Universal-Investment-Gesellschaft mit beschränkter Haftung – Jahresbericht Bethmann SGB Nachhaltigkeit DE000DWS2DS9

Last Updated: Freitag, 05.05.2023By

Universal-Investment-Gesellschaft mbH

Frankfurt am Main

Jahresbericht

Bethmann SGB Nachhaltigkeit

Tätigkeitsbericht
für den Berichtszeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022

Anlageziele und Anlagepolitik zur Erreichung der Anlageziele

Ziel der Anlagepolitik ist neben der Erzielung marktgerechter Erträge auch die Erwirtschaftung eines langfristigen Kapitalwachstums. Um dies zu erreichen, investiert der Fonds in gelistete Schuldverschreibungen von Ausstellern mit Sitz in der Europäischen Union, dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz. Es werden die Vorgaben von § 83 SGB IV zur Anlage der Rücklagen von Sozialversicherungsträgern berücksichtigt. Der Fonds wird unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitskriterien verwaltet. Dieser Fonds bewirbt ökologische und/​oder soziale Merkmale im Sinne des Artikel 8 der Offenlegungs-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/​2088).

Struktur des Portfolios und wesentliche Veränderungen im Berichtszeitraum

Fondsstruktur

31.12.2022 31.12.2021
Kurswert % Anteil
Fondsvermögen
Kurswert % Anteil
Fondsvermögen
Renten 41.999.311,00 98,40 52.758.925,00 96,43
Futures 0,00 0,00 162.500,00 0,30
Bankguthaben 448.498,33 1,05 1.608.777,88 2,94
Zins- und Dividendenansprüche 293.425,88 0,69 247.212,17 0,45
Sonstige Ford./​Verbindlichkeiten -59.518,81 -0,14 -66.497,93 -0,12
Fondsvermögen 42.681.716,40 100,00 54.710.917,15 100,00

Der Fonds war im Berichtszeitraum in europäischen Staatsanleihen, staatsnahen Papieren, Pfandbriefen und Unternehmensanleihen investiert. Die Auswahl der Einzeltitel erfolgte unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Kapitalmarkteinschätzung. Zudem kamen Nachhaltigkeitskriterien bei der Selektion zum Einsatz. Alle Anleihen sind in Euro denominiert und haben ein offizielles Rating im Bereich Investmentgrade. Am Ende der Berichtsperiode waren rund 37 % des Fondsvermögens in Anleihen mit einem Rating im Bereich A- bis AAA investiert. Hierzu zählten u.a. Staatsanleihen aus Frankreich, Finnland, Österreich und den Niederlanden. Zudem wurden bonitätsstarke Unternehmensanleihen gehalten. Im Rating Bereich BBB+ bis BBB- von z.B. Erste Bank Group, Linde und SAP wurden rund 62 % des Fondsvermögens angelegt. Hierzu zählten u.a. italienische und spanische Staatsanleihen sowie Unternehmensanleihen von der Deutschen Telekom, EON und Traton. Das durchschnittliche Rating der gehaltenen Anleihen lag bei A- und somit etwas unter dem Vorjahresniveau von A.

Der Sektorschwerpunkt lag bei Staatsanleihen in welche zum Ende des Berichtszeitraums rund 46% des Fondsvermögens investiert waren. Unternehmensanleihen waren mit 33% im Fonds vertreten. Im Berichtszeitraum wurden Unternehmensanleihen und Staatsanleihen aufgestockt. Im Gegenzug wurden staatsnahe Emittenten reduziert. Die Position in Pfandbriefen wurde vollständig verkauft.

Die durchschnittliche Restlaufzeit der Anleihen wurde im Jahresverlauf von rund 6,4 Jahren auf rund 8,7 Jahre erhöht. Zur Absicherung des Zinsänderungsrisikos wurden börsengehandelte Derivate eingesetzt. Die Kriegshandlungen zwischen der Ukraine und Russland hatten negative Auswirkungen auf die Rentenmärkte in Europa. Diesen konnte sich der Fonds nicht entziehen. Der durch die steigende Inflation induzierte deutliche Renditeanstieg führte zu Kursverlusten.

Wesentliche Risiken

Allgemeine Marktpreisrisiken

Die Kurs- oder Marktwertentwicklung von Finanzprodukten hängt insbesondere von der Entwicklung der Kapitalmärkte ab, die wiederum von der allgemeinen Lage der Weltwirtschaft sowie den wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen in den jeweiligen Ländern beeinflusst wird. Auf die allgemeine Kursentwicklung, insbesondere an einer Börse, können auch irrationale Faktoren wie Stimmungen, Meinungen und Gerüchte einwirken.

Für die Kurs- oder Marktwertentwicklung stellten die Entwicklungen aufgrund von COVID 19 im abgelaufenen Geschäftsjahr einen besonderen Aspekt der Unsicherheit dar.

Die Ukraine-Krise und die dadurch ausgelösten Marktturbulenzen und Sanktionen der Industrienationen gegenüber Russland haben eine Vielzahl an unterschiedlichen Auswirkungen auf die Finanzmärkte im Allgemeinen und auf Fonds (Sondervermögen) im Speziellen. Die Bewegungen an den Börsen werden sich entsprechend auch im Fondsvermögen (Wert des Sondervermögens) widerspiegeln.

Zusätzlich belasten Unsicherheiten über den weiteren Verlauf des Konflikts sowie die wirtschaftlichen Folgen der diversen Sanktionen die Märkte.

Zinsänderungsrisiken

Mit der Investition in festverzinsliche Wertpapiere ist die Möglichkeit verbunden, dass sich das Marktzinsniveau, das im Zeitpunkt der Begebung eines Wertpapiers besteht, ändern kann. Steigen die Marktzinsen gegenüber den Zinsen zum Zeitpunkt der Emission, so fallen in der Regel die Kurse der festverzinslichen Wertpapiere. Fällt dagegen der Marktzins, so steigt der Kurs festverzinslicher Wertpapiere. Diese Kursentwicklung führt dazu, dass die aktuelle Rendite der festverzinslichen Wertpapiere in etwa dem aktuellen Marktzins entspricht. Diese Kursentwicklungen fallen jedoch je nach Laufzeit der festverzinslichen Wertpapiere unterschiedlich aus. Festverzinsliche Wertpapiere mit kürzeren Laufzeiten haben geringere Zinsänderungs-/​Kursrisiken als festverzinsliche Wertpapiere mit längeren Laufzeiten.

Adressenausfallrisiken /​ Emittentenrisiken

Durch den Ausfall eines Ausstellers oder Kontrahenten können Verluste für das Sondervermögen entstehen. Das Ausstellerrisiko beschreibt die Auswirkung der besonderen Entwicklungen des jeweiligen Ausstellers, die neben den allgemeinen Tendenzen der Kapitalmärkte auf den Kurs eines Wertpapiers einwirken. Auch bei sorgfältiger Auswahl der Wertpapiere kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verluste durch Vermögensverfall von Ausstellern eintreten. Das Kontrahentenrisiko beinhaltet das Risiko der Partei eines gegenseitigen Vertrages, mit der eigenen Forderung teilweiseodervollständig auszufallen. Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Sondervermögens geschlossen werden.

Bonitätsrisiken

Bei Anleihen kann es zu einer Ratingveränderung des Schuldners kommen. Je nachdem, ob die Bonität steigt oder fällt, kann es zu Kursveränderungen des Wertpapiers kommen.

Risiken im Zusammenhang mit Derivategeschäften

Die Gesellschaft darf für Rechnung des Sondervermögens sowohl zu Absicherungszwecken als auch zu Investitionszwecken Geschäfte mit Derivaten tätigen. Die Absicherungsgeschäfte dienen dazu, das Gesamtrisiko des Sondervermögens zu verringern, können jedoch ggf. auch die Renditechancen schmälern.

Kauf und Verkauf von Optionen sowie der Abschluss von Terminkontrakten oder Swaps sind mit folgenden Risiken verbunden:

– Kursänderungen des Basiswertes können den Wert eines Optionsrechts oder Terminkontraktes bis hin zur Wertlosigkeit vermindern. Durch Wertänderungen des einem Swap zugrunde liegenden Vermögenswertes kann das Sondervermögen ebenfalls Verluste erleiden.

– Der gegebenenfalls erforderliche Abschluss eines Gegengeschäfts (Glattstellung) ist mit Kosten verbunden.

– Durch die Hebelwirkung von Optionen kann der Wert des Sondervermögens stärker beeinflusst werden, als dies beim unmittelbaren Erwerb der Basiswerte der Fall ist

– Der Kauf von Optionen birgt das Risiko, dass die Option nicht ausgeübt wird, weil sich die Preise der Basiswerte nicht wie erwartet entwickeln, so dass die vom Sondervermögen gezahlte Optionsprämie verfällt. Beim Verkauf von Optionen besteht die Gefahr, dass das Sondervermögen zur Abnahme /​ Lieferung von Vermögenswerten zu einem abweichenden Preis als dem aktuellen Marktpreis verpflichtet ist.

– Auch bei Terminkontrakten besteht das Risiko, dass das Sondervermögen infolge unerwarteter Entwicklungen der Marktpreise bei Fälligkeit Verluste erleidet.

Fondsergebnis

Die wesentlichen Quellen des negativen Veräußerungsergebnisses während des Berichtszeitraums waren realisierte Verluste aus ausländischen Renten.

Im Berichtszeitraum vom 1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2022 lag die Wertentwicklung des Sondervermögens bei -16,19 %1.

1 Eigene Berechnung nach der BVI-Methode (ohne Berücksichtigung von Ausgabeaufschlägen}. Historische Wertentwicklungen lassen keine Rückschlüsse auf eine ähnliche Entwicklung in der Zukunft zu. Diese ist nicht prognostizierbar.

Vermögensübersicht zum 31.12.2022

Anlageschwerpunkte Tageswert
in EUR
% Anteil am
Fondsvermögen
I. Vermögensgegenstände 42.741.518,11 100,14
1. Anleihen 41.999.311,00 98,40
>= 1 Jahr bis < 3 Jahre 3.997.034,00 9,36
>= 3 Jahre bis < 5 Jahre 9.832.052,00 23,04
>= 5 Jahre bis < 10 Jahre 20.790.130,00 48,71
>= 10 Jahre 7.380.095,00 17,29
2. Bankguthaben 290.120,93 0,68
3. Sonstige Vermögensgegenstände 452.086,18 1,06
II. Verbindlichkeiten -59.801,71 -0,14
III. Fondsvermögen 42.681.716,40 100,00

Vermögensaufstellung zum 31.12.2022

Gattungsbezeichnung
ISIN
Markt
Stück bzw.
Anteile bzw.
Whg. in 1.000
Bestand
31.12.2022
Käufe /​
Zugänge
Verkäufe /​
Abgänge
Kurs Kurswert
in EUR
%
des Fonds-
vermögens
im Berichtszeitraum
Bestandspositionen EUR 41.999.311,00 98,40
Börsengehandelte Wertpapiere EUR 38.891.576,00 91,12
Verzinsliche Wertpapiere EUR 38.891.576,00 91,12
0,5000 % Alstom S.A. EO-Notes 2021(21/​30)
FR0014004R72
EUR 1.500 0 0 % 75,789 1.136.835,00 2,66
1,6250 % Aroundtown SA EO-FLR Med.-T. Nts 21(26/​Und.)
XS2287744721
EUR 1.500 1.500 0 % 33,308 499.620,00 1,17
0,3500 % Belgien, Königreich EO-Obl. Lin. 2022(32)
BE0000354630
EUR 1.000 1.000 0 % 77,024 770.240,00 1,80
1,3750 % Deutsche Telekom AG MTN v.2019(2034)
XS2024716099
EUR 1.000 0 0 % 76,843 768.430,00 1,80
0,7500 % E.ON SE Medium Term Notes v.20(28/​28)
XS2177580250
EUR 2.000 0 0 % 87,021 1.740.420,00 4,08
0,2500 % Erste Group Bank AG EO-Pref. Med.-T.Nts 21(31)
AT0000A2N837
EUR 1.500 1.500 0 % 73,793 1.106.895,00 2,59
1,1250 % Euronext N.V. EO-Notes 2019(19/​29)
XS2009943379
EUR 1.500 0 500 % 83,036 1.245.540,00 2,92
0,7500 % Finnland, Republik EO-Bonds 2015(31)
FI4000148630
EUR 1.000 0 0 % 83,344 833.440,00 1,95
1,2500 % Frankreich EO-OAT 2018(34)
FR0013313582
EUR 4.000 4.000 0 % 81,331 3.253.240,00 7,62
0,5000 % Frankreich EO-OAT 2019(29)
FR0013407236
EUR 2.100 2.100 0 % 86,179 1.809.759,00 4,24
1,5000 % Grand City Properties S.A. EO-FLR Med-T. Nts 20(21/​UND.)
XS2271225281
EUR 1.500 1.500 0 % 42,117 631.755,00 1,48
0,5000 % Holcim Finance (Luxembg) S.A. EO-Notes 20(20/​31) Reg.S
XS2261215011
EUR 1.500 0 0 % 74,302 1.114.530,00 2,61
1,7500 % ING Groep N.V. EO-FLR Med.-T. Nts 2022(30/​31)
XS2443920751
EUR 1.500 1.500 0 % 83,148 1.247.220,00 2,92
0,3500 % Irland EO-Treasury Bonds 2022(32)
IE00BMD03L28
EUR 1.000 1.000 0 % 77,305 773.050,00 1,81
4,7500 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2013(28)
IT0004889033
EUR 1.500 0 2.000 % 103,654 1.554.810,00 3,64
1,8500 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2020(25)
IT0005408502
EUR 800 800 0 % 96,105 768.840,00 1,80
0,9500 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2020(27)
IT0005416570
EUR 1.500 2.000 500 % 87,842 1.317.630,00 3,09
0,9000 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2020(31)
IT0005422891
EUR 400 2.100 1.700 % 75,949 303.796,00 0,71
0,2500 % LeasePlan Corporation N.V. EO-Medium-Term Notes 2021(26)
XS2305244241
EUR 2.000 0 0 % 87,032 1.740.640,00 4,08
1,6250 % Merck KGaA FLR-Sub.Anl. v.2020(2026/​2080)
XS2218405772
EUR 1.500 1.500 0 % 89,060 1.335.900,00 3,13
0,5000 % Niederlande EO-Bonds 2022(32)
NL0015000RP1
EUR 2.500 2.500 0 % 80,322 2.008.050,00 4,70
5,0000 % Orange S.A. EO-FLR Med.-T. Nts 14(26/​Und.)
XS1115498260
EUR 1.200 1.200 0 % 100,557 1.206.684,00 2,83
2,4000 % Österreich, Republik EO-Bundesanl. 2013(34)
AT0000A10683
EUR 1.500 0 0 % 92,718 1.390.770,00 3,26
0,4750 % Portugal, Republik EO-Obr. 2020(30)
PTOTELOE0028
EUR 1.000 1.000 0 % 80,608 806.080,00 1,89
1,5000 % Raiffeisen Bank Intl AG EO-FLR Med.-T. Nts 2019(25/​30)
XS2049823763
EUR 1.500 1.500 0 % 84,028 1.260.420,00 2,95
2,8750 % Ryanair DAC EO-Medium-Term Notes 2020(25)
XS2228260043
EUR 1.000 1.000 0 % 97,135 971.350,00 2,28
0,1250 % SAP SE Inh.-Schuldv.v.2020(2026/​2026)
XS2176715584
EUR 1.000 0 1.000 % 90,176 901.760,00 2,11
0,0000 % Spanien EO-Bonos 2021(24)
ES0000012H33
EUR 1.400 1.400 0 % 96,076 1.345.064,00 3,15
0,8000 % Spanien EO-Obligaciones 2020(27)
ES0000012G26
EUR 1.600 1.600 0 % 90,193 1.443.088,00 3,38
1,2500 % Spanien EO-Obligaciones 2020(30)
ES0000012G34
EUR 1.000 1.000 2.500 % 85,546 855.460,00 2,00
1,0000 % TenneT Holding B.V. EO-Med.-Term Notes 2016(16/​26)
XS1432384664
EUR 2.000 0 0 % 91,924 1.838.480,00 4,31
0,1250 % TRATON Finance Luxembourg S.A. EO-Med.-Term Nts 2021(25/​25)
DE000A3KNP88
EUR 1.000 0 500 % 91,178 911.780,00 2,14
An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere EUR 3.107.735,00 7,28
Verzinsliche Wertpapiere EUR 3.107.735,00 7,28
1,0000 % JAB Holdings B.V. EO-Notes 2021(31)
DE000A3KPTG6
EUR 1.500 0 0 % 75,836 1.137.540,00 2,67
0,2500 % Linde Finance B.V. EO-Med.-Term Nts 2020(20/​27)
XS2177021271
EUR 1.000 0 1.000 % 88,415 884.150,00 2,07
0,9050 % NorteGas Energia Distribuc.SAU EO-Med.-Term Nts 2021(21/​31)
XS2289797248
EUR 1.500 0 0 % 72,403 1.086.045,00 2,54
Summe Wertpapiervermögen EUR 41.999.311,00 98,40
Bankguthaben, nicht verbriefte Geldmarktinstrumente und Geldmarktfonds EUR 290.120,93 0,68
Bankguthaben EUR 290.120,93 0,68
EUR – Guthaben bei:
State Street Bank International GmbH EUR 290.120,93 % 100,000 290.120,93 0,68
Sonstige Vermögensgegenstände EUR 452.086,18 1,06
Zinsansprüche EUR 293.425,88 293.425,88 0,69
Einschüsse (Initial Margins) EUR 158.377,40 158.377,40 0,37
Sonstige Forderungen EUR 282,90 282,90 0,00
Sonstige Verbindlichkeiten EUR -59.801,71 -0,14
Verwaltungsvergütung EUR -40.863,45 -40.863,45 -0,10
Verwahrstellenvergütung EUR -11.638,26 -11.638,26 -0,03
Prüfungskosten EUR -6.800,00 -6.800,00 -0,02
Veröffentlichungskosten EUR -500,00 -500,00 0,00
Fondsvermögen EUR 42.681.716,40 100,001)
Anteilwert EUR 8.140,12
Ausgabepreis EUR 8.140,12
Anteile im Umlauf STK 5.243

1) Durch Rundung der Prozent-Anteile bei der Berechnung können geringfügige Rundungsdifferenzen entstanden sein.

Wertpapierkurse bzw. Marktsätze

Die Vermögensgegenstände des Sondervermögens sind auf Grundlage der zuletzt festgestellten Kurse/​Marktsätze bewertet.

Während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte, soweit sie nicht mehr in der Vermögensaufstellung erscheinen

– Käufe und Verkäufe in Wertpapieren, Investmentanteilen und Schuldscheindarlehen (Marktzuordnung zum Berichtsstichtag):

Gattungsbezeichnung ISIN Stück bzw. Anteile
Whg. in 1.000
Käufe
bzw.
Zugänge
Verkäufe
bzw.
Abgänge
Volumen
in 1.000
Börsengehandelte Wertpapiere
Verzinsliche Wertpapiere
0,3750 % Aareal Bank AG MTN-HPF.S.220 v.2018(2025) DE000AAR0215 EUR 0 1.000
0,8750 % Allianz Finance II B.V. EO-Med.-Term Notes 19(25/​26) DE000A2RWAX4 EUR 0 1.000
0,5000 % Bundesrep.Deutschland Anl.v.2016 (2026) DE0001102390 EUR 0 2.000
0,2500 % Bundesrep.Deutschland Anl.v.2019 (2029) DE0001102465 EUR 0 3.500
0,5000 % Commerzbank AG MTH S.P11 v.16(26) DE000CZ40LG8 EUR 0 2.000
0,6250 % Deutsche Bahn Finance GmbH EO-Medium-Term Notes 2016(28) XS1493724584 EUR 0 1.000
1,1250 % ESB Finance DAC EO-Medium-Term Nts 2019(19/​30) XS2009861480 EUR 0 2.000
0,3750 % Hessen, Land Schatzanw. S.1605 v.2016(2026) DE000A1RQCY2 EUR 0 2.000
1,5000 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2015(25) IT0005090318 EUR 0 1.000
1,6000 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2016(26) IT0005170839 EUR 0 1.500
1,0000 % Nederlandse Gasunie, N.V. EO-Medium-Term Nts 2016(26/​26) XS1409382030 EUR 0 2.000
0,5000 % Niedersachsen, Land Landessch.v.16(26) Ausg.863 DE000A2AAWN1 EUR 0 2.300
3,3750 % Volkswagen Intl Finance N.V. EO-FLR Notes 2018(24/​Und.) XS1799938995 EUR 1.500 1.500
Derivate
(In Opening-Transaktionen umgesetzte Optionsprämien bzw. Volumen der Optionsgeschäfte, bei Optionsscheinen Angabe der Käufe und Verkäufe)
Terminkontrakte
Zinsterminkontrakte
Verkaufte Kontrakte:
(Basiswert(e): EURO-BUND) EUR 54.659,09

Die Gesellschaft sorgt dafür, dass eine unangemessene Beeinträchtigung von Anlegerinteressen durch Transaktionskosten vermieden wird, indem unter Berücksichtigung der Anlageziele dieses Sondervermögens ein Schwellenwert für die Transaktionskosten bezogen auf das durchschnittliche Fondsvolumen sowie für eine Portfolioumschlagsrate festgelegt wurde. Die Gesellschaft überwacht die Einhaltung der Schwellenwerte und ergreift im Falle des Überschreitens weitere Maßnahmen.

Ertrags- und Aufwandsrechnung (inkl. Ertragsausgleich)für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022

insgesamt je Anteil
I. Erträge
1. Dividenden inländischer Aussteller (vor Körperschaft-/​Kapitalertragsteuer) EUR 0,00 0,00
2. Dividenden ausländischer Aussteller (vor Quellensteuer) EUR 0,00 0,00
3. Zinsen aus inländischen Wertpapieren EUR 69.352,64 13,23
4. Zinsen aus ausländischen Wertpapieren (vor Quellensteuer) EUR 524.973,63 100,11
5. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland EUR 486,24 0,09
6. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Ausland (vor Quellensteuer) EUR 0,00 0,00
7. Erträge aus Investmentanteilen EUR 0,00 0,00
8. Erträge aus Wertpapier- Darlehen- und -Pensionsgeschäften EUR 0,00 0,00
9. Abzug inländischer Körperschaft-/​Kapitalertragsteuer EUR 0,00 0,00
10. Abzug ausländischer Quellensteuer EUR -1.275,71 -0,24
11. Sonstige Erträge EUR 617,78 0,12
Summe der Erträge EUR 594.154,57 113,31
II. Aufwendungen
1. Zinsen aus Kreditaufnahmen EUR -1.378,66 -0,26
2. Verwaltungsvergütung EUR -176.186,35 -33,60
– Verwaltungsvergütung EUR -176.186,35
– Beratungsvergütung EUR 0,00
– Asset Management Gebühr EUR 0,00
3. Verwahrstellenvergütung EUR -15.799,99 -3,01
4. Prüfungs- und Veröffentlichungskosten EUR -6.666,71 -1,27
5. Sonstige Aufwendungen EUR -4.327,22 -0,83
– Depotgebühren EUR -14.140,66
– Ausgleich ordentlicher Aufwand EUR 17.455,33
– Sonstige Kosten EUR -7.641,89
– davon Aufwendungen aus negativen Habenzinsen EUR -7.571,68
Summe der Aufwendungen EUR -204.358,93 -38,97
III. Ordentlicher Nettoertrag EUR 389.795,65 74,34
IV. Veräußerungsgeschäfte
1. Realisierte Gewinne EUR 1.507.839,88 287,57
2. Realisierte Verluste EUR -1.961.378,94 -374,07
Ergebnis aus Veräußerungsgeschäften EUR -453.539,06 -86,50
V. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -63.743,41 -12,16
1. Nettoveränderung der nicht realisierten Gewinne EUR -520.394,07 -99,25
2. Nettoveränderung der nicht realisierten Verluste EUR -8.270.453,81 -1.577,31
VI. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -8.790.847,88 -1.676,56
VII. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -8.854.591,29 -1.688,72

Entwicklung des Sondervermögens 2022

I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Geschäftsjahres EUR 54.710.917,15
1. Ausschüttung für das Vorjahr/​Steuerabschlag für das Vorjahr EUR -280.152,75
2. Zwischenausschüttungen EUR 0,00
3. Mittelzufluss/​-abfluss (netto) EUR -2.890.476,30
a) Mittelzuflüsse aus Anteilschein-Verkäufen EUR 6.064.174,92
b) Mittelabflüsse aus Anteilschein-Rücknahmen EUR -8.954.651,22
4. Ertragsausgleich/​Aufwandsausgleich EUR -3.980,41
5. Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -8.854.591,29
davon nicht realisierte Gewinne EUR -520.394,07
davon nicht realisierte Verluste EUR -8.270.453,81
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Geschäftsjahres EUR 42.681.716,40

Verwendung der Erträge des Sondervermögens

Berechnung der Ausschüttung insgesamt und je Anteil

insgesamt je Anteil
I. Für die Ausschüttung verfügbar EUR 2.104.089,30 401,28
1. Vortrag aus Vorjahr EUR 1.639.559,16 312,69
2. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres EUR -63.743,41 -12,16
3. Zuführung aus dem Sondervermögen*) EUR 528.273,55 100,75
II. Nicht für die Ausschüttung verwendet EUR 1.714.244,35 326,93
1. Der Wiederanlage zugeführt EUR 0,00 0,00
2. Vortrag auf neue Rechnung EUR 1.714.244,35 326,93
III. Gesamtausschüttung EUR 389.844,95 74,35
1. Zwischenausschüttung EUR 0,00 0,00
2. Endausschüttung EUR 389.844,95 74,35

*) Die Zuführung aus dem Sondervermögen resultiert aus der Berücksichtigung von realisierten Verlusten und beruht auf der Annahme einer nach den Anlagebedingungen maximalen Ausschüttung

Vergleichende Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre

Geschäftsjahr Umlaufende Anteile am
Ende des Geschäftsjahres
Fondsvermögen am
Ende des Geschäftsjahres
Anteilwert am
Ende des Geschäftsjahres
2019 Stück 4.936 EUR 49.107.672,07 EUR 9.948,81
2020 Stück 4.765 EUR 47.919.446,37 EUR 10.056,54
2021 Stück 5.603 EUR 54.710.917,15 EUR 9.764,49
2022 Stück 5.243 EUR 42.681.716,40 EUR 8.140,12

Anhang gem. § 7 Nr. 9 KARBV

Angaben nach der Derivateverordnung

das durch Derivate erzielte zugrundeliegende Exposure EUR 0,00
Bestand der Wertpapiere am Fondsvermögen (in %) 98,40
Bestand der Derivate am Fondsvermögen (in %) 0,00

Bei der Ermittlung der Auslastung der Marktrisikoobergrenze für diesen Fonds wendet die Gesellschaft seit 01.09.2018 den qualifizierten Ansatz im Sinne der Derivate-Verordnung anhand eines Vergleichsvermögens an. Die Value-at-Risk-Kennzahlen wurden auf Basis der Methode der historischen Simulation mit den Parametern 99 % Konfidenzniveau und 1 Tag Haltedauer unter Verwendung eines effektiven, historischen Beobachtungszeitraums von einem Jahr berechnet. Unter dem Marktrisiko versteht man das Risiko, das sich aus der ungünstigen Entwicklung von Marktpreisen für das Sondervermögen ergibt.

Potenzieller Risikobetrag für das Marktrisiko gem. § 37 Abs. 4 DerivateV

kleinster potenzieller Risikobetrag 0,25 %
größter potenzieller Risikobetrag 1,01 %
durchschnittlicher potenzieller Risikobetrag 0,70 %
Im Geschäftsjahr erreichte durchschnittliche Hebelwirkung durch Derivategeschäfte: 1,07

Zusammensetzung des Vergleichsvermögens zum Berichtsstichtag

Bloomberg Euro Aggregate Total Return (EUR) (Bloomberg: LBEATREU INDEX) 100,00 %

Sonstige Angaben

Anteilwert EUR 8.140,12
Ausgabepreis EUR 8.140,12
Anteile im Umlauf STK 5.243

Angabe zu den Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände

Bewertung

Die nachfolgend dargestellten Verfahren zur Bewertung der Vermögensgegenstände decken eventuelle aus der Covid-19 Pandemie resultierenden Marktauswirkungen ab.

Darüber hinausgehende Bewertungsanpassungen waren nicht erforderlich.

Für Devisen, Aktien, Anleihen und Derivate, die zum Handel an einer Börse oder an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in diesen einbezogen sind, wird der letzte verfügbare handelbare Kurs gemäß § 27 KARBV zugrunde gelegt.

Für Investmentanteile werden die aktuellen Werte, für Bankguthaben und Verbindlichkeiten der Nennwert bzw. Rückzahlungsbetrag gemäß § 29 KARBV zugrunde gelegt.

Für Vermögensgegenstände, die weder zum Handel an einer Börse noch an einem anderen organisierten Markt zugelassen oder in den regulierten Markt oder Freiverkehr einer Börse einbezogen sind oder für die kein handelbarer Kurs verfügbar ist, werden gemäß § 28 KARBV i.V.m. § 168 Absatz 3 KAGB die Verkehrswerte zugrunde gelegt, die sich bei sorgfältiger Einschätzung nach geeigneten Bewertungsmodellen unter Berücksichtigung der aktuellen Marktgegebenheiten ergeben.

Unter dem Verkehrswert ist der Betrag zu verstehen, zu dem der jeweilige Vermögensgegenstand in einem Geschäft zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern ausgetauscht werden könnte.

Angaben zur Transparenz sowie zur Gesamtkostenquote

Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote (ohne Transaktionskosten) für das abgelaufene Geschäftsjahr beträgt 0,42 %

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Sondervermögen im Jahresverlauf getragenen Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum durchschnittlichen Nettoinventarwert des Sondervermögens aus.

An die Verwaltungsgesellschaft oder Dritte gezahlte Pauschalvergütungen EUR 0,00

Hinweis gem. § 101 Abs. 2 Nr. 3 KAGB (Kostentransparenz)

Die Gesellschaft erhält aus dem Sondervermögen die ihr zustehende Verwaltungsvergütung. Ein wesentlicher Teil der Verwaltungsvergütung wird für Vergütungen an Vermittler von Anteilen des Sondervermögens verwendet. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen von den an die Verwahrstelle und an Dritte aus dem Sondervermögen geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Sie hat im Zusammenhang mit Handelsgeschäften für das Sondervermögen keine geldwerten Vorteile von Handelspartnern erhalten.

Wesentliche sonstige Erträge und sonstige Aufwendungen

Wesentliche sonstige Erträge: EUR 0,00
Wesentliche sonstige Aufwendungen: EUR 0,00

Transaktionskosten (Summe der Nebenkosten des Erwerbs (Anschaffungsnebenkosten) und der Kosten der Veräußerung der Vermögensgegenstände)

Transaktionskosten EUR 50.451,01

Die Transaktionskosten berücksichtigen sämtliche Kosten, die im Geschäftsjahr für Rechnung des Fonds separat ausgewiesen bzw. abgerechnet wurden und in direktem Zusammenhang mit einem Kauf oder Verkauf von Vermögensgegenständen stehen.

Angaben zur Mitarbeitervergütung

Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Mitarbeitervergütung in Mio. EUR 72,9
davon feste Vergütung in Mio. EUR 64,8
davon variable Vergütung in Mio. EUR 8,1
Zahl der Mitarbeiter der KVG 902
Höhe des gezahlten Carried Interest in EUR 0
Gesamtsumme der im abgelaufenen Wirtschaftsjahr der KVG gezahlten Vergütung an Risktaker in Mio. EUR 5,7
davon Geschäftsleiter in Mio. EUR 4,6
davon andere Risktaker in Mio. EUR 1,1

Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft

Die Universal-Investment-Gesellschaft mbH unterliegt den für Kapitalverwaltungsgesellschaften geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben im Hinblick auf die Gestaltung ihres Vergütungssystems. Die detaillierte Ausgestaltung hat die Gesellschaft in einer Vergütungsrichtlinie geregelt, deren Ziel es ist, eine nachhaltige Vergütungssystematik unter Berücksichtigung von Sustainable Corporate Governance und unter Vermeidung von Fehlanreizen zur Eingehung übermäßiger Risiken (einschließlich einschlägiger Nachhaltigkeitsrisiken) sicherzustellen.

Das Vergütungssystem der Kapitalverwaltungsgesellschaft wird mindestens einmal jährlich durch den Vergütungsausschuss der Universal-Investment auf seine Angemessenheit und die Einhaltung aller rechtlichen sowie interner und externer regulatorischer Vorgaben überprüft. Es umfasst fixe und variable Vergütungselemente. Durch die Festlegung von Bandbreiten für die Gesamtzielvergütung ist gewährleistet, dass keine signifikante Abhängigkeit von der variablen Vergütung sowie ein angemessenes Verhältnis von variabler zu fixer Vergütung besteht. Für die Geschäftsführung der Kapitalverwaltungsgesellschaft und Mitarbeiter, deren Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisikoprofil der Kapitalverwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentvermögen haben (Risk Taker) gelten besondere Regelungen. Risikorelevante Mitarbeiter, deren variable Vergütung für das jeweilige Geschäftsjahr einen Schwellenwert von 50 TEUR nicht überschreitet, erhalten die variable Vergütung vollständig in Form einer Barleistung ausgezahlt. Wird für risikorelevante Mitarbeiter dieser Schwellenwert überschritten, wird zwingend ein Anteil von 40 % der variablen Vergütung über einen Zeitraum von drei Jahren aufgeschoben. Der aufgeschobene Anteil der Vergütung ist während dieses Zeitraums risikoabhängig, d.h. er kann im Fall von negativen Erfolgsbeiträgen des Mitarbeiters oder der Kapitalverwaltungsgesellschaft insgesamt gekürzt werden. Jeweils am Ende jedes Jahres der Wartezeit wird der aufgeschobene Vergütungsanteil anteilig unverfallbar und zum jeweiligen Zahlungstermin ausgezahlt.

Soweit das Portfolio-Management ausgelagert ist, werden keine Mitarbeitervergütungen direkt aus dem Fonds gezahlt.

Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 5 KAGB

Wesentliche mittel- bis langfristigen Risiken

Die Angaben der wesentlichen mittel- bis langfristigen Risiken erfolgt innerhalb des Tätigkeitsberichts.

Zusammensetzung des Portfolios, die Portfolioumsätze und die Portfolioumsatzkosten

Die Angaben zu der Zusammensetzung des Portfolios erfolgen innerhalb der Vermögensaufstellung.

Die Angaben zu den Portfolioumsätzen erfolgen innerhalb der Vermögensaufstellung und innerhalb der Aufstellung der während des Berichtszeitraumes abgeschlossene Geschäfte.

Die Angabe zu den Transaktionskosten erfolgt im Anhang.

Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung

Die Auswahl von Einzeltiteln richtet sich nach der Anlagestrategie. Die vertraglichen Grundlagen für die Anlageentscheidung finden sich in den vereinbarten Anlagebedingungen und ggf. Anlagerichtlinien. Eine Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Portfoliogesellschaften erfolgt, wenn diese in den Vertragsbedingungen vorgeschrieben ist.

Einsatz von Stimmrechtsberatern

Zum Einsatz von Stimmrechtsberatern verweisen wir auf den neuen Mitwirkungsbericht auf der Homepage https:/​/​www.universal-investment.com/​de/​permanent-seiten/​compliance/​mitwirkungspolitik.

Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten

Zur grundsätzlichen Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung der Gesellschaft, insbesondere durch die Ausübung von Aktionärsrechten, verweisen wir auf unsere aktuelle Mitwirkungspolitik auf der Homepage https:/​/​www.universal-investment.com/​de/​permanent-seiten/​compliance/​mitwirkungspolitik.

Angaben zu nichtfinanziellen Leistungsindikatoren

Artikel 8 Offenlegungs-Verordnung (Finanzprodukte, die ökologische und/​oder soziale Merkmale bewerben)

Die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts PAI) werden im Investitionsprozess auf Gesellschaftsebene berücksichtigt. Eine Berücksichtigung der PAI auf Ebene des Fonds ist verbindlich und erfolgt insoweit.

Weitere Informationen über die ökologischen und/​oder sozialen Merkmale und zu der Berücksichtigung von den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind im „Anhang Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten“ enthalten.

Der Grundsatz Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

ANHANG

Regelmäßige Informationen zu den in Artikel 8 Absätze 1, 2 und 2a der Verordnung (EU) 2019/​2088 und Artikel 6 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2020/​852 genannten Finanzprodukten

Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.

 

 

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikations-
system, das in der Verordnung (EU) 2020/​852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätig-
keiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht.

 

Name des Produkts: Bethmann SGB Nachhaltigkeit

Unternehmenskennung (LEI-Code):
549300CSVV4BRAEIVZ62

 

Ökologische und/​oder soziale Merkmale

Wurden mit diesem Finanzprodukt nachhaltige Investitionen angestrebt?
[ ] Ja [XNein
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: _​_​% [ ] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt wurden, enthielt es 0 % an nachhaltigen Investitionen
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind [ ] mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind
[ ] mit einem sozialen Ziel
[ ] Es wurden damit nachhaltige Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: _​_​% [X] Es wurden damit ökologische/​soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt

 

Inwieweit wurden die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen und/​oder sozialen Merkmale erfüllt?

Dieser Fonds bewarb ökologische und soziale Merkmale im Sinne von Artikel 8 der Offenlegungsverordnung.

Dabei ging das Asset Management wie folgt vor:

1) Auswahl von Unternehmen auf der Grundlage ihrer ESG-Performance unter Verwendung eines Best-in-Class-Ansatzes.

2) Ausschluss von kontroversen Aktivitäten.

3) Ausschluss von kontroversen Ländern.

4) Auswahl von Unternehmen mit guten Unternehmensführungspraktiken.

Die ESG-Performance eines Unternehmens wurde anhand des ESG-Risiko-Ratings bewertet, das von einem Datenanbieter bereitgestellt wird. Dabei kam ein so genannter „Best-in-Class-Ansatz“ zu Einsatz. Dabei wird das ESG-Risiko-Rating verschiedener ähnlicher Unternehmen verglichen. Es wird nur in Unternehmen investiert, deren ESG-Risiko-Rating zu den besten 50 % der jeweiligen Vergleichsgruppe gehört („best in class“).

Unternehmen, die in kontroversen Aktivitäten engagiert sind, wurden anhand von verschiedenen Kriterien von einer Investition ausgeschlossen.

Länder wurden anhand von Messgrößen danach beurteilt, inwiefern ESG-Risiken den langfristigen Wohlstandsaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes gefährden können. Staatsanleihen von Ländern mit erhöhten ESG-Risiken wurden von den Investitionen ausgeschlossen. Darüber hinaus regelten weitere Ausschlusskriterien, insbesondere die Nicht-Ratifizierung von internationalen Konventionen, den Ausschluss von Staatsanleihen bestimmter Länder.

Des Weiteren erfolgten Investitionen nur in Unternehmen, die Praktiken der guten Unternehmensführung berücksichtigen. Hingegen wurden Unternehmen bei Verstößen gegen die Prinzipien des UN Global Compact ausgeschlossen.

Für die Messung der Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale des Mandats wurde kein Referenzwert festgelegt.

Der Fonds wandte tätigkeitsbezogene Ausschlüsse an. Unternehmen mit den folgenden Aktivitäten sind ganz oder teilweise ausgeschlossen:

 

Pornografie/​Erwachsenenunterhaltung (Upstream, Produktion, Downstream) > 10,0 % Umsatzerlöse

Tabak (Produktion, Downstream) > 5,00 % Umsatzerlöse

Glücksspiel (Upstream, Produktion, Downstream) > 5,00 % Umsatzerlöse

Tierversuche (Upstream, Produktion) > 1,00 % Umsatzerlöse

Pelzen (Upstream, Produktion, Downstream) > 10,0 % Umsatzerlöse

GMO (Genetically Modified Organism – Gentechnisch veränderte Organismen) (Upstream, Produktion) > 5,00 % Umsatzerlöse

Atom-/​Kernenergie > 5,00 % Umsatzerlöse

Atomwaffen (Produktion, Downstream) > 5,00 % Umsatzerlöse

konventionelle Waffen (Produktion, Downstream) > 10,0 % Umsatzerlöse

unkonventionelle Waffen (Upstream, Produktion, Downstream) > 0 % Umsatzerlöse

Kohle (Produktion, Downstream) > 10,0 % Umsatzerlöse

Jegliche Verbindung zur Neuentwicklung von Kohleprojekten

Gas (Produktion) > 5,00 % Umsatzerlöse

Jegliche Verbindung zur Neuentwicklung von Gasprojekten

Öl (Produktion, Downstream) > 5,00 % Umsatzerlöse

andere fossile Brennstoffe (Produktion, Downstream) > 5,00 % Umsatzerlöse

 

Der Fonds wandte normbasiertes Screening in Bezug auf UN Global Compact und ILO (International Labour Organization) an.

Der Fonds wandte folgende Ausschlüsse für Staaten an:

 

Staaten, die das Übereinkommen über die Nichtverbreitung von Kernwaffen nicht ratifiziert haben,

Staaten mit schwerwiegenden Verstößen gegen die demokratischen Rechte und die Menschenrechte werden auf Grundlage der Bewertung von Freedom House ausgeschlossen.

Staaten, die der Korruption ausgesetzt sind,

Staaten, die das Pariser Abkommen nicht ratifiziert haben.

1)

Es wurden Länder ausgeschlossen, die die folgenden internationalen Vereinbarungen nicht ratifiziert haben: Basler Konvention (1989); Montreal Protokoll (1989); Internationale Übereinkunft über biologische Vielfalt (1993); ILO Convention 182 Child Labour (1999); Vereinte Nationen – Rassendiskriminierungskonvention (1965); Vereinte Nationen – Antifolterkonvention 1984);

2)

Es wurden Länder ausgeschlossen, die wesentlichen internationalen Sanktionen unterliegen: EU-Sanktionen und/​oder UN Sanktionen;

3)

Es wurden Länder ausgeschlossen, die gemäß dem aktuell gültigen Korruptionswahrnehmungsindex von Transparency International erhebliche Mängel aufweisen;

4)

Es wurden Länder ausgeschlossen, die über einen niedrigen Sustainalytics Score hinsichtlich der Beurteilung von Rechtsstaatlichkeit verfügen.

 

Die Erreichung der ökologischen und sozialen Merkmale wurden anhand der folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren gemessen:

– Das gewichtete durchschnittliche ESG-Risiko-Rating des Portfolios.

– Kohlenstoffemissionen des Mandats in Form von absoluten Emissionen, gewichteter durchschnittlicher Kohlenstoffintensität und Kohlenstoff-Fußabdruck (Anzahl der CO2-Äquivalente pro Million investierter Euro) auf der Grundlage von Scope-1- und Scope-2-Emissionen.

– Überwachung der Ausrichtung des Portfolios auf das Ziel des Pariser Abkommens, die globale Erwärmung deutlich unter 2 Grad Celsius zu halten.

– Überwachung der Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen („UN SDGs“).

Mit Nachhaltigkeits-
indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden.

 

Wie haben die Nachhaltigkeitsindikatoren abgeschnitten?

Alle Nachhaltigkeitsindikatoren des Fonds, die zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Fonds dienen, wurden im Bezugszeitraum eingehalten. Die Einhaltung der ökologischen und/​oder sozialen Kriterien für die Selektion der Vermögensgegenstände wurde vor sowie nach Erwerb geprüft.

Darüber hinaus berücksichtigte der Fonds verbindlich folgende Nachhaltigkeitsfaktoren in seiner Strategie und legt die nachteiligen Auswirkungen zu diesen offen:

THG-Emissionen 123,8601

(Messgröße: Scope 1 Treibhausgasemissionen, Berechnung siehe Anhang I der Offenlegungsverordnung)

THG-Emissionen 150,3819

(Messgröße: Scope 2 Treibhausgasemissionen, Berechnung siehe Anhang I der Offenlegungsverordnung)

THG-Emissionen 4064,9983

(Messgröße: Scope 3 Treibhausgasemissionen, Berechnung siehe Anhang I der Offenlegungsverordnung)

THG-Emissionen 274,2420

(Messgröße: Scope 1 und 2 Treibhausgasemissionen, Berechnung siehe Anhang I der Offenlegungsverordnung)

THG-Emissionen 4344,2321

(Messgröße: Scope 1, 2 und 3 Treibhausgasemissionen, Berechnung siehe Anhang I der Offenlegungsverordnung)

CO2-Fußabdruck 5,7556

(Messgröße: CO2-Fußabdruck Scope 1 und 2, Berechnung siehe Anhang I der Offenlegungsverordnung)

CO2-Fußabdruck 91,1185

(Messgröße: CO2-Fußabdruck Scope 1, 2 und 3, Berechnung siehe Anhang I der Offenlegungsverordnung)

THG- Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird 723,9372

(Messgröße: THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird Scope 1 und 2, Berechnung siehe Anhang I der Offenlegungsverordnung)

THG- Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird 723,9372

(Messgröße: THG-Emissionsintensität der Unternehmen, in die investiert wird Scope 1, 2 und 3, Berechnung siehe Anhang I der Offenlegungsverordnung)

Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind 4,74%

(Messgröße: Anteil der Investitionen in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind)

Anteil des Energieverbrauchs aus nicht erneuerbaren Energiequellen 70,60%

(Messgröße: Anteil des Energieverbrauchs der Unternehmen, in die investiert wird, aus nicht erneuerbaren Energiequellen im Vergleich zu erneuerbaren Energiequellen, ausgedrückt in Prozent der gesamten Energiequellen)

Anteil der Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen 70,60%

(Messgröße: Anteil der Energieerzeugung der Unternehmen, in die investiert wird, aus nicht erneuerbaren Energiequellen im Vergleich zu erneuerbaren Energiequellen, ausgedrückt in Prozent der gesamten Energiequellen)

Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren 0,00%

(Messgröße: Energieverbrauch in GWh pro einer Million EUR Umsatz der Unternehmen, in die investiert wird, aufgeschlüsselt nach klimaintensiven Sektoren NACE A)

Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren 0,00%

(Messgröße: Energieverbrauch in GWh pro einer Million EUR Umsatz der Unternehmen, in die investiert wird, aufgeschlüsselt nach klimaintensiven Sektoren NACE B)

Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren 10,26%

(Messgröße: Energieverbrauch in GWh pro einer Million EUR Umsatz der Unternehmen, in die investiert wird, aufgeschlüsselt nach klimaintensiven Sektoren NACE C)

Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren 27,15%

(Messgröße: Energieverbrauch in GWh pro einer Million EUR Umsatz der Unternehmen, in die investiert wird, aufgeschlüsselt nach klimaintensiven Sektoren NACE D)

Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren 0,00%

(Messgröße: Energieverbrauch in GWh pro einer Million EUR Umsatz der Unternehmen, in die investiert wird, aufgeschlüsselt nach klimaintensiven Sektoren NACE E)

Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren 0,00%

(Messgröße: Energieverbrauch in GWh pro einer Million EUR Umsatz der Unternehmen, in die investiert wird, aufgeschlüsselt nach klimaintensiven Sektoren NACE F)

Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren 0,00%

(Messgröße: Energieverbrauch in GWh pro einer Million EUR Umsatz der Unternehmen, in die investiert wird, aufgeschlüsselt nach klimaintensiven Sektoren NACE G)

Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren 0,00%

(Messgröße: Energieverbrauch in GWh pro einer Million EUR Umsatz der Unternehmen, in die investiert wird, aufgeschlüsselt nach klimaintensiven Sektoren NACE H)

Intensität des Energieverbrauchs nach klimaintensiven Sektoren 29,43%

(Messgröße: Energieverbrauch in GWh pro einer Million EUR Umsatz der Unternehmen, in die investiert wird, aufgeschlüsselt nach klimaintensiven Sektoren NACE L)

Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken 0,00%

(Messgröße: Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, mit Standorten/​Betrieben in oder in der Nähe von Gebieten mit schutzbedürftiger Biodiversität, sofern sich die Tätigkeiten dieser Unternehmen nachteilig auf diese Gebiete auswirken)

Emissionen in Wasser 0,00

(Messgröße: Tonnen Emissionen in Wasser, die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR verursacht werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt)

Anteil gefährlicher und radioaktiver Abfälle 0,1077

(Messgröße: Tonnen gefährlicher und radioaktiver Abfälle, die von den Unternehmen, in die investiert wird, pro investierter Million EUR erzeugt werden, ausgedrückt als gewichteter Durchschnitt)

Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen 0,00%

(Messgröße: Anteil der Investitionen in Unternehmen, die an Verstößen gegen die UNGC-Grundsätze oder gegen die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen beteiligt waren)

Unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle 16,12%

(Messgröße: Durchschnittliches unbereinigtes geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle bei den Unternehmen, in die investiert wird)

Geschlechtervielfalt in den Leitungs- und Kontrollorganen 38,71%

(Messgröße: Durchschnittliches Verhältnis von Frauen zu Männern in den Leitungs- und Kontrollorganen der Unternehmen, in die investiert wird, ausgedrückt als Prozentsatz aller Mitglieder der Leitungs- und Kontrollorgane)

Engagement in kontroverse Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) 0,00%

(Messgröße: Anteil der Investitionen in Unternehmen, in die investiert wird, die an der Herstellung oder am Verkauf von umstrittenen Waffen beteiligt sind)

Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen 0

(Messgröße: Anzahl der Länder, in die investiert wird, die nach Maßgabe internationaler Verträge und Übereinkommen, der Grundsätze der Vereinten Nationen oder, falls anwendbar, nationaler Rechtsvorschriften gegen soziale Bestimmungen verstoßen)

Länder, in die investiert wird, die gegen soziale Bestimmungen verstoßen 0,00%

(Messgröße: Prozentualer Anteil der Länder, in die investiert wird, die nach Maßgabe internationaler Verträge und Übereinkommen, der Grundsätze der Vereinten Nationen oder, falls anwendbar, nationaler Rechtsvorschriften gegen soziale Bestimmungen verstoßen)

 

 

In der EU-Taxonomie ist der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ festgelegt, nach dem taxonomiekonforme Investitionen die Ziele der EU-Taxonomie nicht erheblich beeinträchtigen dürfen, und es sind spezifische Unionskriterien beigefügt.

Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ findet nur bei denjenigen dem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen. Die dem verbleibenden Teil dieses Finanzprodukts zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die Unionskriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.

Alle anderen nachhaltigen Investitionen dürfen ökologische oder soziale Ziele ebenfalls nicht erheblich beeinträchtigen.

 

Wie wurden bei diesem Finanzprodukt die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die bedeutendsten nachteiligen Auswirkungen von Investitions-
entscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

 

In Bezug auf PAI zu Treibhausgasemissionen (PAI 1 bis 6 der Tabelle I und PAI 4 der Tabelle II in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288) berücksichtigt der Asset Manager diese PAI durch den Ausschluss von Unternehmen im Fonds, die mehr als 10% ihres Gesamtumsatzes durch thermischen Kohlebergbau oder Stromerzeugung aus thermischer Kohle erzielen oder die an arktischen Bohrungen, Schiefergas- und Ölsandförderungsmethoden beteiligt sind. Bei Unternehmen, in die der Fonds investiert, kann der Anlageverwalter in seinem Ermessen entscheiden, einen Unternehmensdialog (so genanntes „Engagement“) zu Treibhausgasemissionen mit diesen Unternehmen durchzuführen.

In Bezug auf PAI zur biologischen Vielfalt (siehe PAI 7 in Tabelle I in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288) werden Finanzinstrumente von Unternehmen ausgeschlossen, die mehr als 5% ihres Gesamtumsatzes mit der genetischen Veränderung von Organismen („GVO“) erzielen oder an arktischen Bohrungen, Schiefergas- und Ölsandförderungsmethoden beteiligt sind.

In Bezug auf soziale und Arbeitnehmerbelange (siehe PAI 10 bis 14 von Tabelle I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288) schließt der Anlageverwalter Unternehmen bei Verstößen gegen den UN Global Compact, Praktiken der guten Unternehmensführung sowie der Produktion oder dem Handel mit kontroversen Waffen beteiligt aus. Des Weiteren kann der Anlageverwalter in seinem Ermessen Unternehmensdialoge zum Thema Geschlechtervielfalt im Vorstand durchführen.

Staaten/​supranationale Organisationen als Emittenten von Anleihen:

Bei Investitionen in Anleihen, die von Staaten und supranationalen Organisationen ausgegeben werden, erfolgt der Ausschluss in Bezug auf nachhaltige Auswirkungen im Bereich Umwelt (siehe PAI 15 von Tabelle I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288) durch den Ausschluss von Staaten und supranationalen Organisationen, die das Pariser Klimaabkommen nicht ratifiziert haben.

In Bezug auf nachhaltige Auswirkungen im Bereich Soziales (PAI 16 in Tabelle I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288) nimmt der Anlageverwalter den Ausschluss von Anleihen von Staaten/​supranationalen Organisationen vor, die gegen soziale Rechte verstoßen. In Bezug auf Menschenrechte (PAI 20 in Tabelle III der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1288) erfolgt ein Ausschluss von Anleihen von Staaten, in denen eine schlechte Menschenrechtslage herrscht.

Zu den Maßnahmen zu PAI findet eine regelmäßige Berichterstattung statt.

Welche sind die Hauptinvestitionen dieses Finanzprodukts?

Die Liste umfasst die folgenden Investitionen, auf die der größte Anteil der im Bezugszeitraum getätigten Investitionen des Finanzprodukts entfiel:

01.01.2022 – 31.12.2022

 

Größte Investitionen Sektor In % der Vermögenswerte Land
1,0000 % TenneT Holding B.V. EO-Med.-Term Notes 2016(16/​26) Corporates 4,00 Niederlande
0,2500 % LeasePlan Corporation N.V. EO-Medium-Term Notes 2021(26) Financials 3,77 Niederlande
0,7500 % E.ON SE Medium Term Notes v.20(28/​28) Corporates 3,76 Deutschland
4,7500 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2013(28) Governments 3,46 Italien
2,4000 % Österreich, Republik EO-Bundesanl. 2013(34) Governments 3,21 Österreich
0,5000 % Frankreich EO-OAT 2019(29) Governments 3,05 Frankreich
0,9500 % Italien, Republik EO-B.T.P. 2020(27) Governments 2,88 Italien
1,6250 % Merck KGaA FLR-Sub.Anl. v.2020(2026/​2080) Corporates 2,85 Deutschland
0,1250 % SAP SE Inh.-Schuldv.v.2020(2026/​2026) Corporates 2,84 Deutschland
0,2500 % Linde Finance B.V. EO-Med.-Term Nts 2020(20/​27) Corporates 2,77 Niederlande
1,1250 % ESB Finance DAC EO-Medium-Term Nts 2019(19/​30) Corporates 2,71 Irland
0,8000 % Spanien EO-Obligaciones 2020(27) Governments 2,40 Spanien
1,2500 % Spanien EO-Obligaciones 2020(30) Governments 2,40 Spanien
1,1250 % Euronext N.V. EO-Notes 2019(19/​29) Financials 2,07 Niederlande
0,0000 % Spanien EO-Bonos 2021(24) Governments 1,50 Spanien

 

Wie hoch war der Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen?

Mit nachhaltigkeitsbezogenen Investitionen sind alle Investitionen gemeint, die zur Erreichung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie beitragen.

Dieser Fonds war zum Geschäftsjahresende am 31.12.2022 zu 100,00% nachhaltigkeitsbezogen in Bezug auf die Anlagen laut Nachhaltigkeitsstrategie des Fonds investiert. Der Prozentsatz weist den Anteil der nachhaltigkeitsbezogenen Investments am Wertpapiervermögen aus.

Die Vermögensallokation gibt den jeweiligen Anteil der Investitionen in bestimmte Vermögenswerte an.

 

Wie sah die Vermögensallokation aus?

Der Fonds war zu 96,82% in Aktien. Der Rest ist auf liquide Mittel verteilt.

 

 

#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale umfasst Investitionen des Finanzprodukts, die zur Erreichung der beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale getätigt wurden.

#2 Andere Investitionen umfasst die übrigen Investitionen des Finanzprodukts, die weder auf ökologische oder soziale Merkmale ausgerichtet sind noch als nachhaltige Investitionen eingestuft werden.

 

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt?

In welchen Wirtschaftssektoren wurden die Investitionen getätigt? Die Größten Investitionen wurden in Staatsanleihen (45,75%), Unternehmensanleihen (33,06%), Finanzsektor (Nicht-Banken) (12,53%), Financial banking (8,65%) getätigt.

Wurde mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie investiert1?

[ ] Ja:
[ ] In fossiles Gas [ ] In Kernenergie
[X] Nein

 

 

1 Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/​oder Kernenergie sind nur dann EU-taxonomiekonform, wenn sie zur Eindämmung des Klimawandels („Klimaschutz“) beitragen und kein Ziel der EU-Taxonomie erheblich beeinträchtigen – siehe Erläuterung am linken Rand. Die vollständigen Kriterien für EU-taxonomiekonforme Wirtschaftstätigkeiten im Bereich fossiles Gas und Kernenergie sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/​1214 der Kommission festgelegt.

Taxonomiekonforme Tätigkeiten, ausgedrückt durch den Anteil der:

Umsatzerlöse, die die gegenwärtige „Umweltfreundlichkeit“ der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln
Investitions-
ausgaben (CapEx), die die umweltfreundlichen, für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft relevanten Investitionen der Unternehmen, in die investiert wird, aufzeigen
Betriebsausgaben (OpEx), die die umweltfreundlichen betrieblichen Aktivitäten der Unternehmen, in die investiert wird, widerspiegeln

 

Die nachstehenden Grafiken zeigen den Mindestprozentsatz der EU-taxonomiekonformen Investitionen in Grün. Da es keine geeignete Methode zur Bestimmung der Taxonomiekonformität von Staatsanleihen* gibt, zeigt die erste Grafik die Taxonomiekonformität in Bezug auf alle Investitionen des Finanzprodukts einschließlich der Staatsanleihen, während die zweite Grafik die Taxonomiekonformität nur in Bezug auf die Investitionen des Finanzprodukts zeigt, die keine Staatsanleihen umfassen.

 

 

* Für die Zwecke dieser Diagramme umfasst der Begriff „Staatsanleihen“ alle Risikopositionen gegenüber Staaten.

 

Ermöglichende Tätigkeiten wirken unmittelbar ermöglichend darauf hin, dass andere Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu den Umweltzielen leisten.

Übergangstätigkeiten sind Tätigkeiten, für die es noch keine CO2-armen Alternativen gibt und die unter anderem Treibhausgas-
emissionswerte aufweisen, die den besten Leistungen entsprechen.

 

Wie hoch ist der Anteil der Investitionen, die in Übergangstätigkeiten und ermöglichende Tätigkeiten geflossen sind?

Dieser Fonds verpflichtet sich derzeit nicht zu Investitionen in Wirtschaftstätigkeiten, die als Ermöglichende- bzw. Übergangstätigkeiten eingestuft werden.

 

Welche Investitionen fielen unter „Andere Investitionen“, welcher Anlagezweck wurden mit ihnen verfolgt und gab es einen ökologischen oder sozialen Mindestschutz?

Im vorliegenden Fonds können Derivate und Finanzinstrumente mit derivativer Komponente zum Zwecke der Absicherung, der effizienten Portfoliosteuerung und der Erzielung von Zusatzerträgen einsetzen, wenn und soweit sie dies im Interesse der Anleger für geboten hält. Ebenso können Barmittel zur Liquiditätssteuerung gehalten werden. Darüber hinaus können Fremdwährungen gehalten werden.

Für weitere Investitionen, die nicht unter die Nachhaltigkeitsstrategie des Fonds fallen, gibt es keine bindenden Kriterien zur Berücksichtigung eines ökologischen und/​oder sozialen Mindestschutzes. Dies ist entweder durch die Natur der Vermögensgegenstände bedingt, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts keine gesetzlichen Anforderungen oder marktüblichen Verfahren existieren, wie man bei solchen Vermögensgegenständen einen ökologischen und/​oder sozialen Mindestschutz umsetzen kann oder es werden gezielt Investitionen von der Nachhaltigkeitsstrategie ausgenommen, die dann ebenfalls nicht der Prüfung eines ökologischen und/​oder sozialen Mindestschutzes unterliegen.

 

Welche Maßnahmen wurden während des Bezugszeitraums zur Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale ergriffen?

Die Erfüllung der ökologischen und/​oder sozialen Merkmale des Fonds während des Bezugszeitraums wurde maßgeblich durch die Einhaltung der zuvor beschriebenen quantitativen Nachhaltigkeitsindikatoren sowie der verbindlichen Elemente der Anlagestrategie gewährleistet. Die Überwachung der Einhaltung der Kriterien erfolgt vor Erwerb der Vermögenswerte durch das Portfoliomanagement und nach Erwerb durch weitere, entsprechende, tägliche Prüfung durch das Investment Controlling der Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie fortlaufend durch den Portfolio Manager.

Die Mitwirkungspolitik (Engagement) der Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde in Form der Stimmrechtsausübung wahrgenommen. Um die Interessen der Anleger in den verwalteten Fonds zu wahren und der damit verbundenen Verantwortung gerecht zu werden, übte die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Aktionärs- und Gläubigerrechte aus den gehaltenen Aktienbeständen der verwalteten Fonds im Sinne der Anleger aus. Entscheidungskriterium für die Ausübung oder Nichtausübung von Stimmrechten war für die Kapitalverwaltungsgesellschaft die Interessen der Anleger und die Integrität des Marktes sowie der Nutzen für das betreffende Investmentvermögen und seine Anleger.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft legte ihrem Abstimmungsverhalten für das Inland die als ESG-konform geltenden „Analyserichtlinien für Gesellschafterversammlungen“ des BVI zugrunde, die als Branchenstandard die Grundlage für einen verantwortungsvollen Umgang mit Anlegern, Kapital und Rechten bilden.

Bei Abstimmungen im Ausland zog die Kapitalverwaltungsgesellschaft die jeweils länderspezifischen Guidelines von Glass Lewis heran, die die lokalen Rahmenbedingungen berücksichtigen. Zusätzlich kamen die Glass Lewis Guidelines „Environmental, Social & Governance („ESG“) Initiatives” auf die spezifischen Länderguidelines zum Einsatz und gelangten vorrangig zur Anwendung. Die Anwendung dieser Guidelines gewährleistet, dass länderspezifisch und auf den Kriterien einer transparenten und nachhaltigen Corporate Governance-Politik sowie weiteren Kriterien aus den Bereichen Umwelt und Soziales, die auf einen langfristigen Erfolg der von Investmentvermögen gehaltenen Unternehmen (sog. Portfoliogesellschaften) abzielen, abgestimmt wurde.

Diese genutzten Abstimmungsstandards orientieren sich an den Interessen der von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwalteten Fonds und wurden daher grundsätzlich für alle Fonds angewandt, es sei denn, es ist im Interesse der Anleger, der Marktintegrität oder des Nutzens für den jeweiligen Investmentfonds erforderlich, von diesen Stimmrechtsrichtlinien für einzelne Fonds abzuweichen.

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft veröffentlicht die Grundsätze ihre Mitwirkungspolitik sowie einen jährlichen Mitwirkungsbericht auf ihrer Internetseite.

Der Asset Manager, falls das Portfoliomanagement ausgelagert ist, oder ggf. ein beauftragter Anlageberater können als Teil ihrer unternehmensbezogenen Engagement-Tätigkeiten weitere Maßnahmen zur Erfüllung ökologischer und/​oder sozialer Merkmale ergriffen haben. Dieses Engagement erfolgt jedoch nicht im Namen des Fonds.

 

Frankfurt am Main, den 2. Januar 2023

Universal-Investment-Gesellschaft mbH

Die Geschäftsführung

Hinweis:

Der um freiwillige Angaben ergänzte Bericht ist kostenlos erhältlich bei der Universal-Investment-GmbH, Postfach 170548, 60079 Frankfurt am Main und auf der Internet-Seite der Gesellschaft unter http:/​/​fondsfinder.universal-investment.com/​de.

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Universal-Investment-Gesellschaft mbH, Frankfurt am Main

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresbericht des Sondervermögens Bethmann SGB Nachhaltigkeit – bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022, der Vermögensübersicht und der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2022, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1.°Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 sowie der vergleichenden Übersicht über die letzten drei Geschäftsjahre, der Aufstellung der während des Berichtszeitraumes abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, und dem Anhang – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresbericht in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresberichts in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Universal-Investment-Gesellschaft mbH unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresbericht

Die gesetzlichen Vertreter der Universal-Investment-Gesellschaft mbH sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresberichts, der den Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresbericht es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresberichts zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresberichts sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, Ereignisse, Entscheidungen und Faktoren, welche die weitere Entwicklung des Sondervermögens wesentlich beeinflussen können, in die Berichterstattung einzubeziehen. Das bedeutet u.a., dass die gesetzlichen Vertreter bei der Aufstellung des Jahresberichts die Fortführung des Sondervermögens durch die Universal-Investment-Gesellschaft mbH zu beurteilen haben und die Verantwortung haben, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung des Sondervermögens, sofern einschlägig, anzugeben.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresbericht als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresbericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 102 KAGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

— identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern im Jahresbericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

— gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresberichts relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Universal-Investment-Gesellschaft mbH abzugeben.

— beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Universal-Investment-Gesellschaft mbH bei der Aufstellung des Jahresberichts angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

— ziehen wir Schlussfolgerungen auf der Grundlage erlangter Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fortführung des Sondervermögens durch die Universal-Investment-Gesellschaft mbH aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresbericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass das Sondervermögen durch die Universal-Investment-Gesellschaft mbH nicht fortgeführt wird.

— beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresberichts insgesamt, einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresbericht die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresbericht es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen KAGB und der einschlägigen europäischen Verordnungen ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Frankfurt am Main, den 11. April 2023

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Schobel, Wirtschaftsprüfer

Neuf, Wirtschaftsprüfer

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