Thema: Banken haben oft Anteil am Graumarkt
Die Maple Bank GmbH musste sich im Februar einem Moratorium der BaFin stellen. Diese hat am 6. Februar 2016 gegenüber der Maple Bank GmbH ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Die Bank war für den Verkehr mit der Kundschaft zu schließen. Ihr wurde untersagt, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden ihr gegenüber bestimmt sind (Moratorium).
Das Moratorium wurde angeordnet, um die Vermögenswerte der Bank in einem geordneten Verfahren zu sichern. Begründet wurde diese Maßnahme mit einer drohenden bilanziellen Überschuldung wegen einer voraussichtlich zu bildenden Steuerrückstellung. Die voraussichtlich zu bildende Steuerrückstellung steht im Zusammenhang mit den laufenden Ermittlungen zu Cum/Ex-Geschäften *) aus den Jahren 2006 bis 2010. Die Einlagen der Kunden der Bank sind im Rahmen des Einlagensicherungsgesetzes geschützt. Das Institut gehört der Entschädigungs-einrichtung deutscher Banken GmbH an, die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für eine Entschädigung bis zu 100.000 Euro je Einleger zu leisten hat.
Darüber hinaus ist die Bank Mitglied des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Banken e.V. Dieser Einlagensicherungsfonds deckt nach Maßgabe seines Statuts bis zur jeweiligen Sicherungsgrenze den Teil der Einlagen ab, der über die gesetzliche Grenze von 100.000 Euro hinausgeht.
In der Folge erhielten die Kunden der Bank (sehr schnell) die relevante Milliardenzahlung – hier ca. € 2,6 Mrd. Den größten Teil der Rechnung übernehmen die privaten Banken. Die sind davon wenig begeistert.
Nur eine sehr geringe Zahl von Anlegern habe bislang ihre Kontoinformationen nicht eingereicht und konnte daher noch nicht bedacht werden.
Das Geld stammt aus dem Einlagensicherungsfonds des Bankenverbands sowie aus der gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungseinrichtung deutscher Banken. Auf letztere entfallen aber nur rund acht Millionen Euro – den Löwenanteil übernehmen also die im Bankenverband organisierten privaten Banken. Die denken angeblich schon über eine Reform der Einlagensicherung nach. Der Verband dementiert das aber. Mögliche Konsequenzen der Maple-Pleite für die Einlagensicherung würden gheprüft, heißt es beim BdB. Das Ergebnis dieser Prüfung sei aber völlig offen. Es gebe keinen Anlass, über mögliche Veränderungen zu spekulieren.
JPM
*) „Cum-Ex-Geschäfte“ sind als Aktiendeals steuerrechtlich schon lange heiß umstritten. Bei den auch „Dividendenstripping“ genannten Geschäften geht es um den raschen Kauf und Verkauf von Aktien rund um den Dividendenstichtag, um Kapitalertragssteuern mehrfach vom Fiskus erstattet zu bekommen. Von Banken bekamen sie eine Bestätigung, eine Kapitalertragsteuer abgeführt zu haben, was sie beim Fiskus mehrfach steuerlich geltend machten – obwohl sie so nicht gezahlt hatten. Die Behörden kamen dem erst später auf die Schliche. Sie gehen nun davon aus, dass diese „Tricksereien“ illegal waren.
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