Photovoltaikanlagen und das Finanzamt

Last Updated: Montag, 13.11.2023By Tags: ,

Könnten Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) das neue Schlupfloch im Steuerrecht sein? Das Zusammenspiel von PV-Anlagen und Steuern ist ein komplexes Feld, das in den letzten Jahren bedeutende Änderungen erlebt hat. Hier ist eine klare Zusammenfassung dessen, was jeder PV-Anlagenbesitzer wissen sollte:

Einkünfte aus PV-Anlagen: Ein Blick auf die Einkommensteuer

PV-Anlagen generieren oft Einkünfte durch die Einspeisung von Überschussstrom ins Netz, wofür Betreiber eine Einspeisevergütung erhalten. Früher wurden diese Einkünfte als Einnahmen aus Gewerbebetrieb betrachtet. Doch seit 2022, dank gesetzlicher Neuregelungen, können viele PV-Anlagenbetreiber ihre Anlagen auf privaten Wohngebäuden betreiben, ohne sich durch steuerliche Formalitäten kämpfen zu müssen.

Und wie sieht es mit der Einkommensteuer aus?

Für Anlagen auf Einfamilienhäusern mit einer Kapazität von bis zu 30 Kilowatt besteht Einkommensteuer- und Gewerbesteuerbefreiung. Bei Mehrfamilienhäusern sind bis zu 15 Kilowatt pro Wohneinheit steuerfrei. Insgesamt kann eine Einzelperson bis zu 100 Kilowatt ohne steuerliche Belastungen betreiben. Für Ehepaare gelten noch großzügigere Regelungen, wobei sie als zwei getrennte Steuerpersonen und zusätzlich als Ehegatten-GbR betrachtet werden können.

Umsatzsteuer und PV-Anlagen

Die Einführung eines Null-Prozent-Steuersatzes für den Kauf und die Installation von PV-Anlagen und Batteriespeichern hat die Dinge erheblich vereinfacht. Vorher mussten Käufer eine Mehrwertsteuer zahlen und sich diese später umständlich zurückholen. Mit dieser Neuregelung können viele Anlagenbetreiber die Kleinunternehmerregelung für die Umsatzsteuer wählen und sich viele komplizierte Schritte ersparen.

Meldung beim Finanzamt: Ist sie noch nötig?

Hier hat der Gesetzgeber beschlossen, dass Betreiber steuerbefreiter Anlagen keinen Antrag mehr beim Finanzamt stellen müssen. Diese Regelung ist nicht gesetzlich festgelegt, sondern wurde vom Bundesfinanzministerium in einem BMF-Schreiben vom 12. Juni 2023 festgelegt.

Steuerliche Vorteile für Handwerkerleistungen

Ja, sie können! Gemäß §35a des Einkommensteuergesetzes können Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Für PV-Anlagen bedeutet das: Wenn in der Rechnung 2.000 Euro Arbeitskosten stehen, können Sie 400 Euro (20% davon) von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Beachten Sie jedoch, dass pro Haushalt und Jahr nur maximal 1.200 Euro abgezogen werden können.

Die steuerlichen Regelungen für PV-Anlagen zeigen deutlich, wie der Gesetzgeber den Umstieg auf erneuerbare Energien unterstützen möchte. Es war noch nie so einfach, ökologisch und ökonomisch von PV-Anlagen zu profitieren.

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