
Schuldenbremse
Die Diskussion um die Schuldenbremse in Deutschland hat angesichts eines 60 Milliarden Euro Defizits im Haushaltsentwurf der Bundesregierung an Fahrt aufgenommen, wie ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt. Die Schuldenbremse, eine 2009 eingeführte Regelung zur Begrenzung neuer Staatsschulden, steht im Mittelpunkt dieser Debatte.
Die Schuldenbremse, verankert im Grundgesetz, verlangt von Bund und Ländern, ihre Haushalte im Wesentlichen ohne neue Kredite auszugleichen, wobei die Nettokreditaufnahme 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts nicht übersteigen darf. Ursprünglich entwickelt, um die in Folge der globalen Finanzkrise gestiegenen Schulden zu reduzieren, wird die Wirksamkeit der Schuldenbremse jedoch kontrovers diskutiert. Kritiker, wie der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), halten sie für überholt und schädlich für notwendige öffentliche Investitionen.
Ausnahmen von der Schuldenbremse sind in außergewöhnlichen Notlagen wie der Coronakrise oder Naturkatastrophen vorgesehen. Für 2020, 2021 und 2022 griff die Bundesregierung wegen der Corona-Pandemie und der Energiekrise infolge des Kriegs in der Ukraine auf diese Ausnahmeregelung zurück. Der Haushalt 2023 sieht vor, die Schuldenbremse wieder einzuhalten, was durch eine konjunkturbedingte Anpassung der zulässigen Neuverschuldung ermöglicht wird.
Neueste Kommentare