Unerwartet graue Bonitätsanleihen

Last Updated: Montag, 19.09.2016By Tags: , , ,

Unangenehme Überraschung für Kreditwirtschaft

Die Finanzaufsicht BaFin ist für Überraschungen gut. Es gibt Finanzkonstrukte, die ihre Anerkennung und ihren Markt gefunden haben. Von qualifizierten Banken angeboten, haben Angebote des Finanzmarkts so im Voraus ihre Reputation. Das geplante Verbot von Bonitätsanleihen gefällt der Deutschen Kreditwirtschaft nicht. Die Dachorganisation der deutschen Bankenverbände meint, dass damit das Leitbild des mündigen und eigenverantwortlich handelnden Anlegers in Frage gestellt wird. Ein Produktverbot sollte ultima ratio sein, wenn andere Maßnahmen versagt haben. Die Bafin will eine Produktgattung verbieten, in der Privatanleger etwa 6 Milliarden Euro angelegt haben.

„Einer solchen Überraschung hätte es aus Sicht der Deutschen Kreditwirtschaft nicht bedurft“, teilt die Bafin mit, die bis zu 02. September Zeit für Äußerungen zum Thema gegeben hatte. Es sei unstrittig, dass nicht jedes Finanzprodukt zu jedem Anleger passe. Ein Produkt müsse dauerhaft und pauschal für Anleger unabhängig von deren Kenntnissen und Erfahrungen zu sperren sein, wenn es  mit eigenverantwortlichen Anlegerleitbildern nicht zu vereinbaren sei. „Den Anlegern werde die Freiheit genommen, so zu handeln, wie sie es für richtig halten.“ – so die Kreditwirtschaft!

Die Bafin will Bonitätsanleihen verbieten, weil sie deren Namensgebung für irreführend hält. Die Anleger könnten nicht einschätzen, ob Risiken adäquat bezahlt werden und die Emittenten im Interessenkonflikt seien. Bei Bonitätsanleihen erhält der Anleger regelmäßige Zinszahlungen, solange das Unternehmen, auf das sich die Anleihe bezieht, zahlungsfähig bleibt – wie die Bank, die das Finanzprodukt herausgibt. Die Anlageklasse ist in den vergangenen drei Jahren gewachsen, weil sie etwas höhere Verzinsungen verspricht als Tagesgeldkonten oder Sparbücher. Zu Ausfällen oder Klagen von Anlegern ist es nicht gekommen. Nach Auswertung der Stellungnahmen wird die Bafin entscheiden, ob sie die Produkte tatsächlich verbietet.

Der Deutsche Derivate Verband (DDV) würde gegen ein Verbot Widerspruch einlegen und die Sache gerichtlich entscheiden lassen.

JPM

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