Ein Prozess im Reich des Madsack Verlages
Klar wissen auch die Richter und Richterinnen am Göttinger Landgericht wer der Madsack Verlag ist, schließlich ist eine der Beteiligungen des Madsack Verlages dann auch in Göttingen ansässig. Viel Konkurrenz hat die Zeitung dann dort Vorort nicht.
Nun kann man sich durchaus vorstellen, das es sich auch Richter nicht unbedingt mit dem Presse, einem fast Monopolisten, verderben wollen. Mit der Presse will man sich dann ja auch „gut halten“. Diesen subjektiven Eindruck hatten dann auch wir gestern irgendwie bei den Ausführungen der Kammer, denen wir „andächtig lauschen durften“.
Vertreten wurde der Madsack Verlag in diesem Verfahren von der Kanzlei Rosenberger & Koch, durch einen Rechtsanwalt, der in seinen Ausführungen vor Gericht auf seine 19 Jahre an Berufserfahrung hingewiesen hat. Jahrelange Berufserfahrung in einem Job, bedeutet aber noch lange nicht, das man immer einen guten Job macht. Das gilt aber für alle Berufsgruppen, nicht nur für Rechtsanwälte.
Es ging bei diesem Prozess um die Veröffentlichung eines Bildes zu einer Person. Hiergegen hatte diese Person einen „Einstweilige Verfügung“ vor eben diesem Gericht bekommen. Gestern nun die Hauptverhandlung dazu. Abenteuerliche juristische Winkelzüge der Beklagten Partei sollten dann dem Gericht wohl erläutern, dass der Journalist, der den Artikel zu verantworten hat, nicht für die Veröffentlichung des Bildes verantwortlich ist. Hm, schon merk-würdig, denn irgendwoher muss der zuständige Bildauswähler zu einem Artikel doch die Anforderung bekommen, das hier ein Bild einer Person zu dem Artikel eingestellt werden soll. Nun, man muss nicht jeden taktischen juristischen Winkelzug eines Rechtsanwaltes verstehen, aber den Kopfschütteln darf man dann doch sicherlich über solche ungewöhnlichen Argumentationen.
Grundsätzlich haben wir bei dieser Kammer des Landgerichtes Göttingen zu keinem Zeitpunkt „ein gutes Gefühl“ gehabt was deren Argumentation anbetrifft. Irgendwie schwebte bei diesen Prozessen immer der „Geist des Madsack Verlages“ im Gerichtssaal mit. Vielleicht bilden wir uns das dann aber auch nur ein. Auch gestern hatten wir genau dieses Gefühl wieder.
Für den 3. November 2016 ist nun eine Urteilsverkündung anberaumt. Just an diesem Tag, welcher Zufall, haben wir dann auch wieder einen Termin mit diesem Anwalt mit 19 Jahren Berufserfahrung vor diesem Gericht. Mal schauen wie gerecht Urteile im Reich des Madsack Verlages dann von den dortigen Gerichten sind. Wobei, Gerechtigkeit ist auch immer ein subjektives Empfinden.
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