesen, aber erwarten ließen, dass innerhalb eines definierten Zeitraums ab Investitionszeitpunkt die Anlageziele des Fonds erfüllt würden. Durch die Ausschlusskriterien wurde ein ökologischer und sozialer Mindestschutz erreicht.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Monega gestaltet ihre Investmentprozesse nach dem unter www.monega.de/​nachhaltigkeit dargelegten Verständnis von verantwortlichem Investieren. Insoweit kombiniert Monega die klassische Finanzanalyse mit der Nachhaltigkeitsanalyse. Letztgenannte umfasst ebenfalls sämtliche der Monega Fonds und überprüft, inwieweit Investitionen negative Auswirkungen auf oben genannte Nachhaltigkeitsfaktoren haben können, unabhängig davon, ob diese als nachhaltig ausgewiesen und vertrieben werden. Die Ergebnisse, welche die ökologische und soziale Leistung eines Wertpapieremittenten sowie dessen Corporate Governance (sogenannte ESG-Kriterien für die entsprechende englische Bezeichnung Environmental, Social und Governance) umfassen, werden systematisch im gesamten Investmentprozess berücksichtigt und dokumentiert. Diese ESG-Analyse basiert auf umfangreichen Nachhaltigkeitsdaten marktführender, externer ESG-Datenanbieter, welche in ihren Auswertungen sowohl die Ergebnisse einer Überwachung der Verletzung globaler Normen (z.B. UNGC, ILO) anzeigt, als auch weitere Screeningkriterien (z.B. Jahresberichte, Nachhaltigkeitsberichte, Ad-Hoc-Mitteilungen etc.) beinhaltet. Das Portfoliomanagement kann auf diese Analyseergebnisse zugreifen und die nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen der wirtschaftlichen Tätigkeiten von Unternehmens- und Staatsemittenten einsehen.

 

 

Köln, den 28.04.2023

Monega
Kapitalanlagegesellschaft mbH

Die Geschäftsführung

Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH, Köln:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Kölner Nachhaltigkeitsfonds – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Monega Kapitalanlagegesellschaft mbH nicht fortgeführt wird.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Düsseldorf, den 28. April 2023

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schobel Wirtschaftsprüfer

Möllenkamp Wirtschaftsprüfer

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