Räuberbande aus Bentwitsch! ADCADA bereitet Anlegern weiter Kopfschmerzen.

Diese Aussage entspricht tatsächlich den wahrheiten. Die ADCADA hat dafür gesorgt und mit gewirkt, dass das Geld von etliche Anlegern in den Sand gesetzt gesetzt ist.

Eine Insolvenz einer ADCADA Anleger-Gesellschaft nämlich nicht untypisch und leider sind es am Ende wieder die gutgläubigen Anleger, die darunter leiden. Aber was macht nun die Staatsanwaltschaft in Rostock? Gehören die Herren nicht längst auf freie Unterkunft und Logis hinter schwedische Gardinen? Ich denke, dass es wohl besser wäre, wenn wir diese Frage nicht beantworten und im Raum stehen lassen.

Nun ein gutes Sprichwort sagt bekanntlich, das Hochmut vor dem Fall kommt. Und dieses Sprichwort passt perfekt zur ADCADA, denn mit dieser Abzocknummer werden Sie garantiert nicht durch kommen. Darauf wird die Leipziger Redaktion achten.

Überraschenderweise befindet sich an der Meldung der Hinweis, dass hier ein deutscher Abwickler für ein Liechtensteiner Investment bestellt wurde. Finanzaufsichtsbehörden, die endlich über die eigene Landesgrenze hinaus in eine Zusammenarbeit gehen? Das wird sehr begrüßt!

ADCADA Investments AG PCC, Rugell (Liechtenstein): BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts an und bestellt Abwickler

Die BaFin hat der ADCADA Investments AG PCC, Ruggell (Liechtenstein), mit Bescheid vom 28. September 2020 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und unverzüglich abzuwickeln.

Das Unternehmen nahm unter der Bezeichnung „ADCADA.healthcare Anleihe 2020“ unbedingt rückzahlbare Anlegergelder an und betreibt damit das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Das Unternehmen ist verpflichtet, die angenommenen Gelder per Überweisung unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.

Zur Durchsetzung der Abwicklungsanordnung wurde

Herr Rechtsanwalt
Gerhard Brinkmann
c/o Görg Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Schillerstraße 18
18055 Rostock

als Abwickler bestellt.

Anleger werden aufgefordert, ihre Forderungen bei ihm zu melden.

Der Bescheid der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.

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