Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft meldet offiziell Eigeninsolvenz an

Die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft meldet offiziell Eigeninsolvenz an, das haben wir soeben aus gut informierten Kreisen erfahren. Damit dürfte der Antrag der IG Lombard dann möglicherweise hinfällig sein. Das Gericht wird sicherlich einen Eigenantrag immer einem Antrag eines Dritten vorziehen. Für uns ist das eine gute Entscheidung, wie wir bereits in den letzten Tagen ausgeführt hatten. Auch die Kanzlei von Rechtsanwalt Pforr in Bad Salzungen sieht hier einen richtigen und wichtigen Schritt auch im Sinne der Anleger. Gesprochen haben wir auch mit Rechtsanwalt Sieprath von der IG Lombard und auch er sieht den Schritt als richtig und wichtig an.

Nun bleibt abzuwarten welcher Insolvenzverwalter den Zuschlag für dieses Insolvenzverfahren bekommen wird. Dieser wird dann ein vorläufiges Insolvenzgutachten erstellen, um dann zu entscheiden, von Gerichtsseite, ob das Insolvenzverfahren dann auch tatsächlich eröffenet wird. Damit dürfte nun auch die „Ära Ebeling“ endgültig vorbeisein. Herr Ebeling wird sich sicherlich nun auf seine Verteidigung gegenüber der ermittelden Hamburger Staatsanwaltschaft konzentrieren. Zeit dafür hat er nun.

Hier jetzt die offizielle Mitteilung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie anwaltlichen Verlautbarungen oder Online-Berichten vielleicht schon entnommen haben, hat der anwaltliche Berater der IG Lombard für Anleger, die durch einen Gründungsmitglied der IG beraten wurden, Insolvenzantrag gegen die Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG gestellt. Wir sind diesem Antrag entgegen getreten und halten ihn für unzulässig. Er ging von fälligen Forderungen der Antragsteller aus, welche sich auf die Rückzahlung der Einlagen beziehen, jedoch gemäß der Rechtsprechung des BGH bei Beendigung von stillen Gesellschaften nur unselbständige Rechnungsposten in der gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung bilden.

Allerdings hat das Wirken der IG Lombard, unter anderem auch infolge der mit Dumping-Preisen eingeworbenen anwaltlichen Vertretung der Masse an Mitgliedern, auch dazu geführt, dass sich viele stille Gesellschafter den Rückforderungen der nach unserer Auffassung zu Unrecht erfolgten Ausschüttungen widersetzt haben. Hinzu kommt, dass die Staatsanwaltschaft Hamburg die Pfänder sicherstellte, wie wir berichteten. Eine aktive Pfandverwertung ist dadurch erschwert worden. Auch dies – das Einschreiten der Staatsanwaltschaft – entsprach dem Wunsch bestimmter treibender Kräfte der IG Lombard sowie Dritter. Darüber hinaus haben aktuell erfolgte Ermittlungen der Auseinandersetzungsbilanzen auf Basis der nunmehr vorliegenden Jahresabschlüsse höhere Werte als erwartet ergeben.

Vor allem deshalb sah sich die Geschäftsführung gezwungen, nunmehr einen eigenen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zu stellen.

One Comment

  1. Jürgen Dienstag, 13.09.2016 at 10:14 - Reply

    Es war keine EIGENINSOLVENZ. Das Verfahren wurde durch Dritte angestrengt und dann wurde versucht dies in eine Eigeninsolvenz „umzuwandeln“, denn dann wäre der GF noch im Amt (unter Kontrolle des Ins. Verwalters). So liegt die absoltue Kontrolle beim Ins. Verwalter, der sich u.U. mit einem Gläubigerausschuß abstimmen muss. Bisher ist der endgültige Ins. Verwalter noch nicht bestimmt. Jetzt wird erst mal geprüft, ob soviel „Masse“ da ist um dieses Verffahren überhaupt durchführen zu können. Da von Lombardium wohl keine Zahlungen mehr kommen, kann es auch passieren, dass das Verfahren „mangels Masse“ eingestellt wird.

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