Vermittler sind nicht die Betrüger, aber oft die Dummen…
Mal ehrlich, wem macht das überhaupt noch Spaß Finanzprodukte zu vermitteln? Mit jeder Vermittlung eines Finanzproduktes steht man eigentlich auf Dauer in einer Haftung, die man vom Risiko kaum einschätzen kann. Geld, was man verdient hat, kann man eigentlich direkt für Rechtsberatungskosten und Kosten einer Vermögensschadenshaftpflicht ausgeben.
Bedenkt man aber wie gering oft die Vermittlungsprovision in den letzten Jahren bei den Finanzprodukten geworden ist, dann ist das für die Vermittler ein Draufzahlgeschäft. Vor allem dann, wenn der Vermittler verklagt wird und dann im Prozess gegen einen Anlegerschutzanwalt unterliegt und keine ausreichende Vermögensschadenshaftpflicht hat bzw. gar keine, oder eine, die dann die Deckung verweigert.
Für Anlegerschutzanwälte ist das dann der einfachste Weg, Schadenersatz für seine Mandanten zu bekommen. Irgendwo finden Anlegerschutzanwälte fast immer eine Begründung, warum der Vermittler eine Falschberatung durchgeführt hat, die die Anwälte dann auch vor einem Gericht vehement ausbreiten und versuchen durchzusetzen. Natürlich sind die Anlegerschutzanwälte nicht immer erfolgreich, aber gewinnen tun die Anlegerschutzanwälte dann letztlich immer. Verlieren sie vor Gericht, zahlt der Mandant bzw. seine Rechtsschutzversicherung, gewinnt er – zahlt der Gegner. Gutes Geschäft für den Anwalt.
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