Rückabwicklung von Lombards Funding – Tranche 1

Last Updated: Freitag, 09.09.2016By Tags: ,

Es dürfte wohl das erste Crowdinvestingangebot sein, welches von der BaFin untersagt wird. Nun wird sich zeigen, wie die Rückabwicklung zu bewerkstelligen ist – und auch, ob das Geld dann auch wirklich an die Anleger zurückbezahlt werden kann. Spannend ist auch, „ob es eine „Mithaftung des Haftungsdaches“ geben wird, unter dem das Unternehmen, welches das Crowdinvesting durchgeführt hatte, „geschlüpft“ war. Hier hat die BaFin sicherlich einmal schnell und umsichtig im Namen der Anleger gehandelt. Insbesondere mit dem Hintergrundwissen der BaFin um die Lombardium Problematik, dürfte die Entscheidung auch nachvollziehbar sein. Auch wir hatten ja in einem Artikel deutlich das Angebot kritisiert, denn für uns sah das auch so nach einem „Testballon“ aus den man da gefahren hat, alleine der Name des Produktes ließ dann eher vermuten, dass es hier dann zukünftig weitere Tranchen gegeben hätte. Man kann sich durchaus auch vorstellen, dass die BaFin das ähnlich gesehen hat, und dann auch einen Missbrauch des „Crowdinvesting“ befürchtet hat.

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